Denkmalgerechte Sanierung des Fördergerüsts der Zeche Monopol, Schacht Grillo 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-001-VgV-OP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44369
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://industriedenkmal-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Denkmalgerechte Sanierung des Fördergerüsts der Zeche Monopol, Schacht Grillo 1
Gegenstand des Auftrages sind Objektplanungsleistungen und Tragwerksplanungsleistungen gem. HOAI für die denkmalgerechte Sanierung des Fördergerüstes der Zeche Monopol, Schacht Grillo 1 in Kamen.
Kamen
Bei dem Fördergerüst über Schacht Grillo 1 handelt es sich um ein Einstrebengerüst in geschweißter Kastenbauweise. Es ist als Dreibock mit angehängtem Führungsgerüst gebaut. Die Seilscheiben sind übereinander angeordnet. Die Konstruktion nahm eine Zweiseil-Gestellförderung mit je fünf Tragböden auf. In den 80er Jahren wurde die Förderung zu einer Einseil-Gestellförderung umgebaut. Das verbliebene Förderseil liegt auf. Das Gerüst wurde 1966/67 von der Firma Rheinstahl-Union-Brückenbau errichtet. Zur Befahrung des Schachtgerüstes ist dem Führungsgerüst westlich ein Personenaufzug vorgelagert. Der Aufzug ist mit Blech verkleidet. Zunächst sind vorbereitende Maßnahmen, wie z. B. Farb- und Materialuntersuchungen der historischen Schichten sowie der Erstellung eines Schadstoffkatasters vorzunehmen. Sie bilden die Grundlage der Sanierungsarbeiten und werden im Vorfeld durch die Stiftung vorgenommen und nach Fertigstellung zur Verfügung gestellt. Zu den notwendigen Maßnahmen gehört unter anderem die Stellung abgeplanter Gerüste zur Vermeidung von Staubentwicklungen im Umfeld.
Die 4 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Anzahl von Teilnehmern wegen Punktgleichstand, entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Anzahl von 4 Bewerbern, die mindestens zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 4 Bewerber fortzuführen. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl im Teilnahmewettbewerb werden zum Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor dem Bewerbungsschluss aufgenommen und beantwortet. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal. Sofern Fragen gestellt werden, werden diese allen Teilnehmern/Interessenten in anonymisierter Form zur Verfügung
gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines
vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1) Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und die nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB, § 123 Abs.4 GWB sowie § 124 Abs. 1 GWB, zur Unabhängigkeit von Liefer- und Ausführungsinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV.
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen: entsprechend § 45 Abs. 4, Nr. 4 VgV Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen.
Folgende Mindestanforderungen müssen für jede Referenz erfüllt sein, damit sie gewertet werden kann:
- Mit den 3 eingereichten Referenzen muss in der Summe (über alle Referenzen) nachgewiesen werden, dass die HOAI-Leistungsphasen 2-4 der Objektplanung erbracht worden sind.
- Die Referenzen müssen Baukosten in Höhe von mind. 1.2 Mio EUR netto (KG 300) aufweisen.
- Die Referenz muss in den letzten 7 Jahren und bis zum Tag der Bekanntmachung fertiggestellt worden sein. Zeitpunkt der Fertigstellung ist das Datum der Übergabe an den Bauherrn. Als Stichtag gilt der 01.02.2016.
- Beim Referenzprojekt muss es sich um ein Denkmal (Eintrag in Denkmalliste) handeln.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y436LMY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.