Umbau/Erweiterung eines ehemaligen Kaufhauses zur Teilbibiliothek der Universität Siegen - Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adolf-Reichwein-Str. 2a
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Universität Siegen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-siegen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1c8b92
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau/Erweiterung eines ehemaligen Kaufhauses zur Teilbibiliothek der Universität Siegen - Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Durch Verlagerung der Fakultäten I und II der Universität Siegen in die Innenstadt wird die Bildung des
neuen Universitätscampus Siegen Mitte unter Einbeziehung der bereits in das Areal des „Unteren Schlosses“ umgezogenen Fakultät III vollzogen werden.
Zur Campusbildung soll das ehemalige Kaufhaus Hettlage in der Innenstadt von Siegen zu einer Teilbibliothek um- und neugebaut werden.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen:
Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer vsl. 17.04.2023, Kolloquium vsl. 16.05.2023, Abgabe Wettbewerbsarbeiten 12.07.2023.
Auftragsgegenstand ist:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 34 ff. HOAI, mind. die Lph. 1-4;
- Fachplanung der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, mind. Lph. 1-4.
Die Ausloberin wird zur Errichtung des Gebäudes einen Generalunternehmer beauftragen; durch eine
angemessene Weiterbeauftragung des Preisträgers (mind. Regeldetails, künstlerische Bauoberleitung
etc.) soll die Qualität des Wettbewerbsentwurfs gesichert werden. Die Ausloberin behält sich vor, optional
Planungsleistungen für die Leistungsphasen 5-8 stufenweise zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen
Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen
Honoraransprüche abgeleitet werden. Es ist vorgesehen, jeweils einzelne Verträge zu schließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Ausschlusskriterien
— Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen:
— Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen
— Nicht unterschriebene oder unvollständig ausgefüllte Bewerbungsblätter
— Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer
Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausscheiden aller Mitglieder
— Fehlende Nachweise
Auswahlverfahren
In einem ersten Schritt wird die Qualifizierung der Bewerbung anhand der Vollständigkeit und der Erfüllung
der Kriterien der fachlichen Eignung von mindestens zwei Personen überprüft. Sollten sich mehr Bewerber
qualifizieren, als Plätze für die Wettbewerbsteilnahme zur Verfügung stehen, so entscheidet in einem zweiten Schritt das Los über die Auswahl als Wettbewerbsteilnehmer. Zusätzlich werden Nachrücker für geloste und gesetzte Teilnehmer in angemessener Zahl durch das Los bestimmt. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht
einer von der Ausloberin unabhängigen Dienststelle. Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben / Nachweise der ausgewählten Teilnehmer zu überprüfen. Falsche Angaben oder Nachweise führen zum Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme. In diesem Fall können Nachrücker spätestens bis zum Rückfragenkolloquium zur Teilnahme zugelassen werden.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Sieht sich ein am Planungswettbewerb beteiligtes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Übermittlung des Preisgerichgtsprotokolls gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund des Preisgerichtsprotokolls erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr.
2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).