Umbau/Erweiterung eines ehemaligen Kaufhauses zur Teilbibiliothek der Universität Siegen - Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-siegen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1c8b92
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1c8b92
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau/Erweiterung eines ehemaligen Kaufhauses zur Teilbibiliothek der Universität Siegen - Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb
Durch Verlagerung der Fakultäten I und II der Universität Siegen in die Innenstadt wird die Bildung des neuen Universitätscampus Siegen Mitte unter Einbeziehung der bereits in das Areal des „Unteren Schlosses“ umgezogenen Fakultät III vollzogen werden.
Zur Campusbildung soll das ehemalige Kaufhaus Hettlage in der Innenstadt von Siegen zu einer Teilbibliothek um- und neugebaut werden.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen:
Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer vsl. 17.04.2023, Kolloquium vsl. 16.05.2023, Abgabe Wettbewerbsarbeiten 12.07.2023.
Auftragsgegenstand ist:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 34 ff. HOAI, mind. die Lph. 1-4;
- Fachplanung der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, mind. Lph. 1-4.
Die Ausloberin wird zur Errichtung des Gebäudes einen Generalunternehmer beauftragen; durch eine angemessene Weiterbeauftragung des Preisträgers (mind. Regeldetails, künstlerische Bauoberleitung etc.) soll die Qualität des Wettbewerbsentwurfs gesichert werden. Die Ausloberin behält sich vor, optional Planungsleistungen für die Leistungsphasen 5-8 stufenweise zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden. Es ist vorgesehen, jeweils einzelne Verträge zu schließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind in der EU oder den EWR/GPA-Staaten ansässige zwingende Bewerbergemeinschaften aus Architekten:innen und Ingenieur:innen, welche die Berechtigung nach § 54 Absatz 4 BauO NRW 2018 erfüllen. Um sich im Bewerbungsverfahren für die Teilnahme am Wettbewerb zu qualifizieren, müssen die Bewerber ihre fachliche Eignung, sowie als Auswahlkriterium ein Referenzprojekt nachweisen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb müssen am Tag der Auslobungsbekanntmachung erfüllt sein. Die Zahl der Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb ist unbegrenzt. Der Wettbewerb ist auf 15 Teilnehmer begrenzt. 5 Bewerbergemeinschaften wurden bereits von der Ausloberin ausgewählt. 10 Teilnehmer werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt.
Fachliche Mindestanforderung:
Jede Bewerbergemeinschaft muss die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden:
— natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift des Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnungen "Architekt:in" bzw. als Arge-Partner "Ingenieur:innen gemäß § 54 Absatz 4 BauO NRW 2018" befugt sind.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als "Architekt:in oder Ingenieur:in", wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der RL 2013/55/EU entspricht.
— juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die
natürlichen Personen gestellt werden.
--- Arbeitsgemeinschaften und juristische Personen haben im Bewerbungsformblatt einen bevollmächtigten Vertreter als Ansprechpartner zu benennen. Dieser soll auch später im Rahmen des Wettbewerbs als Ansprechpartner in der Verfassererklärung benannt sein.
Auswahlkriterium:
Als Auswahlkriterium ist ein Referenzprojekt der Objektplanung Gebäude darzustellen. Das Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen:
— Einordnung mindestens in Honorarzone III für Gebäude nach § 34 HOAI und innerstädtisches Bauen im Bestand mit ca. 5,0 Mio. Baukosten (KG 300+400 brutto).
— Realisierung nach dem 1. Januar 2013 (mindestens LP 8 ist abgeschlossen)
— Der Bewerber bzw. bevollmächtigte Vertreter hatte die Projektleitung mindestens für die Leistungsphasen 2 bis 4 inne. Die Referenzleistung darf vom Bewerber auch in einem anderen Büro (z.B. als leitender Mitarbeiter) erbracht worden sein, wenn darüber eine Bestätigung der Projektleitung durch dieses Büro
nachgewiesen wird.
Die Referenzkriterien werden bewusst niederschwellig gestaltet, um die Teilnahme von Berufsanfängern und kleineren Büros am Wettbewerb zu fördern.
Bewerbungsunterlagen
Es werden zur Bewerbung nur die folgenden Unterlagen akzeptiert:
— das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformblatt mit Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
— Darstellung des Referenzprojekts mit Bild / Plan und Kurzbeschreibung auf einer Seite DIN A4 (Gestaltung freigestellt)
— die Nachweise zur Teilnahmeberechtigung (Kopie der Architektenurkunde oder des Architektenausweises oder der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt:in bzw. Ingenieur:in Bgemäß § 54 Absatz 4 BauO NRW 2018" oder ein vergleichbares Dokument entsprechend)
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja, zwingende Bewerbergemeinschaften von "Architekt:innen" und "Ingenieur:innen mit Berechtigung nach § 54 Absatz 4 BauO NRW 2018" gemäß RL 2013/55/EU..
Abschnitt IV: Verfahren
Ausschlusskriterien
— Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen:
— Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen
— Nicht unterschriebene oder unvollständig ausgefüllte Bewerbungsblätter
— Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausscheiden aller Mitglieder
— Fehlende Nachweise
Auswahlverfahren
In einem ersten Schritt wird die Qualifizierung der Bewerbung anhand der Vollständigkeit und der Erfüllung der Kriterien der fachlichen Eignung von mindestens zwei Personen überprüft. Sollten sich mehr Bewerber qualifizieren, als Plätze für die Wettbewerbsteilnahme zur Verfügung stehen, so entscheidet in einem zweiten Schritt das Los über die Auswahl als Wettbewerbsteilnehmer. Zusätzlich werden Nachrücker für geloste und gesetzte Teilnehmer in angemessener Zahl durch das Los bestimmt. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht einer von der Ausloberin unabhängigen Dienststelle. Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben / Nachweise der ausgewählten Teilnehmer zu überprüfen. Falsche Angaben oder Nachweise führen zum Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme. In diesem Fall können Nachrücker spätestens bis zum Rückfragenkolloquium zur Teilnahme zugelassen werden.
Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme insgesamt netto 250.000,- EUR netto zur Verfügung. Davon werden 90.000,- EUR netto als Bearbeitungshonorar zu jeweils 6.000,- EUR an alle Teilnehmer ausgezahlt, die fristgerecht und den formalen Anforderungen entsprechend ihren Wettbewerbsbeitrag einreichen. Das Honorar für verspätet eingereichte Beiträge wird nicht ausbezahlt sondern entsprechend dem Preisgeld zugeschlagen. Das Preisgericht kann mit einstimmigem Beschluss die Wettbewerbssumme auch anders aufteilen (§ 7 Abs. 2 RPW). Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer MwSt. abführen, wird diese ihnen anteilig entsprechend dem gültigen Satz zusätzlich vergütet. Das Preisgeld wird nach Rechnungsstellung durch die Ausloberin ausgeschüttet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV, weitere Beauftragung und vertragliche Regelungen:
Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Es werden hierzu Auftragsverhandlungen vorrangig mit dem Gewinner durchgeführt; sollten diese scheitern, wird mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführt. Grundlage für die Beauftragung im Verhandlungsverfahren wird das Vertragsmuster des Auftraggebers. Der AG behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot ohne Verhandlung vor.
Eignungskriterien:
Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, welche die aufgeführten Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen.
a) Nachweis der beruflichen Befähigung der im Teilnahmeantrag genannten Projektverantwortlichen entsprechend der unter III.2.1) formulierten Bestimmungen;
b) Anzahl Mitarbeiter: Es sind mind. 4 Mitarbeiter (Architekt) und 3 MA (TWP) einschl. der Führungskräfte (Vollzeitstellen) nachzuweisen. Bewertet wird die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Planung tätig sind (technische Mitarbeiter), ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen. Teilzeitstellen sind auf Vollzeitstellen umzurechnen.
c) Projekt vgl. Komplexität im Bereich Tragwerksplanung: nachzuweisen ist ein in den Leistungsphasen 2-8 bearbeitetes Referenzprojekt der Tragwerksplanung mit Herstellungskosten (KG 300+400, brutto) von mindestens 5,0 Mio. EUR. Das Referenzprojekt muss mindestens der Honorarzone III zugeordnet und thematisch Bauen im Bestand sein. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Bearbeitung der Leistungsphase 6 im Jahr 2013 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Urheberschaft den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Der Nachweis kann auch durch mehrere Projekte mit Herstellungskosten von jeweils mind. 5,0 Mio. EUR erbracht werden, bei denen in Summe die Leistungsphasen 2-6 bearbeitet wurden.
d) Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist jeweils eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000 EUR und für Sachschäden von 3 000 000 EUR bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den EWR zugelassenen
Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 3-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Eigenerklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Teilleistungen bzw. zur Eignungsleihe:
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages bzw. für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Bei
der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).