Rahmenvereinbarung: Leistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Online-Diensten - Los 3 Referenznummer der Bekanntmachung: IM5-0144.5-297/1/1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 41
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3095620739
Fax: +49 3095620741
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung: Leistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Online-Diensten - Los 3
Auf Abruf zu erbringende Leistungen sind nach einem Miniwettbewerb Entwicklungsleistungen für die Bereitstellung von digitalen Verwaltungsleistungen auf der E-Government-Infrastruktur des Landes.
Auf Abruf zu erbringende Leistungen sind nach einem Miniwettbewerb Entwicklungsleistungen für die Bereitstellung von digitalen Verwaltungsleistungen auf der E-Government-Infrastruktur des Landes.
Es wurde eine Konzeptwertung durchgeführt. Das Leistungs-Preis-Verhältnis wurde mittels Anwendung der erweiterten Richtwertmethode bestimmt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: Entwicklungsleistungen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.