Rahmenvereinbarung: Leistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Online-Diensten Referenznummer der Bekanntmachung: IM5-0144.5-297/1/1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung: Leistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Online-Diensten
Der Auftraggeber (AG), das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, arbeitet mit Hochdruck an der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Zu den aktuellen Herausforderungen zählt insbesondere auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Zur Unterstützung bei dieser Aufgabe werden Leistungen als Rahmenvereinbarungen in drei Losen ausgeschrieben:
LOS 1: Projektmanagement
LOS 2: Konzeption
LOS 3: Entwicklungsleistungen
Los 1: Projektmanagement
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auf Abruf zu erbringende Leistungen sind die Koordinierung der Umsetzungsprojekte im Bereich Projekt- und Programmmanagement sowie im Projektmanagement Office (PMO) in Digitalisierungs- und Softwareprojekten.
Für die Angaben der Bewerberinnen im in dem von Ihnen eingereichten Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ werden Punkte vergeben. Wie viele Punkte für welche Angaben erreicht werden können, ist in dem Formblatt niedergelegt. Die nach dem dort dargestellten Maßstab pro Kriterium erreichten Eignungspunkte werden addiert und bilden in der Summe die Gesamtpunktzahl.
Gehört eine Bewerberin, die Interesse an mehreren Losen bekundet hat, zu den drei geeigneten Bewerberinnen mit der höchsten Gesamtpunktzahl hinsichtlich mehrerer Lose, so erfolgt eine Auswahl anhand der von ihr im Teilnahmeantrag angegebenen Priorisierung. Die Bewerberin verbleibt zunächst nur in der weiteren Eignungswertung desjenigen Loses, hinsichtlich dessen sie die höhere Priorität im Teilnahmeantrag angegeben hat; im Übrigen wird sie einstweilen aus der Betrachtung ausgeschlossen.
Insoweit nach Vornahme dieses vorläufigen Ausschlusses im Rahmen der weiteren Prüfung jedoch weniger als drei geeignete Bewerberinnen in der Betrachtung verbleiben, werden die aus der Betrachtung vorläufig ausgeschlossenen Bewerberinnen wieder einbezogen. Zunächst werden diejenigen Bewerberinnen einbezogen, die hinsichtlich der Lose, in denen weniger als drei geeignete Bewerberinnen in der Betrachtung verblieben sind, im Teilnahmeantrag die Priorität 1 angegeben haben. Insoweit auch nach dieser Einbeziehung weniger als drei geeignete Bewerberinnen in der Betrachtung verbleiben, werden die Bewerberinnen einbezogen, die hinsichtlich der jeweiligen Lose im Teilnahmeantrag die Priorität 2 und – analog im nächsten Schritt – die Priorität 3 angegeben haben.
Die drei so in der Betrachtung verbleibenden Bewerberinnen, die die höchste Gesamtpunktzahl erreicht haben, werden zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer letztplatzierter Bewerberinnen entscheidet das Los, sodass nicht mehr als drei Bewerberinnen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden.
Los 2: Konzeption
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auf Abruf zu erbringende Leistungen sind Konzeptionsarbeiten zur Umsetzung der Verwaltungsleistungen. Die besondere Herausforderung liegt dabei darin, die Anforderungen der Fachseite zu erheben und mit den technischen Möglichkeiten der Plattform in Einklang zu bringen.
Für die Angaben der Bewerberinnen im in dem von Ihnen eingereichten Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ werden Punkte vergeben. Wie viele Punkte für welche Angaben erreicht werden können, ist in dem Formblatt niedergelegt. Die nach dem dort dargestellten Maßstab pro Kriterium erreichten Eignungspunkte werden addiert und bilden in der Summe die Gesamtpunktzahl.
Gehört eine Bewerberin, die Interesse an mehreren Losen bekundet hat, zu den drei geeigneten Bewerberinnen mit der höchsten Gesamtpunktzahl hinsichtlich mehrerer Lose, so erfolgt eine Auswahl anhand der von ihr im Teilnahmeantrag angegebenen Priorisierung. Die Bewerberin verbleibt zunächst nur in der weiteren Eignungswertung desjenigen Loses, hinsichtlich dessen sie die höhere Priorität im Teilnahmeantrag angegeben hat; im Übrigen wird sie einstweilen aus der Betrachtung ausgeschlossen.
Insoweit nach Vornahme dieses vorläufigen Ausschlusses im Rahmen der weiteren Prüfung jedoch weniger als drei geeignete Bewerberinnen in der Betrachtung verbleiben, werden die aus der Betrachtung vorläufig ausgeschlossenen Bewerberinnen wieder einbezogen. Zunächst werden diejenigen Bewerberinnen einbezogen, die hinsichtlich der Lose, in denen weniger als drei geeignete Bewerberinnen in der Betrachtung verblieben sind, im Teilnahmeantrag die Priorität 1 angegeben haben. Insoweit auch nach dieser Einbeziehung weniger als drei geeignete Bewerberinnen in der Betrachtung verbleiben, werden die Bewerberinnen einbezogen, die hinsichtlich der jeweiligen Lose im Teilnahmeantrag die Priorität 2 und – analog im nächsten Schritt – die Priorität 3 angegeben haben.
Die drei so in der Betrachtung verbleibenden Bewerberinnen, die die höchste Gesamtpunktzahl erreicht haben, werden zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer letztplatzierter Bewerberinnen entscheidet das Los, sodass nicht mehr als drei Bewerberinnen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden.
Los 3: Entwicklungsleistungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auf Abruf zu erbringende Leistungen sind nach einem Miniwettbewerb Entwicklungsleistungen für die Bereitstellung von digitalen Verwaltungsleistungen auf der E-Government-Infrastruktur des Landes.
Für die Angaben der Bewerberinnen im in dem von Ihnen eingereichten Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ werden Punkte vergeben. Wie viele Punkte für welche Angaben erreicht werden können, ist in dem Formblatt niedergelegt. Die nach dem dort dargestellten Maßstab pro Kriterium erreichten Eignungspunkte werden addiert und bilden in der Summe die Gesamtpunktzahl.
Gehört eine Bewerberin, die Interesse an mehreren Losen bekundet hat, zu den fünf geeigneten Bewerberinnen mit der höchsten Gesamtpunktzahl hinsichtlich mehrerer Lose, so erfolgt eine Auswahl anhand der von ihr im Teilnahmeantrag angegebenen Priorisierung. Die Bewerberin verbleibt zunächst nur in der weiteren Eignungswertung desjenigen Loses, hinsichtlich dessen sie die höhere Priorität im Teilnahmeantrag angegeben hat; im Übrigen wird sie einstweilen aus der Betrachtung ausgeschlossen.
Insoweit nach Vornahme dieses vorläufigen Ausschlusses im Rahmen der weiteren Prüfung jedoch weniger als fünf geeignete Bewerberinnen in der Betrachtung verbleiben, werden die aus der Betrachtung vorläufig ausgeschlossenen Bewerberinnen wieder einbezogen. Zunächst werden diejenigen Bewerberinnen einbezogen, die hinsichtlich der Lose, in denen weniger als fünf geeignete Bewerberinnen in der Betrachtung verblieben sind, im Teilnahmeantrag die Priorität 1 angegeben haben. Insoweit auch nach dieser Einbeziehung weniger als fünf geeignete Bewerberinnen in der Betrachtung verbleiben, werden die Bewerberinnen einbezogen, die hinsichtlich der jeweiligen Lose im Teilnahmeantrag die Priorität 2 und – analog im nächsten Schritt – die Priorität 3 angegeben haben.
Die fünf so in der Betrachtung verbleibenden Bewerberinnen, die die höchste Gesamtpunktzahl erreicht haben, werden zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer letztplatzierter Bewerberinnen entscheidet das Los, sodass nicht mehr als fünf Bewerberinnen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
/1: Ein Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung (soweit erforderlich) ist der Bewerbung beizufügen. Der beigefügte Auszug darf (gerechnet vom Schlusstermin für die Einreichung des Teilnahmeantrages) nicht älter als sechs Monate sein.
/2: Es ist zu erklären, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen.
/3: Es ist zu erklären, dass keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (soweit die Vorschriften jeweils anwendbar sind), vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
Regelungen zur Tariftreue und Mindestentgelt nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) sind von Bietern und Nachunternehmern einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.