Durchführung einer Sanierungsuntersuchung sowie optionaler Sanierungsplanung und Gutachterleistungen zur Durchführung einer Boden- und GW-Sanierungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 7128-01-001 - PFT-Schaden Fuggerstraße in Köln
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werksstraße 15
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45527
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aav-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung einer Sanierungsuntersuchung sowie optionaler Sanierungsplanung und Gutachterleistungen zur Durchführung einer Boden- und GW-Sanierungsanlage
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Gegenstand der Beauftragung ist die Durchführung einer Sanierungsuntersuchung sowie optional einer Sanierungsplanung einschließlich Gutachterleistungen auf einem wahrscheinlichen Eintragsbereich von ca. 14.000 m² und einer ca. 300 ha große PFAS-Kontaminationsfahne im Grundwasser, die durch ein Brandereignis auf dem Gelände der Firma EBK (Fuggerstraße 15) im Februar 1999 entstand.
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Fuggerstraße 51149 Köln Das Areal umfasst mehrere Grundstücksflächen im Gewerbegebiet Hansestraße/Gremberghoven in Köln-Eil. Das Projektgebiet erstreckt sich über eine Gesamtfläche von rund 14.000 m² im Bereich der Fuggerstraße. Die Umgebung ist vornehmlich durch gewerblich-industrielle Nutzung gekennzeichnet. Im Südwesten verlaufen die Autobahn BAB 59 und die Flughafen-Autobahn BAB 559. Das Zentrum von Köln liegt rund 10 km nordwestlich.
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Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Durchführung einer Sanierungsuntersuchung (SU) gemäß BBodSchG / BBodSchV.
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Die Sanierungsmaßnahme erfolgt in zwei zeitlich getrennten Bearbeitungsschritten (Bearbeitungsphase I und Bearbeitungsphase II).
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Die Bearbeitungsphase I besteht aus:
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1. Erstellung einer Sanierungsuntersuchung
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Die Bearbeitungsphase II (Option) besteht aus:
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1. Erstellung eines Sanierungsplans
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2. Ausführungsplanung Boden- und Grundwassersanierung
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3. Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen
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4. Projektsteuerung/Bauoberleitung Boden- und Grundwassersanierung
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5. Örtliche Bauüberwachung Boden- und Grundwassersanierung
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6. Sicherheitskoordination Boden- und Grundwassersanierung
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7. Dokumentation Boden- und Grundwassersanierung
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Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Zeitansätze sind als Kalkulationsgrundlage zu verstehen.
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Es ist ein Honorarangebot für die Bearbeitungsphase I und II zu erstellen.
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Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Leistungen der Bearbeitungsphase I. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Gesamtmaßnahme (Bearbeitungsphase
I und II) auch die Leistungen der Bearbeitungsphase II zu beauftragen (Option). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung auch dieser Leistungen besteht nicht.
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Es ist zu berücksichtigen, dass es nach Abschluss der Sanierungsuntersuchung aufgrund notwendiger Abstimmungen mit dem Grundstückseigentümer ggf. zu einer aktuell nicht planbaren Unterbrechung der Arbeiten kommen wird.
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Die Wertung des Honorars erfolgt auf Grundlage des Angebotes für die Bearbeitungsphasen I und II.
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Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Durchführung einer Sanierungsuntersuchung (SU) gemäß BBodSchG / BBodSchV (neu). Die Sanierungsmaßnahme erfolgt in zwei zeitlich getrennten Bearbeitungsschritten (Bearbeitungsphase I und Bearbeitungsphase II). Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Leistungen der Bearbeitungsphase I. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Gesamtmaßnahme (Bearbeitungsphase I und II) auch die Leistungen der Bearbeitungsphase II zu beauftragen (Option). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung auch dieser Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PFT-Schaden Fuggerstraße in Köln - Durchführung einer SU (Phase 1)
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.arcadis.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen zu Ausschreibungen bzw. den Vergabeunterlagen können Unternehmen in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz eingerichtete Bieterkommunikation stellen.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Informationen zu der vom AAV (oder ggfs. durch den AAV beauftragte Dritte) durchgeführte Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte entnehmen Sie bitte dem VHB-NRW Formular 312a/322a (Information DSGVO) bei den Vergabeunterlagen.
Eventuelle Aufklärungsgespräche werden ggf. in elektronischer Weise durchgeführt.
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'Wir empfehlen den Bietern das vorhandene Gelände in Augenschein zu nehmen. Ortsbesichtigungen sind nach vorheriger Terminabsprache mit der Stadt Köln möglich. Ansprechpartner ist Herr Ralf Olbertz, Mail: .
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Nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter die Möglichkeit, Ihr Angebot beim AAV in einer Präsentation voraussichtlich in der 25. KW 2023 vorzustellen. Die Einladungen werden spätestens am 13.06.2023 versandt.
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Den Teilnehmern am Verhandlungsverfahren, die keinen Zuschlag auf ihr eingereichtes Angebot erhalten, wird für die Angebotserstellung eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal 2.000,00 EUR (brutto) gewährt.
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Bitte beachten Sie, dass Sie sich ohne Registrierung selbständig über Fragen und Antworten sowie über Änderungspakete informieren müssen. Ohne Ihre Registrierung können wir Sie mangels Kenntnis Ihrer Kontaktdaten nicht über die Änderungen informieren. Nur wenn Sie sich registrieren, werden Sie automatisch über jegliche Änderungen per email informiert."
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYMNDJCN
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gegen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.