TGA-Planung Erweiterung diverser Gymnasien von G8 auf G9 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0311-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klemensstraße 10
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 8. Etage
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung Erweiterung diverser Gymnasien von G8 auf G9
Mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz hat der Landtag NRW im Sommer 2018 die Rückkehr der nordrhein-westfälischen Gymnasien zu G9 beschlossen. Die Gymnasien wurden seit dem Schuljahr 2019/20 auf einen neunjährigen Bildungsgang umgestellt. Die Umstellung umfasste die Jahrgänge 5 und 6 der Gymnasien, sodass der erste G9-Jahrgang im Schuljahr 2026/27 zum Abitur geführt wird. In diesem Schuljahr kommt dann spätestens ein erhöhter Raumbedarf an den Gymnasien zum Tragen, da dann mit der Jahrgangsstufe 13 ein zusätzlicher Jahrgang an den Schulen unterrichtet wird.
Unter Berücksichtigung von Musterraumprogrammen für die jeweils festgelegte Zügigkeit ist unter anderem bei den Schulen Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium (Los 1), Ratsgymnasium (Los 2), Gymnasium Paulinum (Los 3) und Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (Los 4) ein Defizit an Unterrichts- und Verwaltungsräumen festgestellt worden. Durch bauliche Erweiterungen sollen die räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 geschaffen werden.
Gegenstand des Auftrags ist die losweise Vergabe der erforderlichen Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI für die in Abschnitt II.2.4) jeweils näher beschriebenen Anlagengruppen und Leistungsphasen.
TGA-Planung Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium
Stadt Münster
Gegenstand dieses Loses sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Erweiterung des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 5-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 570 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 635 qm ermittelt.
Im Zuge der Erweiterungsmaßnahme soll außerdem eine umfassende energetische Sanierung gemäß den aktuellen Gebäudeleitlinien der Stadt Münster durchgeführt werden, die alle Fenster-, Fassaden- und Dachflächen sowie auch die Technische Gebäudeausstattung einschließt.
Der Auftrag umfasst folgende Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI:
Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen
Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen
Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen
Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Anlagengruppe 6: Förderanlagen
Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation
Dabei ist für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 sowie einzelne besondere Leistungen eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Nähere Angaben enthält die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 und 4) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 9).
TGA-Planung Erweiterung Ratsgymnasium
Stadt Münster
Gegenstand dieses Loses sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Erweiterung des Ratsgymnasiums von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 4-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 430 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 862 qm ermittelt.
Der Auftrag umfasst folgende Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI:
Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen
Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen
Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen
Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Anlagengruppe 6: Förderanlagen
Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation
Dabei ist für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 sowie einzelne besondere Leistungen eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Nähere Angaben enthält die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 und 4) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 9).
TGA-Planung Erweiterung Gymnasium Paulinum
Stadt Münster
Gegenstand dieses Loses sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Erweiterung des Gymnasiums Paulinum von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 4-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 640 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 490 qm ermittelt.
Es gibt zahlreiche begrenzende Faktoren, die wenig Spielraum an dem Standort zulassen. Dazu gehört die Tatsache, dass ein Großteil der Schule unter Denkmalschutz steht, was zum einen wenig Veränderung an den entsprechenden Gebäudeteilen zulässt und zum anderen einen möglichen Neubau auf dem Grundstück erschwert, da ausreichend Abstand zum Denkmal gehalten werden muss. Des Weiteren befinden sich auf dem Grundstück Teile der Stadtmauer. Hierbei handelt es sich um ein Bodendenkmal, was nicht überbaut werden darf und zu dem ebenfalls Abstand gehalten werden muss. Zuletzt gibt es auf dem Grundstück einen Baumbestand, der schützenswert ist, zu dessen Kronentraufbereich ein Abstand von 4 Metern gehalten werden muss und somit weite Teile des Grundstücks auch deswegen nicht überbaut werden können.
Im Zuge der Erweiterungsmaßnahme soll außerdem in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde eine umfassende energetische Sanierung der Fenster-, Fassaden- und Dachflächen gemäß den aktuellen Gebäudeleitlinien der Stadt Münster durchgeführt werden.
Der Auftrag umfasst folgende Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI:
Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen
Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen
Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen
Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Anlagengruppe 6: Förderanlagen
Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation
Dabei ist für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 sowie einzelne besondere Leistungen eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Nähere Angaben enthält die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 und 4) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 9).
TGA-Planung Erweiterung Freiherr-vom-Stein-Gymnasium
Stadt Münster
Gegenstand dieses Loses sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Erweiterung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 5-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 280 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 492 qm ermittelt. Zusätzlich soll die Schule für das Gemeinsame Lernen zusätzliche Flächen von 200 qm erhalten.
Der Auftrag umfasst folgende Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI:
Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen
Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen
Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen
Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Anlagengruppe 6: Förderanlagen
Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation
Dabei ist für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 sowie einzelne besondere Leistungen eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Nähere Angaben enthält die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 und 4) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 9).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe TIGEV Engineering GmbH
Postanschrift: Haus Sentmaring 15
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48151
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251-539440
Fax: +49 251-53944222
Internet-Adresse: http://www.tigev.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Bewerbergemeinschaft Heidrich Ingenieurbüro/Hatting & Kuhlmann
Postanschrift: Corrensstr. 80
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251539440
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe TGA-Planung Erweiterung Gymnasium Paulinum (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe TGA-Planung Erweiterung Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDY1EA3YYN7
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift: Klemensstr. 10
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html