TGA-Planung Erweiterung diverser Gymnasien von G8 auf G9 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0311-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung Erweiterung diverser Gymnasien von G8 auf G9
Mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz hat der Landtag NRW im Sommer 2018 die Rückkehr der nordrhein-westfälischen Gymnasien zu G9 beschlossen. Die Gymnasien wurden seit dem Schuljahr 2019/20 auf einen neunjährigen Bildungsgang umgestellt. Die Umstellung umfasste die Jahrgänge 5 und 6 der Gymnasien, sodass der erste G9-Jahrgang im Schuljahr 2026/27 zum Abitur geführt wird. In diesem Schuljahr kommt dann spätestens ein erhöhter Raumbedarf an den Gymnasien zum Tragen, da dann mit der Jahrgangsstufe 13 ein zusätzlicher Jahrgang an den Schulen unterrichtet wird.
Unter Berücksichtigung von Musterraumprogrammen für die jeweils festgelegte Zügigkeit ist unter anderem bei den Schulen Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium (Los 1), Ratsgymnasium (Los 2), Gymnasium Paulinum (Los 3) und Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (Los 4) ein Defizit an Unterrichts- und Verwaltungsräumen festgestellt worden. Durch bauliche Erweiterungen sollen die räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 geschaffen werden.
Gegenstand des Auftrags ist die losweise Vergabe der erforderlichen Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI für die in Abschnitt II.2.4) jeweils näher beschriebenen Anlagengruppen und Leistungsphasen.
TGA-Planung Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium
Stadt Münster
Gegenstand dieses Loses sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Erweiterung des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 5-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 570 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 635 qm ermittelt.
Im Zuge der Erweiterungsmaßnahme soll außerdem eine umfassende energetische Sanierung gemäß den aktuellen Gebäudeleitlinien der Stadt Münster durchgeführt werden, die alle Fenster-, Fassaden- und Dachflächen sowie auch die Technische Gebäudeausstattung einschließt.
Der Auftrag umfasst folgende Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI:
Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen
Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen
Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen
Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Anlagengruppe 6: Förderanlagen
Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation
Dabei ist für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 sowie einzelne besondere Leistungen eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Nähere Angaben enthält die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Es findet eine einheitliche Bewerberauswahl für alle vier Lose statt, bei der die ausgewählten Bewerber anschließend Angebote für jedes Los abgeben können. Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich HLS in den letzten 5 Jahren (Gewicht 45%), Unterkriterien:
1.1) Grundkriterium: Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie (Gewicht 10%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war (auch) der Umbau, die Sanierung/Modernisierung oder eine Erweiterung mit unmittelbarem baulichen Anschluss (Anbau oder Aufstockung) bei einem Bestandsgebäude.
b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 1 bis 3 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der LPhen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Als Abschluss gilt insoweit bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich der Schlitz- und Durchbruchspläne und bei LPh 8 die Fertigstellung der genannten Anlagengruppen, d. h. die werkvertragliche Abnahme aller Ausführungsleistungen für diese Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 1 bis 3 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.
d) Die Summe der Baukosten für die KG 410 bis 430 (entspr. DIN 276) des Vorhabens betrug mind. 250.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3 wurden nicht vor dem 01.05.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor dem 01.05.2018.
1.2) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Das vom Vorhaben betroffene Bestandsgebäude wurde bzw. wird nach Abschluss des Vorhabens als Schulgebäude einer allgemeinbildenden Schule oder Berufsschule genutzt. (Gewicht 10%).
1.3) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Die Bauausführung der Anlagengruppen 1 bis 3 für das Vorhaben findet aktuell (d.h. zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags) bzw. fand bei fortdauernder Nutzung des Bestandsgebäudes statt. (Gewicht 10%).
1.4) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 12,5%).
1.5) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 2,5%).
2) Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich ELT in den letzten 5 Jahren (Gewicht 40%), Unterkriterien:
2.1) Grundkriterium: Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie (Gewicht 7,5%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war (auch) der Umbau, die Sanierung/Modernisierung oder eine Erweiterung mit unmittelbarem baulichen Anschluss (Anbau oder Aufstockung) bei einem Bestandsgebäude.
b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 4 und 5 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der LPhen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Als Abschluss gilt insoweit bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich der Schlitz- und Durchbruchspläne und bei LPh 8 die Fertigstellung der genannten Anlagengruppen, d. h. die werkvertragliche Abnahme aller Ausführungsleistungen für diese Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 4 und 5 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.
d) Die Summe der Baukosten für die KG 440 und 450 (entspr. DIN 276) des Vorhabens betrug mind. 250.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 4 und 5 wurden nicht vor dem 01.05.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor dem 01.05.2018.
2.2) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Das vom Vorhaben betroffene Bestandsgebäude wurde bzw. wird nach Abschluss des Vorhabens als Schulgebäude einer allgemeinbildenden Schule oder Berufsschule genutzt. (Gewicht 7,5%).
2.3) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Die Bauausführung der Anlagengruppen 4 und 5 für das Vorhaben findet aktuell (d.h. zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags) bzw. fand bei fortdauernder Nutzung des Bestandsgebäudes statt. (Gewicht 10%).
2.4) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 12,5%).
2.5) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 2,5%).
3) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%), Unterkriterien:
3.1) aktuelle Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter:innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3%);
3.2) aktuelle Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter:innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtenrechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3%);
3.3) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter:innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 2%);
3.4) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter:innen mit Studienabschlussals Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtenrechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 2%).
4) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%), Unterkriterien:
4.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
4.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 und 4) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 9).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
TGA-Planung Erweiterung Ratsgymnasium
Stadt Münster
Gegenstand dieses Loses sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Erweiterung des Ratsgymnasiums von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 4-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 430 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 862 qm ermittelt.
Der Auftrag umfasst folgende Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI:
Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen
Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen
Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen
Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Anlagengruppe 6: Förderanlagen
Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation
Dabei ist für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 sowie einzelne besondere Leistungen eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Nähere Angaben enthält die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Es findet eine einheitliche Bewerberauswahl für alle vier Lose statt, bei der die ausgewählten Bewerber anschließend Angebote für jedes Los abgeben können. Dabei gelten die in Abschnitt II.2.9) zu Los 1 beschriebenen Auswahlkriterien.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 und 4) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 9).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
TGA-Planung Erweiterung Gymnasium Paulinum
Stadt Münster
Gegenstand dieses Loses sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Erweiterung des Gymnasiums Paulinum von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 4-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 640 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 490 qm ermittelt.
Es gibt zahlreiche begrenzende Faktoren, die wenig Spielraum an dem Standort zulassen. Dazu gehört die Tatsache, dass ein Großteil der Schule unter Denkmalschutz steht, was zum einen wenig Veränderung an den entsprechenden Gebäudeteilen zulässt und zum anderen einen möglichen Neubau auf dem Grundstück erschwert, da ausreichend Abstand zum Denkmal gehalten werden muss. Des Weiteren befinden sich auf dem Grundstück Teile der Stadtmauer. Hierbei handelt es sich um ein Bodendenkmal, was nicht überbaut werden darf und zu dem ebenfalls Abstand gehalten werden muss. Zuletzt gibt es auf dem Grundstück einen Baumbestand, der schützenswert ist, zu dessen Kronentraufbereich ein Abstand von 4 Metern gehalten werden muss und somit weite Teile des Grundstücks auch deswegen nicht überbaut werden können.
Im Zuge der Erweiterungsmaßnahme soll außerdem in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde eine umfassende energetische Sanierung der Fenster-, Fassaden- und Dachflächen gemäß den aktuellen Gebäudeleitlinien der Stadt Münster durchgeführt werden.
Der Auftrag umfasst folgende Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI:
Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen
Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen
Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen
Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Anlagengruppe 6: Förderanlagen
Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation
Dabei ist für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 sowie einzelne besondere Leistungen eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Nähere Angaben enthält die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Es findet eine einheitliche Bewerberauswahl für alle vier Lose statt, bei der die ausgewählten Bewerber anschließend Angebote für jedes Los abgeben können. Dabei gelten die in Abschnitt II.2.9) zu Los 1 beschriebenen Auswahlkriterien.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 und 4) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 9).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
TGA-Planung Erweiterung Freiherr-vom-Stein-Gymnasium
Stadt Münster
Gegenstand dieses Loses sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Erweiterung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 5-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 280 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 492 qm ermittelt. Zusätzlich soll die Schule für das Gemeinsame Lernen zusätzliche Flächen von 200 qm erhalten.
Der Auftrag umfasst folgende Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI:
Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen
Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen
Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen
Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Anlagengruppe 6: Förderanlagen
Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation
Dabei ist für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 sowie einzelne besondere Leistungen eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Nähere Angaben enthält die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Es findet eine einheitliche Bewerberauswahl für alle vier Lose statt, bei der die ausgewählten Bewerber anschließend Angebote für jedes Los abgeben können. Dabei gelten die in Abschnitt II.2.9) zu Los 1 beschriebenen Auswahlkriterien.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 und 4) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 9).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (siehe Abschnitt III.2.1.)
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über Ingenieurleistungen im Bereich HLS in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war (auch) der Umbau, die Sanierung/Modernisierung oder eine Erweiterung mit unmittelbarem baulichen Anschluss (Anbau oder Aufstockung) bei einem Bestandsgebäude.
b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 1 bis 3 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der LPhen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Als Abschluss gilt insoweit bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich der Schlitz- und Durchbruchspläne und bei LPh 8 die Fertigstellung der genannten Anlagengruppen, d. h. die werkvertragliche Abnahme aller Ausführungsleistungen für diese Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 1 bis 3 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.
d) Die Summe der Baukosten für die KG 410 bis 430 (entspr. DIN 276) des Vorhabens betrug mind. 250.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3 wurden nicht vor dem 01.05.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor dem 01.05.2018.
2. Referenzen über Ingenieurleistungen im Bereich ELT in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war (auch) der Umbau, die Sanierung/Modernisierung oder eine Erweiterung mit unmittelbarem baulichen Anschluss (Anbau oder Aufstockung) bei einem Bestandsgebäude.
b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 4 und 5 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der LPhen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Als Abschluss gilt insoweit bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich der Schlitz- und Durchbruchspläne und bei LPh 8 die Fertigstellung der genannten Anlagengruppen, d. h. die werkvertragliche Abnahme aller Ausführungsleistungen für diese Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 4 und 5 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.
d) Die Summe der Baukosten für die KG 440 und 450 (entspr. DIN 276) des Vorhabens betrug mind. 250.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 4 und 5 wurden nicht vor dem 01.05.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor dem 01.05.2018.
3. Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen), jeweils aktuell sowie im Durchschnitt der Jahre 2020, 2021 und 2022, aufgeschlüsselt für folgende Berufsgruppen:
3.1) Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
3.2) Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
3.3) Techniker/innen der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
3.4) Techniker/innen der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Referenzen (Ziffern 1 und 2):
Durch die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen über Ingenieurleistungen im Bereich HLS, die sämtliche genannten Anforderungen an Referenzen dieser Referenzkategorie erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 abgedeckt werden.
Außerdem müssen durch die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen über Ingenieurleistungen im Bereich ELT, die sämtliche genannten Anforderungen an Referenzen dieser Referenzkategorie erfüllen, ebenfalls zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 abgedeckt werden.
Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss der LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich der Schlitz- und Durchbruchspläne und als Abschluss der LPh 8 die Fertigstellung der jeweils genannten Anlagengruppen, d. h. die werkvertragliche Abnahme aller Ausführungsleistungen für diese Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Mitarbeiterzahlen (Ziffer 3):
Die Gesamtanzahl aller Ingenieur:innen und Techniker:innen der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf (umgerechnet in Vollzeitstellen) sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Außerdem darf auch die Gesamtanzahl aller Ingenieur:innen und Techniker:innen der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (umgerechnet in Vollzeitstellen) sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind - zusätzlich zu den in Abschnitt III.1) aufgezählten Unterlagen - folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz;
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014.
Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Teilnahmeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar
2.
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
3.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYWTXAGQW5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html