IT-Support für das EOC am DLR Standort Oberpfaffenhofen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Linder Höhe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22036010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Support für das EOC am DLR Standort Oberpfaffenhofen
Das DLR vergibt einen Auftrag über IT-Dienstleistungen für das EOC (Earth Observation Center) am Standort Oberpfaffenhofen. Die zu erbringenden Dienstleistungen sind in den Bereichen Storage, SAN, Virtualisierung, Ansible, Solaris, Linux, Windows Server, ISP, Anwendungen, Monito-ring/Reporting, Hardwarekontrolle und Meetingroom-Service angesiedelt.
Münchener Str. 20, 82234 Weßling
Zur Bewältigung seiner IT-Aufgaben benötigt das EOC externe Dienstleitungen, die auf Basis eines Dienstleistungsrahmenvertrages abgewickelt werden. Benötigt werden folgende Skills:
- SENIOR Storage und SAN EXPERTE
- SENIOR Virtualisierungs-EXPERTE
- Virtualisierungs-ADMIN
- SENIOR Ansible EXPERTE
- SENIOR Solaris EXPERTE
- SENIOR Linux Experte
- LINUX Admin
- SENIOR Windows Server EXPERTE
- Windows Server ADMIN
- SENIOR ISP EXPERTE
- ISP ADMIN
- SENIOR Anwendungs-EXPERTE
- Anwendungs-ADMIN
- SENIOR Monitoring/Reporting EXPERTE
- Hardware ADMIN
- Meetingroom IT-Service
Details entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wörthsee
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe des Auftragswerts nicht verpflichtet. Die vorgenommene Eintragung gibt den Auftragswert nicht wieder. Sie beruht ausschließlich auf technischen Gründen, weil die verwendeten elektronischen Systeme Auftragsbekanntmachungen nicht verarbeiten, wenn die Felder II.1.7.) und V.2.4) nicht ausgefüllt werden.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).