IT-Support für das EOC am DLR Standort Oberpfaffenhofen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Support für das EOC am DLR Standort Oberpfaffenhofen
Das DLR vergibt einen Auftrag über IT-Dienstleistungen für das EOC (Earth Observation Center) am Standort Oberpfaffenhofen. Die zu erbringenden Dienstleistungen sind in den Bereichen Storage, SAN, Virtualisierung, Ansible, Solaris, Linux, Windows Server, ISP, Anwendungen, Monito-ring/Reporting, Hardwarekontrolle und Meetingroom-Service angesiedelt.
Münchener Str. 20, 82234 Weßling
Zur Bewältigung seiner IT-Aufgaben benötigt das EOC externe Dienstleitungen, die auf Basis eines Dienstleistungsrahmenvertrages abgewickelt werden. Benötigt werden folgende Skills:
- SENIOR Storage und SAN EXPERTE
- SENIOR Virtualisierungs-EXPERTE
- Virtualisierungs-ADMIN
- SENIOR Ansible EXPERTE
- SENIOR Solaris EXPERTE
- SENIOR Linux Experte
- LINUX Admin
- SENIOR Windows Server EXPERTE
- Windows Server ADMIN
- SENIOR ISP EXPERTE
- ISP ADMIN
- SENIOR Anwendungs-EXPERTE
- Anwendungs-ADMIN
- SENIOR Monitoring/Reporting EXPERTE
- Hardware ADMIN
- Meetingroom IT-Service
Details entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag kann dreimalig um jeweils 12 Monate durch den Auftraggeber verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1: Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
A2: Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister
A3: Erklärung zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
A4: Nachweis/Erklärung über den Bestand einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
A5: Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
A6: Angebot ist in deutscher Sprache verfasst
A7: Firmenprofil
A8: Eigenerklärung, dass die Projektsprache Deutsch ist, d.h. das die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt. Auf Anforderungen kann die Änderung von Dokumentationen auch in Englisch erfolgen
A9: Sofern zutreffend - Erklärung zur Bietergemeinschaft
A10: Sofern zutreffend - Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer und der Eignung leihenden Unternehmen
A11: Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
A12: Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
A13: Eigenerklärung „BMWK-Russland
A16: 60min Vor-Ort -Verfügbarkeitskriterium für alle betroffenen Profile erfüllt und belegt
A17: Sprachkenntnisse aller angebotenen Personen DEUTSCH Muttersprachler oder C2 erfüllt
A18: Sprachkenntnisse aller angebotenen Personen ENGLISCH B2 oder höher erfüllt
A19: Level Sicherheitsüberprüfung aller angebotenen Personen Ü1 oder höher
A20: Zustimmung zur 3-monatigen Ablösefrist (Personal)
A21: Arbeitszeitnachweise sind jederzeit inkl. Verfahrensbeschreibung einsehbar
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).