Generalplanerleistung für Umbau und Erweiterung der GGS Fusternberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 035-082941

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wesel -Zentrale Vergabestelle-
Postanschrift: Klever-Tor-Platz 1
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wesel.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanerleistung für Umbau und Erweiterung der GGS Fusternberg

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 035-082941
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71340000 Von Ingenieuren erbrachte Verbundleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Hauptort der Ausführung:

Wesel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die Stadt Wesel beabsichtigt für Umbau- und Sanierungsarbeiten am Schulstandort der

Gemeinschaftsgrundschule Fusternberg, An der Rundsporthalle 7, 46485 Wesel, Planungs-, Vergabe- und

Überwachungsleistungen als Generalplanerleistungen gemäß der Verordnung über die Vergabe öffentlicher

Aufträge (VgV) im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung zu vergeben. Die Gemeinschafts-Grundschule

Fusternberg hat akuten zusätzlichen Raumbedarf. Die daraus sich ergebenden Maßnahmen wurden grob

festgelegt und beschlossen. Ebenso wurde ein Kostenrahmen festgelegt, der zwingend einzuhalten ist. Das

übergeordnete Planungskonzept sieht vor, die Grundschule Fusternberg 3-zügig auszubauen. Der vorgesehene

Ausführungszeitraum:

— Erweiterungsbau mit damit zusammenhängenden Umbauten 2021 bis 2023

— Abschluss aller maßgeblichen Sanierungsmaßnahmen bis Ende 2025. In Abhängigkeit vom Budget sind

folgende Maßnahmen „Gebäude und Innenraum" vorgesehen:

— Bau einer zentralen Treppenanlage mit Aufzug, Abriss der vorhandenen Treppen;

— Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes, zusätzliche außenliegende Fluchttreppen sind nötig;

— Umwandlung der Flure in Unterrichtsbereiche;

— Anbau eines zusätzlichen Gebäudetraktes für den Unterrichtsbereich;

— Clusterbildung und Mehrzweckbereiche in den Unterrichtsbereichen;

— Umstrukturierung und Vergrößerung des Lehrer- und Verwaltungsbereiches;

— Umwandlung und Erweiterung des jetzigen Foyers in eine Pausen-Mensa-Aulahalle;

— damit einhergehende Umverlegung der Toiletten;

— Bau einer überdachten Pausenfläche in Zusammenhang mit der innenliegenden Fläche;

— Fassadensanierung.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 19/05/2020
Ende: 30/12/2025
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 104-251703

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: S-Wesel-2020-0006, 02-21/174-23
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
12/05/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: NEUNZIGGRAD Hülsdonk Architekten Part GmbB
Postanschrift: Rathausplatz 22
Ort: Voerde
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46562
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1 210 383.68 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen

Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach

der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige

Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71340000 Von Ingenieuren erbrachte Verbundleistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Hauptort der Ausführung:

Wesel

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Generalplanerleistungen für Umbau- und Sanierungsarbeiten am Schulstandort der Gemeinschaftsgrundschule Fusternberg, An der Rundsporthalle 7, 46485 Wesel, im Rahmen einer Schulraumentwicklungsplanung.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 31/08/2023
Ende: 30/12/2025
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 327 217.75 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: NEUNZIGGRAD Hülsdonk Architekten Part GmbB
Postanschrift: Rathausplatz 22
Ort: Voerde
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46562
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Im ursprünglichen Projekt haben sich nutzerbedingt Änderungen in den Dimensionen der Neubauten sowie im Umfang der Sanierungsleistungen ergeben. Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB erfüllt sind.

Es wurde bereits eine Auftragsänderung-/erweiterung erteilt. Diese wurde mit einer freiwilligen ex-anten Transparentbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB bekannt gemacht (2023/S-037-108809). Der vergebene Auftrag wurde dann ebenfalls bekannt gemacht (2023/S 051-151287).

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Auftragnehmer ist derzeit in der LP 6-8.Durch Neuausschreibung würden Verzögerungen der Bauausführung von ca. 15 Monaten entstehen und zu erheblichen Gewährleistungsproblemen für vorab erbrachte Planungsleistungen führen. Die Kosten für einen neuen Planer würden durch gestiegene anrechenbare Kosten beträchtlich ansteigen. Das Risiko des hohen Abstimmungsbedarfs sowie die Kalkulation der Wiederholungsleistungen ist für einen Bieter nur unmöglich einzuschätzen. Bei weiterer Verzögerung der Planung entstünden Zusatzkosten in nicht abschätzbarer Höhe durch Preissteigerungen (momentaner wirtschaftliche Situation: Krieg in der Ukraine, Inflation) unkalkulierbar sind. Bei Verlängerung der Bauzeit entstehen Mehraufwendungen (Miete WC-Anlage, Überstandzeit Gerüst, Schutzmaßnahmen der Fassade und Unterhaltung Provisorium) und führt zu weitreichenden Beeinträchtigungen des Schulbetriebs, Belastungen für Schüler/ Lehrer, Beginn der 3-Zügigkeit würde sich um ein Jahr nach hinten verschieben.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1 765 770.57 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 2 092 988.32 EUR

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