Generalplanerleistung für Umbau und Erweiterung der GGS Fusternberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 035-082941
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Klever-Tor-Platz 1
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistung für Umbau und Erweiterung der GGS Fusternberg
Wesel
Die Stadt Wesel beabsichtigt für Umbau- und Sanierungsarbeiten am Schulstandort der
Gemeinschaftsgrundschule Fusternberg, An der Rundsporthalle 7, 46485 Wesel, Planungs-, Vergabe- und
Überwachungsleistungen als Generalplanerleistungen gemäß der Verordnung über die Vergabe öffentlicher
Aufträge (VgV) im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung zu vergeben. Die Gemeinschafts-Grundschule
Fusternberg hat akuten zusätzlichen Raumbedarf. Die daraus sich ergebenden Maßnahmen wurden grob
festgelegt und beschlossen. Ebenso wurde ein Kostenrahmen festgelegt, der zwingend einzuhalten ist. Das
übergeordnete Planungskonzept sieht vor, die Grundschule Fusternberg 3-zügig auszubauen. Der vorgesehene
Ausführungszeitraum:
— Erweiterungsbau mit damit zusammenhängenden Umbauten 2021 bis 2023
— Abschluss aller maßgeblichen Sanierungsmaßnahmen bis Ende 2025. In Abhängigkeit vom Budget sind
folgende Maßnahmen „Gebäude und Innenraum" vorgesehen:
— Bau einer zentralen Treppenanlage mit Aufzug, Abriss der vorhandenen Treppen;
— Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes, zusätzliche außenliegende Fluchttreppen sind nötig;
— Umwandlung der Flure in Unterrichtsbereiche;
— Anbau eines zusätzlichen Gebäudetraktes für den Unterrichtsbereich;
— Clusterbildung und Mehrzweckbereiche in den Unterrichtsbereichen;
— Umstrukturierung und Vergrößerung des Lehrer- und Verwaltungsbereiches;
— Umwandlung und Erweiterung des jetzigen Foyers in eine Pausen-Mensa-Aulahalle;
— damit einhergehende Umverlegung der Toiletten;
— Bau einer überdachten Pausenfläche in Zusammenhang mit der innenliegenden Fläche;
— Fassadensanierung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Rathausplatz 22
Ort: Voerde
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46562
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach
der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Wesel
Generalplanerleistungen für Umbau- und Sanierungsarbeiten am Schulstandort der Gemeinschaftsgrundschule Fusternberg, An der Rundsporthalle 7, 46485 Wesel, im Rahmen einer Schulraumentwicklungsplanung.
Postanschrift: Rathausplatz 22
Ort: Voerde
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46562
Land: Deutschland
Im ursprünglichen Projekt haben sich nutzerbedingt Änderungen in den Dimensionen der Neubauten sowie im Umfang der Sanierungsleistungen ergeben. Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB erfüllt sind.
Es wurde bereits eine Auftragsänderung-/erweiterung erteilt. Diese wurde mit einer freiwilligen ex-anten Transparentbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB bekannt gemacht (2023/S-037-108809). Der vergebene Auftrag wurde dann ebenfalls bekannt gemacht (2023/S 051-151287).
Auftragnehmer ist derzeit in der LP 6-8.Durch Neuausschreibung würden Verzögerungen der Bauausführung von ca. 15 Monaten entstehen und zu erheblichen Gewährleistungsproblemen für vorab erbrachte Planungsleistungen führen. Die Kosten für einen neuen Planer würden durch gestiegene anrechenbare Kosten beträchtlich ansteigen. Das Risiko des hohen Abstimmungsbedarfs sowie die Kalkulation der Wiederholungsleistungen ist für einen Bieter nur unmöglich einzuschätzen. Bei weiterer Verzögerung der Planung entstünden Zusatzkosten in nicht abschätzbarer Höhe durch Preissteigerungen (momentaner wirtschaftliche Situation: Krieg in der Ukraine, Inflation) unkalkulierbar sind. Bei Verlängerung der Bauzeit entstehen Mehraufwendungen (Miete WC-Anlage, Überstandzeit Gerüst, Schutzmaßnahmen der Fassade und Unterhaltung Provisorium) und führt zu weitreichenden Beeinträchtigungen des Schulbetriebs, Belastungen für Schüler/ Lehrer, Beginn der 3-Zügigkeit würde sich um ein Jahr nach hinten verschieben.