Generalplanerleistung für Umbau und Erweiterung der GGS Fusternberg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistung für Umbau und Erweiterung der GGS Fusternberg
Generalplanerleistungen für Umbau- und Sanierungsarbeiten am Schulstandort der Gemeinschaftsgrundschule Fusternberg, An der Rundsporthalle 7, 46485 Wesel, im Rahmen einer Schulraumentwicklungsplanung.
Im ursprünglichen Projekt mussten die Dimensionen der Anbauten nutzerbedingt vergrößert werden. Um dem Rechnung zu tragen, wurden weitere Teile des Bestandsgebäudes dem zu beauftragenden Nachtrag hinzugefügt, sowie Wiederholungs- und Ergänzungsleistungen in den Fachthemen Hochbau und TGA
inkl. Besondere Leistungen, die erforderlich sind um den Werkerfolg der Gesamtleistung zu erreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Im ursprünglichen Projekt haben sich nutzerbedingt Änderungen in den Dimensionen der Neubauten sowie im Umfang der Sanierungsleistungen ergeben.Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB erfüllt sind.Ein Wechsel des Auftragnehmers zum jetzigen Zeitpunkt ist für den öffentlichen Auftraggeber mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden (Beauftragung über alle Leistungsphasen inkl. Besondere Leistungen) und aus diesem Grunde unwirtschaftlich. Der Auftragnehmer befindet sich derzeit in der Leistungsphasen 5-8.Durch eine Neuausschreibung würden Verzögerungen der Bauausführung von ca. 12 Monaten entstehen und zu erheblichen Gewährleistungsproblemen für vorab erbrachte Planungsleistungen führen. Die Kosten für einen neuen Planer würden durch gestiegene anrechenbare Kosten eträchtlich ansteigen. Das Risiko des hohen Abstimmungsbedarfs sowie die Kalkulation der Wiederholungsleistungen ist für einen Bieter nur schwer einzuschätzen.Würde sich die Planung weiter verzögern, entstünden Zusatzkosten in nicht abschätzbarer Höhe durch Preissteigerungen, die momentan aufgrund der wirtschaftlichen Situation (Krieg in der Ukraine, Pandemie, Inflation) unkalkulierbar sind.Bei Verlängerung der Bauzeit entstehen Mehraufwendungen im Bereich Miete WC-Anlage, Gerüsttunnel, Überstandzeit Gerüst, Schutzmaßnahmen der Fassade und Unterhaltung Provisorium. Eine Verlängerung der Bauzeit führt zu weitreichenden Beeinträchtigungen des Schulbetriebs, zu Belastungen für Schüler*innen und Lehrer*innen und hat zur Folge, dass der Beginn der 3-Zügigkeit sich ebenfalls um ein Jahr nicht hinten verschiebt.
Der Wert der Auftragsänderung übersteigt (wie von § 132 Abs. 2. Satz 2 GWB verlangt) den Wert des ursprünglichen Gesamtauftrages um weniger als 50 %.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanerleistung für Umbau und Erweiterung der GGS Fusternberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Voerde
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46562
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland