Generalplanerleistung für Umbau und Erweiterung der GGS Fusternberg

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wesel.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanerleistung für Umbau und Erweiterung der GGS Fusternberg

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71340000 Von Ingenieuren erbrachte Verbundleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Generalplanerleistungen für Umbau- und Sanierungsarbeiten am Schulstandort der Gemeinschaftsgrundschule Fusternberg, An der Rundsporthalle 7, 46485 Wesel, im Rahmen einer Schulraumentwicklungsplanung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 483 840.81 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im ursprünglichen Projekt mussten die Dimensionen der Anbauten nutzerbedingt vergrößert werden. Um dem Rechnung zu tragen, wurden weitere Teile des Bestandsgebäudes dem zu beauftragenden Nachtrag hinzugefügt, sowie Wiederholungs- und Ergänzungsleistungen in den Fachthemen Hochbau und TGA

inkl. Besondere Leistungen, die erforderlich sind um den Werkerfolg der Gesamtleistung zu erreichen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Im ursprünglichen Projekt haben sich nutzerbedingt Änderungen in den Dimensionen der Neubauten sowie im Umfang der Sanierungsleistungen ergeben.Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB erfüllt sind.Ein Wechsel des Auftragnehmers zum jetzigen Zeitpunkt ist für den öffentlichen Auftraggeber mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden (Beauftragung über alle Leistungsphasen inkl. Besondere Leistungen) und aus diesem Grunde unwirtschaftlich. Der Auftragnehmer befindet sich derzeit in der Leistungsphasen 5-8.Durch eine Neuausschreibung würden Verzögerungen der Bauausführung von ca. 12 Monaten entstehen und zu erheblichen Gewährleistungsproblemen für vorab erbrachte Planungsleistungen führen. Die Kosten für einen neuen Planer würden durch gestiegene anrechenbare Kosten eträchtlich ansteigen. Das Risiko des hohen Abstimmungsbedarfs sowie die Kalkulation der Wiederholungsleistungen ist für einen Bieter nur schwer einzuschätzen.Würde sich die Planung weiter verzögern, entstünden Zusatzkosten in nicht abschätzbarer Höhe durch Preissteigerungen, die momentan aufgrund der wirtschaftlichen Situation (Krieg in der Ukraine, Pandemie, Inflation) unkalkulierbar sind.Bei Verlängerung der Bauzeit entstehen Mehraufwendungen im Bereich Miete WC-Anlage, Gerüsttunnel, Überstandzeit Gerüst, Schutzmaßnahmen der Fassade und Unterhaltung Provisorium. Eine Verlängerung der Bauzeit führt zu weitreichenden Beeinträchtigungen des Schulbetriebs, zu Belastungen für Schüler*innen und Lehrer*innen und hat zur Folge, dass der Beginn der 3-Zügigkeit sich ebenfalls um ein Jahr nicht hinten verschiebt.

Der Wert der Auftragsänderung übersteigt (wie von § 132 Abs. 2. Satz 2 GWB verlangt) den Wert des ursprünglichen Gesamtauftrages um weniger als 50 %.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 037-108809
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanerleistung für Umbau und Erweiterung der GGS Fusternberg

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Voerde
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46562
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 466 711.67 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/03/2023

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