Rathaus Delbrück, Gebäudereinigungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 31072023-1000
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Springpatt 3
Ort: Delbrück
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 5250996-243
Fax: +49 52511322736-243
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.delbrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathaus Delbrück, Gebäudereinigungsleistungen
Der Auftraggeber beabsichtigt, Gebäudereinigungsleistungen in zwei Losen zu vergeben.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Reinigung des Objektes "Rathaus Delbrück" mit einer Grundfläche von ca. 4.600 Quadratmetern.
Die Ausschreibung enthält ein Los für die Unterhaltsreinigung und ein Los für die Glasreinigung.
Los 1: Unterhaltsreinigung des Rathaus Neubaus der Stadt Delbrück mit rund 457.000 m² Jahresreinigungsfläche,
Los 2: Glasreinigung des Rathaus Neubaus der Stadt Delbrück mit rund 410 m² Glasflächen.
Unterhaltsreinigung
Stadt Delbrück Himmelreichallee 20 33129 Delbrück-Mitte
Unterhaltsreinigung des Rathaus Neubaus der Stadt Delbrück mit rund 457.000 m² Jahresreinigungsfläche
Die Reinigungszeiten werden vor Auftragsbeginn zwischen AG und AN abgestimmt.
Glasreinigung
Stadt Delbrück Himmelreichallee 20 33129 Delbrück-Mitte
Glasreinigung des Rathaus Neubaus der Stadt Delbrück mit rund 410 m² Glasflächen
Die Reinigungszeiten werden vor Auftragsbeginn zwischen AG und AN abgestimmt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Postanschrift: Westerwieher Straße 42
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33415
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5246/83780
Fax: +49 5246/837817
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung
Postanschrift: Westerwieher Straße 42
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33415
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5246/83780
Fax: +49 5246/837817
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind - zusätzlich zu den in Abschnitt III.1) aufgezählten Unterlagen - folgende Eigenerklärungen abzugeben bzw. einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage EGN, 2. Angebotsdatei Projekt 23.1058);
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 (s. Formular 7. Eigenerklaerung BMWK Sanktionen).
2.
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
3.
Es werden keine Objektbegehungen angeboten. Fragen zu den Objekten müssen schriftlich über die Vergabeplattform gestellt werden.
4.
Fragen von Bietern dürfen, ohne Ausnahme, nur über die Vergabeplattform gestellt werden. Bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist werden eingegangene Bieterfragen beantwortet, danach nicht mehr.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRNL6ZK
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.