Rathaus Delbrück, Gebäudereinigungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 31072023-1000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delbrück
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]243
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.delbrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathaus Delbrück, Gebäudereinigungsleistungen
Der Auftraggeber beabsichtigt, Gebäudereinigungsleistungen in zwei Losen zu vergeben.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Reinigung des Objektes "Rathaus Delbrück" mit einer Grundfläche von ca. 4.600 Quadratmetern.
Die Ausschreibung enthält ein Los für die Unterhaltsreinigung und ein Los für die Glasreinigung.
Los 1: Unterhaltsreinigung des Rathaus Neubaus der Stadt Delbrück mit rund 457.000 m² Jahresreinigungsfläche,
Los 2: Glasreinigung des Rathaus Neubaus der Stadt Delbrück mit rund 410 m² Glasflächen.
Unterhaltsreinigung
Stadt Delbrück Himmelreichallee 20 33129 Delbrück-Mitte
Unterhaltsreinigung des Rathaus Neubaus der Stadt Delbrück mit rund 457.000 m² Jahresreinigungsfläche
Die Leistung wird über einen Zeitraum von 48 Monaten vergeben. Eine Verlängerung ist um ein halbes Jahr möglich, sofern der Vertrag nicht sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die Reinigungszeiten werden vor Auftragsbeginn zwischen AG und AN abgestimmt.
Glasreinigung
Stadt Delbrück Himmelreichallee 20 33129 Delbrück-Mitte
Glasreinigung des Rathaus Neubaus der Stadt Delbrück mit rund 410 m² Glasflächen
Die Leistung wird über einen Zeitraum von 48 Monaten vergeben. Eine Verlängerung ist um ein halbes Jahr möglich, sofern der Vertrag nicht sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die Reinigungszeiten werden vor Auftragsbeginn zwischen AG und AN abgestimmt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eignungskriterium ist nachzuweisen:
- die Befähigung/Erlaubnis zur Berufsausübung.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung (Anlage EGN, 2. Angebotsdatei Projekt 23.1058) bzw. Bereitstellung über eine Präqualifizierungsplattform.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Kopie der Handwerkskarte oder der Bescheinigung der Handwerkskammer über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke,
- Kopie des Meisterbriefs oder ein anderer vergleichbarer Nachweis der Fachkunde.
Die Eignung der vorgesehenen Nachunternehmer ist analog zu der Eignung des Bieters auf Verlangen nachzuweisen.
Als Eignungskriterien sind nachzuweisen:
- die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den Geschäftsjahren 2019 -2021,
- aktuelle Anzahl Gesamtmitarbeiter,
- aktuelle Anzahl Meiter/Facharbeiter,
- aktuelle Anzahl Auszubildende,
- Bestehen aller Versicherungen gem. Anlage "Reinigungsvertrag",
- ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
- Aussage zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung (Anlage EGN, 2. Angebotsdatei Projekt 23.1058) bzw. Bereitstellung über eine Präqualifizierungsplattform.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Bescheinigung des Finanzamtes über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben.
- Bescheinigung der Krankenkasse, bei der die größte Zahl der versicherungspflichtigen Mitarbeiter versichert ist, über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge.
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
- Bescheinigung der Minijobzentrale über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge für geringfügig Beschäftigte (muss nur vorgelegt werden, wenn der Einsatz solcher Kräfte in der Kalkulation vorgesehen ist).
- Nachweis über bestehende Versicherungen in angegebener Höhe (siehe Anlage 5. Reinigungsvertrag) oder die Erklärung eines Versicherers, dass er die vorgegebenen Versicherungssummen absichern würde (Im Auftragsfall ist eine bestehende Versicherung spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung nachzuweisen).
Sofern in der jeweiligen Bestätigung eine Gültigkeitsdauer angegeben wird, muss diese mind. bis zum Tag der Angebotsöffnung gelten. Andernfalls darf die Bescheinigung am Tag der Angebotsöffnung nicht älter als drei Monate sein.
Die Eignung der vorgesehenen Nachunternehmer ist analog zu der Eignung des Bieters auf Verlangen nachzuweisen.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
Nennung von fünf aktuellen Referenzen von verschiedenen Auftraggebern für vergleichbare Objekte, die zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung mindestens ein Jahr bestehen mit folgenden Angaben:
a) Kunde,
b) seit bzw. bis,
c) Jahresreinigungsfläche im qm pro Jahr,
d) Auftragsvolumen pro Jahr,
e) Ansprechpartner mit Telefon und Durchwahl.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung (Anlage EGN, 2. Angebotsdatei Projekt 23.1058) bzw. Bereitstellung über eine Präqualifizierungsplattform.
Bei Einsatz von Subunternehmern (Angabe des Subunternehmers mit Anschrift und Angabe der Teilleistung mit Umfang) ist von jedem eine Erklärung beizufügen, mit der sich der Subunternehmer zur Ausführung der angegebenen Teilleistung im Auftragsfall verpflichtet.
Die Eignung der vorgesehenen Nachunternehmer ist analog zu der Eignung des Bieters auf Verlangen nachzuweisen.
Nachweise über Zertifizierungen (DIN EN ISO 9000 ff, RAL-Gütezeichen o. ä.) (Das Fehlen stellt jedoch keinen Ausschlussgrund dar).
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Sollte es zu einer Beauftragung eines oder mehrerer Lose kommen, muss, nach Aufforderung, für jeden Mitarbeiter ein Führungszeugnis vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Gebäude Stadtverwaltung Delbrück, Springpatt 3, 33129 Delbrück-Westenholz
Gem. § 55 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind - zusätzlich zu den in Abschnitt III.1) aufgezählten Unterlagen - folgende Eigenerklärungen abzugeben bzw. einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage EGN, 2. Angebotsdatei Projekt 23.1058);
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 (s. Formular 7. Eigenerklaerung BMWK Sanktionen).
2.
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
3.
Es werden keine Objektbegehungen angeboten. Fragen zu den Objekten müssen schriftlich über die Vergabeplattform gestellt werden.
4.
Fragen von Bietern dürfen, ohne Ausnahme, nur über die Vergabeplattform gestellt werden. Bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist werden eingegangene Bieterfragen beantwortet, danach nicht mehr.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRNLRCX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.