Entwicklungsleistungen für Drupalanwendungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Linder Höhe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklungsleistungen für Drupalanwendungen
Ziel ist die Weiterentwicklung einer bereits teilweise bestehenden Drupal-Webseite, die dieum eine bestehende alte WordPress-Webseite abzulösen. Die Website dient als Informationsportal und beinhaltet eine Wissens- und Vernetzungsplattform. Sie verfügt über einen passwortgeschützten Bereich für unterschiedliche Nutzergruppen.
Es sollen weitere Elemente der Webseite hinzugefügt und neue Funktionen für die Wissens- und Vernetzungsplattform realisiert werden. Zielsetzung ist ebenfalls die Entwicklung eines Content Management Systems. Darüber hinaus sind Schnittstellen umzusetzen zur Integration weiterer Systeme. Unterstützung in der konzeptionellen Arbeit ist ebenfalls zu leisten.
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Godesberger Allee 138
53175 Bonn
Ziel ist die Weiterentwicklung einer bereits teilweise bestehenden Drupal-Webseite, die dieum eine bestehende alte WordPress-Webseite abzulösen. Die Website dient als Informationsportal und beinhaltet eine Wissens- und Vernetzungsplattform. Sie verfügt über einen passwortgeschützten Bereich für unterschiedliche Nutzergruppen.
Es sollen weitere Elemente der Webseite hinzugefügt und neue Funktionen für die Wissens- und Vernetzungsplattform realisiert werden. Zielsetzung ist ebenfalls die Entwicklung eines Content Management Systems. Darüber hinaus sind Schnittstellen umzusetzen zur Integration weiterer Systeme. Unterstützung in der konzeptionellen Arbeit ist ebenfalls zu leisten.
Da der DLR-PT kontinuierliche Unterstützung benötigt, wird die Leistung als Rahmenvertrag auf 2 Jahre ausgeschrieben. Optional kann der Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate durch den Auftraggeber verlängert werden. Das bedeutet, dass bei der Auftragserbringung in Abstimmung mit dem DLR-PT Aufgaben zu kleineren Paketen zusammengefasst und dann jeweils als Abruf aus dem Rahmenvertrag beauftragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe des Auftragswerts nicht verpflichtet. Die vorgenommene Eintragung gibt den Auftragswert nicht wieder. Sie beruht ausschließlich auf technischen Gründen, weil die verwendeten elektronischen Systeme Auftragsbekanntmachungen nicht verarbeiten, wenn die Felder II.1.7.) und V.2.4) nicht ausgefüllt werden.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).