Entwicklungsleistungen für Drupalanwendungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklungsleistungen für Drupalanwendungen
Ziel ist die Weiterentwicklung einer bereits teilweise bestehenden Drupal-Webseite, die dieum eine bestehende alte WordPress-Webseite abzulösen. Die Website dient als Informationsportal und beinhaltet eine Wissens- und Vernetzungsplattform. Sie verfügt über einen passwortgeschützten Bereich für unterschiedliche Nutzergruppen.
Es sollen weitere Elemente der Webseite hinzugefügt und neue Funktionen für die Wissens- und Vernetzungsplattform realisiert werden. Zielsetzung ist ebenfalls die Entwicklung eines Content Management Systems. Darüber hinaus sind Schnittstellen umzusetzen zur Integration weiterer Systeme. Unterstützung in der konzeptionellen Arbeit ist ebenfalls zu leisten.
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Godesberger Allee 138
53175 Bonn
Ziel ist die Weiterentwicklung einer bereits teilweise bestehenden Drupal-Webseite, die dieum eine bestehende alte WordPress-Webseite abzulösen. Die Website dient als Informationsportal und beinhaltet eine Wissens- und Vernetzungsplattform. Sie verfügt über einen passwortgeschützten Bereich für unterschiedliche Nutzergruppen.
Es sollen weitere Elemente der Webseite hinzugefügt und neue Funktionen für die Wissens- und Vernetzungsplattform realisiert werden. Zielsetzung ist ebenfalls die Entwicklung eines Content Management Systems. Darüber hinaus sind Schnittstellen umzusetzen zur Integration weiterer Systeme. Unterstützung in der konzeptionellen Arbeit ist ebenfalls zu leisten.
Da der DLR-PT kontinuierliche Unterstützung benötigt, wird die Leistung als Rahmenvertrag auf 2 Jahre ausgeschrieben. Optional kann der Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate durch den Auftraggeber verlängert werden. Das bedeutet, dass bei der Auftragserbringung in Abstimmung mit dem DLR-PT Aufgaben zu kleineren Paketen zusammengefasst und dann jeweils als Abruf aus dem Rahmenvertrag beauftragt werden.
Optional kann der Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate durch den Auftraggeber verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1: Eigenerklärungen zu den Ausschlussgrün-den und der Selbstreinigung gemäß der §§ 123, 124 und 125 GWB (siehe Eignungsformblatt II.1)
A2: Nachweis einer Eintragung in einem Berufs- oder Handeslregister(siehe Eignungformblatt I.2)
A3: Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (siehe Eignungsformblatt II.1)
A4: Nachweis/Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (siehe Eignungsformblatt II.2)
A5: Der Bieter muss mindestens zwei Referenzprojekte nachweisen, welches den in diesen Verfahren geforderten Leistungen entsprechen. Der Auftragsgegenstand der Referenzen ist auf maximal 2 DIN A4 Seiten zu beschreiben. (Siehe Eignungsformblatt III.2)
A6: Nachweis über ein im Unternehmen vorhandenes Informationssicherheitsmanagement (ISMS).
- Nachweis eines laufendes Zertifizierungsprozesses:
Der Nachweis kann erbracht werden
- durch Vorlage einer Zertifizierung des bestehenden ISMS auf Basis DIN ISO27001 (Das Zertifikat muss zum Zeitpunkt der Abgabefrist Gültigkeit besitzen), oder
- durch Vorlage einer gleichwertigen Zertifizierung auf Basis einer mit der DIN ISO 27001 vergleichbaren Norm (z.B. BSI Grundschutz), oder
- durch Vorlage einer Eigenerklärung, dass das im Unternehmen vorhandene ISMS / Sicherheitsprozesseden Anforderungen einer der o.g. Zertifizierungen inhaltlich entspricht, auch wenn das Unternehmen selbst nicht zertifiziert ist.
In dieser Eigenerklärung ist auf folgende Aspekte des Qualitätsmanagements einzugehen:
1. Informationssicherheitsrichtlinie / Politik
2. Verantwortlichkeit der Führung
3. Einbeziehung der beteiligten Personen
4. Prozessorientierter Ansatz
5. Kontinuierliche Verbesserung
A7: Der Bieter muss mindestens vier Contributed modules nachweisen. Der Nachweis muss mindestens mit einem Link erbracht werden.
A8: Berücksichtigung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), insbesondere die Richtlinie „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0“ (BITV 2.0) und der BSI Baustein „CON.8 Software-Entwicklung“
A9: Eigenerklärung dass ausreichend Backup-Kapazitäten (Mitarbeiter) für den Krankheits- bzw. Urlaubsfall vorhanden sind.
A10: Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung im Unternehmen (siehe Eignungsformblatt)
A11: Erklärung, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache erfolgt (siehe Eignungsformblatt).
A12: Erfahrung mit der Konfiguration und Anpassung des Drupal-Groupmoduls haben und dies in mindestens 2 Projekten eingesetzt haben.
A13: Erfahrung mit der Konfiguration und Anpassung des ECA-Moduls haben und dies in mindestens 1 Projekt eingesetzt haben.
A14: Erfahrung mit der Integration und Verwendung des Styleguides "Storybook" in mindestens 2 Drupalprojekten haben.
A15: Erfahrung mit der Integration und Verwendung von Elastic-Search in mindestens 1 Drupalprojekt haben.
A16: Erfahrung mit der Integration und Verwendung des Notification API Moduls in mindestens 1 Drupalprojekt haben.
A17: Das Angebot/die Angebotsunterlage muss in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein.
A18: Firmenprofil/Vorstellung des Unternehmens mit folgenden Angaben:
• Datum der Unternehmensgründung
• Standorte des Unternehmens
• Rechtsform des Unternehmens
• Kundenspektrum
• Beschreibung des Kerngeschäftes
A19: Sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
A20: Sofern zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft
A21: Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitszeitnormen
A22: Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
A23: Eigenerklärung "BMWK-Russland"
Der Auftraggeber erhält für diesen Auftrag Mittel in Form einer Zuwendung. Der Zuwendungsgeber behält sich das Recht vor, die Verwendung dieser Zuwendung zu prüfen und ist berechtigt, dafür Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern und örtliche Erhebungen selbst oder durch Beauftragte durchführen zu lassen. Damit der Auftraggeber dieser Verpflichtung gegenüber dem Zuwendungsgeber nachkommen kann, hat der Auftragnehmer die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen und ggf. örtliche Erhebungen seitens des zuständigen Rechnungshofes oder (soweit einschlägig) der Europäischen Kommission, ihrer Agenturen und Einrichtungen (u.a. zur Bekämpfung von Betrug (OLAF)) oder beauftragter Dritter zuzulassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).