FIB-SEM-Nanocharakterisierungsplattform Referenznummer der Bekanntmachung: 2.1.1-L1240/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dr.-Arnold-Hueck-Straße 3
Ort: Lippstadt
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59557
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hshl.de
Abschnitt II: Gegenstand
FIB-SEM-Nanocharakterisierungsplattform
Lieferung und Installation eines Rasterelektronenmikroskops mit integrierter FIB Säule
Hochschule Hamm-Lippstadt Dr.-Arnold-Hueck-Straße 3 59557 Lippstadt Aufstellort: Gebäude L4
Raum L 4.3-E00-150
Es wird ein Rasterelektronenmikroskops mit integrierter FIB Säule in sich kreuzender Anordnung und integrierten Komponenten zur Analyse beschafft. Die technischen ANforderungen ergeben sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung.
Die Lieferung soll möglichst im Jahr 2023 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH
Postanschrift: Carl-Zeiss-Str. 22
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH9Y1EYG2VV5
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag in folgenden Fällen unzulässig:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.