Bereitstellung und Betrieb zweier Reisebusse für die ZAB Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6562 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werner-Bock-Str. 38
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 521512058
Fax: +49 521513350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Betrieb zweier Reisebusse für die ZAB
Bereitstellung und Betrieb zweier Reisebusse mit jeweils mindestens 50 Sitzplätzen zzgl. Fahrersitz und jeweils ausreichendem Gepäckstauraum sowie mit Fahrerin bzw. Fahrer zum Transfer der von der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) zu betreuenden Asylsuchenden in die entsprechenden Unterbringungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen in der Zeit vom 01.01.2024 bis 30.09.2025, sowie einer Verlängerungsoption um weitere 15 Monate
33602 Bielefeld Transfer in die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes NRW; z.B. Bad Driburg, Borgentreich, Herford, Ibbenbühren, Ratingen, Rheine, Olpe
- Bereitstellung und Betrieb zweier klimatisierter Reisebusse mit jeweils mindestens 50 Sitzplätzen zzgl. Fahrersitz und jeweils ausreichendem Gepäckstauraum mit Fahrerin bzw. Fahrer montags - freitags in der Zeit von 6.30 Uhr bis 24.00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen und am 24.12. sowie 31.12 eines Jahres,
- Transfer der Asylsuchenden einschließlich Gepäck ab 6.30 Uhr zwischen der Unterkunft Gütersloher Str. 259, 33649 Bielefeld und / oder der Unterkunft Joseph-Haydn-Str. 10, 33604 Bielefeld und / oder der Unterkunft Niedernholz 2, 33699 Bielefeld zur ZAB, Am Stadtholz 26, 33609 Bielefeld und / oder zum Ankunftszentrum des Bundesamtes Außenstelle Bielefeld, Feilenstraße 10-12, 33602 Bielefeld. Die Anzahl der tatsächlichen Fahrten je Tag ist abhängig von der jeweiligen Auslastung der Einrichtungen und kann - z. B. saisonal bedingt - deutlichen Schwankungen unterliegen. Bezogen auf die Vertragslaufzeit kann von durchschnittlich 3 - 5 x Fahrten täglich je Bus ausgegangen werden.
- Transfer der Asylsuchenden in die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes NRW (beispielsweise Bad Driburg, Borgentreich, Herford, Ibbenbüren, Ratingen, Rheine, Olpe). Diese Transfers finden je Bus in der Regel 1 x täglich von montags bis freitags statt. Im Rahmen einer Fahrt wird überwiegend nur eine ZUE angefahren.
- Darüber hinaus sind gelegentliche Transferfahrten - durchschnittlich ca. 1-2 x wöchentlich je Bus - innerhalb von Bielefeld zu erbringen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Fahrten zum Hauptbahnhof oder zu Arztpraxen handeln. Diese Aufzählung ist nur exemplarisch.
- Außerhalb der Fahrtzeiten für die unter den o. g. Spiegelstrichen genannten Fahrten sind die Reisebusse während der o. g. Einsatzzeit auf bereitgestellten Parkflächen nahe der ZAB bereitzuhalten, um die Transfers der Asylsuchenden von der ZAB, Am Stadtholz 26, 33609 Bielefeld, zurück zu den Unterkünften Gütersloher Str. 259, 33649 Bielefeld und / oder der Unterkunft Joseph-Haydn-Str. 10, 33604 Bielefeld und / oder Niedernholz 2, 33699 Bielefeld oder gelegentliche Transferfahrten gem. des vorherigen Punktes durchzuführen. Die Transfers zu den Unterkünften finden über den ganzen Tag verteilt statt. Bezogen auf die Vertragslaufzeit kann von durchschnittlich 4 - 6 x Fahrten täglich ausgegangen werden.
- Einsatzbeginn für den ersten Reisebus ist um 6.30 Uhr entweder an der Unterkunft Gütersloher Str. 259, 33649 Bielefeld oder an der Unterkunft Niedernholz 2, 33699 Bielefeld. Die Festlegung und Unterrichtung des Busfahrers, an welcher Unterkunft Einsatzbeginn ist, erfolgt spätestens am Vortag.
- Der Einsatzbeginn des zweiten Reisebusses wird je nach Erfordernis von der ZAB in Absprache festgelegt, spätester Einsatzbeginn ist 14.00 Uhr an der ZAB.
- Für den Fall eines besonderen Transferbedarfes aufgrund stark angestiegener Zugangszahlen sowie im Fall von weiteren unvorhersehbaren Ausnahmesituationen muss die Bereitstellung und der Betrieb eines dritten klimatisierten Reisebusses mit mindestens 50 Plätzen zzgl. Fahrersitz und ausreichendem Gepäckstauraum innerhalb von 24 Stunden gewährleistet sein.
Die Leistungsbeschreibung ist auch für den Einsatz dieses dritten Busses maßgeblich (siehe vor allem Punkt "Fahrzeuge" und "Fahrpersonal"). Die Bereitstellungs- und Einsatzzeiten richten sich jedoch nach dem tatsächlichen Bedarf.
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2026, sofern er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf, also bis zum 30.06.2025, von der Auftraggeberin gekündigt wird.
Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reisebusse für die ZAB
Ort: Haltern am See
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Russland-Sanktionen) ist zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Gemäß §7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem XRechnungs-Standard übersandt werden. Dabei stellt die XRechnung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw.
Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, übersenden Sie Rechnungen in dem neuen strukturiertem X-Rechnungs-Format ausschließlich an die E-Mail Adresse: .
Als Leitweg-ID für die Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-31001-60
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZL6NU
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165