Bereitstellung und Betrieb zweier Reisebusse für die ZAB Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6562
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werner-Bock-Str. 38
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 521512058
Fax: +49 521513350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Betrieb zweier Reisebusse für die ZAB
Bereitstellung und Betrieb zweier Reisebusse mit jeweils mindestens 50 Sitzplätzen zzgl. Fahrersitz und jeweils ausreichendem Gepäckstauraum sowie mit Fahrerin bzw. Fahrer zum Transfer der von der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) zu betreuenden Asylsuchenden in die entsprechenden Unterbringungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen in der Zeit vom 01.01.2024 bis 30.09.2025, sowie einer Verlängerungsoption um weitere 15 Monate
33602 Bielefeld Transfer in die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes NRW; z.B. Bad Driburg, Borgentreich, Herford, Ibbenbühren, Ratingen, Rheine, Olpe
- Bereitstellung und Betrieb zweier klimatisierter Reisebusse mit jeweils mindestens 50 Sitzplätzen zzgl. Fahrersitz und jeweils ausreichendem Gepäckstauraum mit Fahrerin bzw. Fahrer montags - freitags in der Zeit von 6.30 Uhr bis 24.00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen und am 24.12. sowie 31.12 eines Jahres,
- Transfer der Asylsuchenden einschließlich Gepäck ab 6.30 Uhr zwischen der Unterkunft Gütersloher Str. 259, 33649 Bielefeld und / oder der Unterkunft Joseph-Haydn-Str. 10, 33604 Bielefeld und / oder der Unterkunft Niedernholz 2, 33699 Bielefeld zur ZAB, Am Stadtholz 26, 33609 Bielefeld und / oder zum Ankunftszentrum des Bundesamtes Außenstelle Bielefeld, Feilenstraße 10-12, 33602 Bielefeld. Die Anzahl der tatsächlichen Fahrten je Tag ist abhängig von der jeweiligen Auslastung der Einrichtungen und kann - z. B. saisonal bedingt - deutlichen Schwankungen unterliegen. Bezogen auf die Vertragslaufzeit kann von durchschnittlich 3 - 5 x Fahrten täglich je Bus ausgegangen werden.
- Transfer der Asylsuchenden in die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes NRW (beispielsweise Bad Driburg, Borgentreich, Herford, Ibbenbüren, Ratingen, Rheine, Olpe). Diese Transfers finden je Bus in der Regel 1 x täglich von montags bis freitags statt. Im Rahmen einer Fahrt wird überwiegend nur eine ZUE angefahren.
- Darüber hinaus sind gelegentliche Transferfahrten - durchschnittlich ca. 1-2 x wöchentlich je Bus - innerhalb von Bielefeld zu erbringen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Fahrten zum Hauptbahnhof oder zu Arztpraxen handeln. Diese Aufzählung ist nur exemplarisch.
- Außerhalb der Fahrtzeiten für die unter den o. g. Spiegelstrichen genannten Fahrten sind die Reisebusse während der o. g. Einsatzzeit auf bereitgestellten Parkflächen nahe der ZAB bereitzuhalten, um die Transfers der Asylsuchenden von der ZAB, Am Stadtholz 26, 33609 Bielefeld, zurück zu den Unterkünften Gütersloher Str. 259, 33649 Bielefeld und / oder der Unterkunft Joseph-Haydn-Str. 10, 33604 Bielefeld und / oder Niedernholz 2, 33699 Bielefeld oder gelegentliche Transferfahrten gem. des vorherigen Punktes durchzuführen. Die Transfers zu den Unterkünften finden über den ganzen Tag verteilt statt. Bezogen auf die Vertragslaufzeit kann von durchschnittlich 4 - 6 x Fahrten täglich ausgegangen werden.
- Einsatzbeginn für den ersten Reisebus ist um 6.30 Uhr entweder an der Unterkunft Gütersloher Str. 259, 33649 Bielefeld oder an der Unterkunft Niedernholz 2, 33699 Bielefeld. Die Festlegung und Unterrichtung des Busfahrers, an welcher Unterkunft Einsatzbeginn ist, erfolgt spätestens am Vortag.
- Der Einsatzbeginn des zweiten Reisebusses wird je nach Erfordernis von der ZAB in Absprache festgelegt, spätester Einsatzbeginn ist 14.00 Uhr an der ZAB.
- Für den Fall eines besonderen Transferbedarfes aufgrund stark angestiegener Zugangszahlen sowie im Fall von weiteren unvorhersehbaren Ausnahmesituationen muss die Bereitstellung und der Betrieb eines dritten klimatisierten Reisebusses mit mindestens 50 Plätzen zzgl. Fahrersitz und ausreichendem Gepäckstauraum innerhalb von 24 Stunden gewährleistet sein.
Die Leistungsbeschreibung ist auch für den Einsatz dieses dritten Busses maßgeblich (siehe vor allem Punkt "Fahrzeuge" und "Fahrpersonal"). Die Bereitstellungs- und Einsatzzeiten richten sich jedoch nach dem tatsächlichen Bedarf.
Verlängerungsoption, siehe unten
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2026, sofern er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf, also bis zum 30.06.2025, von der Auftraggeberin gekündigt wird.
Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister:
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Mindestanforderungen:
1. Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einem Kraftfahrzeugdeckungsschutz von 100 Millionen EUR je Schadensereignis pro Fahrzeug sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme
Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer über eine entsprechende Versicherung verfügen:
Ein entsprechender Nachweis über die Haftpflichtversicherung ist dem Angebot beizufügen Sollten die o. g. Mindestsumme zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Bieter zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine entsprechende Versicherung mit dem o.g. Kraftfahrzeugdeckungsschutz pro Fahrzeug bestehen wird.
Vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit hat der Bieter auf Anforderung der Auftraggeberin einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
2. Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, Beiträgen zur Sozialversicherung erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 42 Ab. 1 VgV vorliegen, insbesondere, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist und dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
4. Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von jeweils 3 Mio. Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme (mind. 6 Mio. Euro) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut spätestens zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird oder die Bieterin/der Bieter bereits jetzt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit der geforderten Mindestdeckungssumme verfügt.
5. Eigenerklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
1. Betriebsbeschreibung: Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Insbesondere sollen die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeitenden und die Anzahl der vorhandenen Busse aus der Betriebsbeschreibung hervorgehen Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
2. Referenzen: Der Bieter muss eine Referenzliste mit mindestens 2 Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen, beifügen:
- Auftragsausführung innerhalb der letzten drei Jahre,
- regelmäßig erbrachte Personenbeförderungsleistungen (z. B. Schulbusleistungen, Linienbusverkehr, Werksverkehr o. ä.),
- Angabe der öffentlichen oder privaten Auftraggeber einschl. Anschrift, Name des jeweiligen Ansprechpartners und Telefonnummer.
Können die geforderten Referenzen nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
3. Eigenerklärung, dass die einzusetzenden Reisebusse folgende Anforderungen erfüllen:
- es handelt sich um zur Personenbeförderung geeignete und bestimmte Kraftfahrzeuge gemäß §§ 16 ff. BOKraft,
- sie haben mindestens Abgasnorm Euro VI,
- sie sind klimatisiert und verfügen über jeweils ausreichenden Gepäckstauraum und
- sie sind mit jeweils mindestens 50 Sitzplätzen zzgl. Fahrersitz zugelassen.
4. Nachweis durch die Vorlage von Kopien der Zulassungsbescheinigungen Teil I , dass die o. g. Busse bereits zur Verfügung stehen und die gestellten Anforderungen erfüllen
oder,
sofern die Fahrzeuge für die Leistungserbringung noch anzuschaffen sind, Erläuterung, welche Reisebusse beschafft werden sollen (Anzahl der Fahrzeuge, der Fahrzeugart, Anzahl der Sitzplätze) sowie Nachweis, dass die Fahrzeuge rechtzeitig vor Vertragsbeginn zur Verfügung stehen (z.B. Lieferzusage Händler, Finanzierungszusage Banken, Erläuterung Finanzierungskonzept).
5. Eigenerklärung, dass eine Genehmigung nach § 43 Personenbeförderungsgesetz für den Sonderlinienbusverkehr spätestens zum Vertragsbeginn am 01.01.2024 vorliegen wird.
6. Eigenerklärung, dass im Falle eines besonderen Transferbedarfes aufgrund stark angestiegener Zugangszahlen sowie im Fall von weiteren unvorhersehbaren Ausnahmesituationen während der Vertragslaufzeit die Bereitstellung und der Betrieb eines dritten klimatisierten Reisebusses mit mindestens 50 Plätzen zzgl. Fahrersitz und ausreichendem Gepäckstauraum innerhalb von 24 Stunden gewährleistet wird.
Sollte die Bereitstellung und der Betrieb eines dritten Busses nicht gewährleistet werden können, führt dieses zum Ausschluss des Angebotes.
7. Erläuterung, wie der Bieter beim Ausfall eines Fahrzeugs sicherstellt, dass kurzfristig ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt wird. Erwartet wird eine nachvollziehbare Erklärung mit Angabe, wie lange die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges dauert.
Sollte innerhalb von 24 Stunden nach Ausfall kein Ersatz zur Verfügung gestellt werden können, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Russland-Sanktionen) ist zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Gemäß §7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem XRechnungs-Standard übersandt werden. Dabei stellt die XRechnung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw.
Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, übersenden Sie Rechnungen in dem neuen strukturiertem X-Rechnungs-Format ausschließlich an die E-Mail Adresse: .
Als Leitweg-ID für die Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-31001-60
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLR0B
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165