Freigestellter Schülerverkehr Landkreis Karlsruhe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (ehemals Los 5) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1309
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Beiertheimer Allee 2
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr Landkreis Karlsruhe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (ehemals Los 5)
Vergabe von Dienstleistungen der vom PBefG freigestellten Personenbeförderung von SchülerInnen zwischen
ihren Wohnadresse und der Hardtwaldschule (Moldaustr. 37, 76149 Karlsruhe Neureut)
Landkreis Karlsruhe
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Hardtwaldschule (Moldaustr. 37, 76149 Karlsruhe Neureut). Die Leistungserbringung erfolgt mit 2 "Kleinbussen 8 Plätze", 3 "Kleinbussen sauber 8 Plätze" (Elektro-PKWs) und 1 Kraftomnibus (min. 19 Fahrgastplätzen) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
In dem offenen Verfahren (Bekanntmachungsnr. im ABl.:. 2023/S 052-154914) wurde betreffend Los 5 bis zum Ablauf der Angebotsfrist kein Angebot abgegeben.
Aufgrund dessen entschied sich die Vergabestelle bzgl. der in Los 5 zu erbringenden Leistungen für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb. Ein solches ist gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV u.a. zulässig, wenn in einem offenen Verfahren keine Angebote abgegeben wurden und "die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden". Änderungen an den Vergabeunterlagen bzw. den "Bedingungen" erfolgten nicht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hardtwaldschule
Ort: Altlußheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 68804
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Angaben gem. § 8 Abs. 1 SaubFahrzeugBeschG:
Anzahl aller Fahrzeuge, deren Nutzung vertraglich vereinbart wurde, unterteilt nach Fahrzeugklassen:
- 5 Fahrzeuge der Klasse M1
- 1 Fahrzeug der Klasse M3
Von den Fahrzeugen der Klasse M1 sind 3 saubere leichte Nutzfahrzeuge gem. § 2 Nr. 4 SaubFahrzeugBeschG.
Von den Fahzeugen der Klasse M3 sind 0 Fahrzeuge saubere schwere oder emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge.
Hinweis: Die Vergabeunterlagen erhalten eine Regelung, die Übergangsweise den Einsatz von Fahrzeugen, die keine Elektro PKWs sind, erlaubt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6233
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.