Freigestellter Schülerverkehr Landkreis Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1309
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr Landkreis Karlsruhe
Vergabe von Dienstleistungen der vom PBefG freigestellten Personenbeförderung von SchülerInnen von
ihrer Wohnadresse zu den unter II.2.1) genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und
Beratungszentren (SBBZ) und zurück.
Erich-Kästner-Schule
Landkreis Karlsruhe 76187 Karlsruhe Nordweststadt
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Erich-Kästner-Schule (Moltkestr. 136, 76187 Karlsruhe Nordweststadt). Die Leistungserbringung erfolgt mit 5 "Kleinbussen 8 Plätze" an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Erich-Kästner-Schule
Landkreis Karlsruhe 76187 Karlsruhe Nordweststadt
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Erich-Kästner-Schule (Moltkestr. 136, 76187 Karlsruhe Nordweststadt). Die Leistungserbringung erfolgt mit 5 "Kleinbussen 8 Plätze" an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Federbachschule
Landkreis Karlsruhe 76189 Karlsruhe Daxlanden
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Federbachschule (Pfarrstr. 51, 76189 Karlsruhe Daxlanden). Die Leistungserbringung erfolgt mit einem "Kleinbus 8 Plätze" an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Hardtwaldschule
Landkreis Karlsruhe 76149 Karlsruhe Neureut
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Hardtwaldschule Außenstelle Südschule (Welschneureuter Str. 14, 76149 Karlsruhe Neureut). Die Leistungserbringung erfolgt mit 3 "Kleinbussen 8 Plätze" an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Hardtwaldschule
Landkreis Karlsruhe 76149 Karlsruhe Neureut
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Hardtwaldschule (Moldaustr. 37, 76149 Karlsruhe Neureut). Die Leistungserbringung erfolgt mit 2 "Kleinbussen 8 Plätze", 3 "Kleinbussen sauber 8 Plätze" (Elektro-PKWs) und einem Kraftomnibus (min. 19 Fahrgastplätzen) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Astrid-Lindgren-Schule
Landkreis Karlsruhe 76694 Forst
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Astrid-Lindgren-Schule (Josefstr. 3, 76694 Forst). Die Leistungserbringung erfolgt mit 3 "Kleinbussen 8 Plätze" und einem Kraftomnibus (min. 30 Fahrgastplätze) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Astrid-Lindgren-Schule
Landkreis Karlsruhe 76694 Forst
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Astrid-Lindgren-Schule (Josefstr. 3, 76694 Forst). Die Leistungserbringung erfolgt mit 4 "Kleinbussen 8 Plätze", 7 "Kleinbussen sauber 8 Plätze" (Elektro PKWs) und einem Kraftomnibus (min. 30 Fahrgastplätze) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Paula-Fürst-Schule
Landkreis Karlsruhe 75038 Oberderdingen
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Paula-Fürst-Schule (Dr.-Friedrich-Schmitt-Straße 22, 75038 Oberderdingen Oberderdingen). Die Leistungserbringung erfolgt mit 2 "Kleinbussen 8 Plätze", 10 "Kleinbussen sauber 8 Plätze" (Elektro-PKWs) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Karl-Berberich-Schule
Landkreis Karlsruhe 76709 Kronau
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Karl-Berberich-Schule (Hebelstr. 1, 76709 Kronau). Die Leistungserbringung erfolgt mit 2 "Kleinbussen 8 Plätze", 4 "Kleinbussen sauber 8 Plätze" (Elektro-PKWs) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Karl-Berberich-Schule
Landkreis Karlsruhe 76646 Bruchsal
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Karl-Berberich-Schule (Forster Str. 10, 76646 Bruchsal). Die Leistungserbringung erfolgt mit sind 2 "Kleinbussen 8 Plätze", 4 "Kleinbussen sauber 8 Plätze" (Elektro-PKWs) und einem Kraftomnibus (min. 19 Fahrgastplätze) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Karl-Berberich-Schule
Landkreis Karlsruhe 76646 Bruchsal
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Karl-Berberich-Schule (Forster Str. 10, 76646 Bruchsal). Die Leistungserbringung erfolgt mit 3 "Kleinbussen 8 Plätze" und 4 "Kleinbussen sauber 8 Plätze" (Elektro-PKWs) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Schule am Turmberg
Landkreis Karlsruhe 76227 Karlsruhe Durlach
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Schule am Turmberg (Am Steinbruch 20, 76227 Karlsruhe Durlach). Die Leistungserbringung erfolgt mit 3 "Kleinbussen 8 Plätze" an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Kieselsteine Schulkindergarten
Landkreis Karlsruhe 76149 Karlsruhe Nordstadt
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und dem Kieselsteine Schulkindergarten (Rhode-Island-Allee 62, 76149 Karlsruhe Nordstadt). Die Leistungserbringung erfolgt mit 3 "Kleinbussen 8 Plätze" an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Ludwig-Guttmann-Schule
Landkreis Karlsruhe 76709 Kronau
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Ludwig-Guttmann-Schule (Hebelstr. 1, 76709 Kronau). Die Leistungserbringung erfolgt mit 6 Rollstuhlbussen an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Ludwig-Guttmann-Schule
Landkreis Karlsruhe 76709 Kronau
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Ludwig-Guttmann-Schule (Hebelstr. 1, 76709 Kronau). Die Leistungserbringung erfolgt mit 2 Rollstuhlbussen an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Ludwig-Guttmann-Schule
Landkreis Karlsruhe 76571 Gaggenau Bad Rotenfels
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Ludwig-Guttmann Schule (Mühlstr. 25, 76571 Gaggenau Bad Rotenfels). Die Leistungserbringung erfolgt mit einem "Kleinbus 8 Plätze", einem "Kleinbus sauber 8 Plätze" (Elektro PKW) und 6 Rollstuhlbussen an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Ludwig-Guttmann-Schule
Landkreis Karlsruhe 76149 Karlsruhe Neureut
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Ludwig-Guttmann-Schule, Außenstelle Karlsruhe Neureut (Waldsportplatz , 76149 Karlsruhe Neureut). Die Leistungserbringung erfolgt mit 4 Rollstuhlbussen an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Ludwig-Guttmann-Schule
76307 Karlsbad Langensteinbach
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Ludwig-Guttmann-Schule (Guttmannstr. 8, 76307 Karlsbad Langensteinbach). Die Leistungserbringung erfolgt mit 6 Rollstuhlbussen an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Ludwig-Guttmann-Schule
Landkreis Karlsruhe 76307 Karlsbad Langensteinbach
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Ludwig-Guttmann-Schule (Guttmannstr. 8, 76307 Karlsbad Langensteinbach). Die Leistungserbringung erfolgt mit 9 Rollstuhlbussen an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Ludwig-Guttmann-Schule
Landkreis Karlsruhe 76307 Karlsbad Langensteinbach
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Ludwig-Guttmann-Schule (Guttmannstr. 8, 76307 Karlsbad Langensteinbach). Die Leistungserbringung erfolgt mit 7 Rollstuhlbussen an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Gartenschule
Landkreis Karlsruhe 76275 Ettlingen
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Gartenschule (Odertalweg 3, 76275 Ettlingen). Die Leistungserbringung erfolgt mit 4 "Kleinbussen 8 Plätze" und 4 "Kleinbussen sauber 8 Plätze" (Elektro-PKWs) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Gartenschule
Landkreis Karlsruhe 76275 Ettlingen
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Gartenschule (Odertalweg 3, 76275 Ettlingen). Die Leistungserbringung erfolgt mit 3 "Kleinbussen 8 Plätze" und 3 "Kleinbussen sauber 8 Plätze" (Elektro-PKWs) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Schule am Weinweg
Landkreis Karlsruhe 76131 Karlsruhe Rintheim
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Schule am Weinweg (Weinweg 1, 76131 Karlsruhe Rintheim). Die Leistungserbringung erfolgt mit 5 "Kleinbussen 8 Plätze" an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.03.2029 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiloG vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Aktueller Auszug (nicht vor dem 1. November 2022 datierend) der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist. Bei gemeinnützigen Vereinen ist anstelle der o.g. Unterlagen ein Auszug aus dem Vereinsregister vorzulegen. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Hinweis: Der Bieter hat keinen Versicherungsnachweis mit dem Angebot einzureichen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung im Auftragsfall mit den nachfolgend benannten Mindestdeckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Für die Betriebshaftpflichtversicherung gelten folgende Mindestdeckungssummen:
- Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio.
1) Folgende Referenz ist für alle Lose vorzulegen:
Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen) aus den letzten drei Jahren seit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung in diesem Verfahren.
Diese Mindestreferenz ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
2) Folgende Referenz ist nur für die Lose 5, 6, 7 und 10 vorzulegen:
Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen) aus den letzten drei Jahren seit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung in diesem Verfahren.
Diese Mindestreferenz ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die benannten Referenzen (Ziffer 1 und 2) sind Mindeststandards.
Sie müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Auftraggeber
- Leistungszeitraum
- Bezeichnung der Referenz und Nennung des beförderten Personenkreises sowie der eingesetzten Fahrzeuge
- Besetztkilometer aller Fahrten pro Jahr
Der Auftragnehmer hat die am 01.07.2013 in Kraft getretenen Regelungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes in Baden-Württemberg (LTMG) zu beachten. In dieser Hinsicht haben der Auftragnehmer sowie die von ihm eingebundenen Nachunternehmen und Verleihunternehmen die "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" (Angebotsformular, Anhang 3, Teil D) mit Einreichung des Angebots abzugeben.
Unberührt bleiben etwaige weitergehende Verpflichtungen des Auftragnehmers zur Zahlung von höheren Entgelten, die sich aus Tarifverträgen und gesetzlichen Vorgaben ergeben, die der Auftragnehmer anzuwenden hat.
Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen:
In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind:
- Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 23. November 2021, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986.
- Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002.
- Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 31. Oktober 2020.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die
Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen.
Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen.
Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen zu stellen.
Die Angebotsformulare sind unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden.
Unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche
Informationen auf dem oben genannten Vergabeportal abgerufen haben bzw. das Portal auf solche
Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen
der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
2) Zusätzlicher Hinweis zu II.1.6):
Sollte für einzelne Lose nur ein wertbares Angebot vorliegen, bleiben diese Lose im Rahmen der Zuschlagslimitierung vollständig unberücksichtigt. Sollte ein Bieter beispielsweise in 7 Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, von denen bei einem der Lose insgesamt nur ein wertbares Angebot vorliegt, kann der Bieter trotz der Zuschlagslimitierung auf eigentlich 6 Lose den Zuschlag in 7 Losen erhalten (vertiefend vgl. Ziffer 5.2.1 des Verfahrensleitfadens).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6AF6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.