Feuerwehrgerätehaus Baumberg GU Referenznummer der Bekanntmachung: Glo-01-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 2
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2173/951148
Fax: +49 2173/95125148
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.monheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrgerätehaus Baumberg GU
Neubau Feuerwehrgerätehaus
Feuerwehrgerätehaus Baumberg Kreuzstraße 13 40789 Monheim am Rhein
Abbruch und Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Erich Tönnissen GmbH
Postanschrift: Tweestrom 42
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2821/5990
Fax: +49 2821/59914
Internet-Adresse: http://www.toennissen-bau.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSNYYDY1B2P1Y2G
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/1473045
Fax: +49 221/1472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Nachrüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.