Feuerwehrgerätehaus Baumberg GU Referenznummer der Bekanntmachung: Glo-01-23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.monheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrgerätehaus Baumberg GU
Neubau Feuerwehrgerätehaus
Feuerwehrgerätehaus Baumberg Kreuzstraße 13 40789 Monheim am Rhein
Abbruch und Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
./.
Einzureichende Unterlagen:
Angaben zu Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen der vergangenen drei Jahre
Anzahl der Mitarbeiter der vergangenen drei Jahren
Referenz über mind. ein vergleichbares Vorhaben aus dem Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst sowie ein Hochbauvorhaben als Generalunternehmer mit Baukosten oberhalb Euro 4 Mio. netto Baukosten aus den KG 300-700
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Monheim am Rhein
Ausschließlich Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Bieterkommunikation über den Vergabemarktplatz (VMP) beantwortet wird. Um über diese Nachrichten der Vergabestelle informiert zu werden, ist es zwingend erforderlich sich am VMP zu registrieren und für das Verfahren freizuschalten.
Die Informationen gelten dann allen Verfahrensbeteiligten als zugestellt. Anderweitige Benachrichtigungen werden nicht versandt.
Bekanntmachungs-ID: CXSNYYDYWTXJ9R6K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Nachrüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.