Rahmenvereinbarung Baukleinstleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lüdenscheider Str. 22
Ort: Altena
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58762
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30/54908720
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Baukleinstleistungen
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt.
Eigentümer ist die Stadt Altena selbst, in deren Verantwortung liegt ebenso die Ausschreibung und die Durchführung der Maßnahmen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung beabsichtigt die Auftraggeberin den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über diverse Bauleistungen in zwei Fachlosen: Tiefbau und Ausstattung.
Rahmenvereinbarung für Baukleinstleistungen / Tiefbau
Altena
Der Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist Erbringung von folgenden Bauleistungen im Bereich Tiefbau:
1. Allgemeine Leistungen
- Freistellungserklärung von Eigentümern,
- Fotodokumentation liefern,
- Absteckung Baufeld,
- Schlussvermessung der Baufläche und der Trasse,
- Bestandszeichnungen, Bestandsunterlagen, Skizzen,
- Antrag auf Wasserhaltung,
- Information und Koordination der Anwohner, Anlieger und Grundstückseigentümer,
- Kontrolle der Arbeitsstellensicherheit,
- Bauwerksdaten erfassen,
- Durchführung der Hauptprüfung H1,
- Abnahmedokumentation,
- Erstellung und Anwendung eines Hochwassermaßnahmeplans;
2. Baustelleneinrichtung und -räumung
3. Verkehrssicherung
4. Schutz von Anlagen
5. Wasserhaltung
6. Prüfungen
7. Rückbau / Abriss
8. Erdarbeiten
9. Rohrleitungsbau
10. Kabelverlegung
11. Oberflächenwiederherstellung
12. Stützwände / Mauern
13. Wasserbau
14. Stahl- und Stahlbetonsanierung
15. Landschaftsbau
Rahmenvereinbarung für Baukleinstleistungen / Ausstattung
Altena
Der Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist Erbringung von folgenden Bauleistungen im Bereich Ausbau/Ausstattung:
1. Allgemeine Leistungen
- Freistellungserklärung von Eigentümern,
- Fotodokumentation liefern,
- Absteckung Baufeld,
- Schlussvermessung der Baufläche und der Trasse,
- Information und Koordination der Anwohner, Anlieger und Grundstückseigentümer,
- Bauwerksdaten erfassen,
- Durchführung der Hauptprüfung H1,
- Abnahmedokumentation;
2. Baustelleneinrichtung
3. Verkehrssicherung
- Schilder / Markierungen / Schutzplanken
- Geländer / Zaun
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Kleinstleistungen Bau (Lost Tiefbau und Ausstattung)
Postanschrift: Seeweg 29
Ort: Schönefeld
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Der unter II.1.7) und V.2.4) mitgeteilte Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlich beauftragten Wert. Dieser wird nicht veröffentlicht.
Begründung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.