Rahmenvereinbarung Kleinstleistungen Bau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altena
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58762
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Kleinstleistungen Bau
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt.
Eigentümer ist die Stadt Altena selbst, in deren Verantwortung liegt ebenso die Ausschreibung und die Durchführung der Maßnahmen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung beabsichtigt die Auftraggeberin den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über diverse Bauleistungen in zwei Fachlosen: Tiefbau und Ausstattung.
Rahmenvereinbarung für Baukleinstleistungen / Tiefbau
Altena
Der Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist Erbringung von folgenden Bauleistungen im Bereich Tiefbau:
1. Allgemeine Leistungen
- Freistellungserklärung von Eigentümern,
- Fotodokumentation liefern,
- Absteckung Baufeld,
- Schlussvermessung der Baufläche und der Trasse,
- Bestandszeichnungen, Bestandsunterlagen, Skizzen,
- Antrag auf Wasserhaltung,
- Information und Koordination der Anwohner, Anlieger und Grundstückseigentümer,
- Kontrolle der Arbeitsstellensicherheit,
- Bauwerksdaten erfassen,
- Durchführung der Hauptprüfung H1,
- Abnahmedokumentation,
- Erstellung und Anwendung eines Hochwassermaßnahmeplans;
2. Baustelleneinrichtung und -räumung
3. Verkehrssicherung
4. Schutz von Anlagen
5. Wasserhaltung
6. Prüfungen
7. Rückbau / Abriss
8. Erdarbeiten
9. Rohrleitungsbau
10. Kabelverlegung
11. Oberflächenwiederherstellung
12. Stützwände / Mauern
13. Wasserbau
14. Stahl- und Stahlbetonsanierung
15. Landschaftsbau
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Rahmenvereinbarung für Baukleinstleistungen / Ausstattung
Altena
Der Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist Erbringung von folgenden Bauleistungen im Bereich Ausbau/Ausstattung:
1. Allgemeine Leistungen
- Freistellungserklärung von Eigentümern,
- Fotodokumentation liefern,
- Absteckung Baufeld,
- Schlussvermessung der Baufläche und der Trasse,
- Information und Koordination der Anwohner, Anlieger und Grundstückseigentümer,
- Bauwerksdaten erfassen,
- Durchführung der Hauptprüfung H1,
- Abnahmedokumentation;
2. Baustelleneinrichtung
3. Verkehrssicherung
- Schilder / Markierungen / Schutzplanken
- Geländer / Zaun
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Ausführungen unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) gelten für beide Lose.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Unter Beachtung dessen sind folgende Nachweise über die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers beizubringen:
- Eigenerklärung zu Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer) (Falls das Angebot in die engere Wahl kommt und auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers ist zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer);
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt; Eigenerklärung, zu Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A (§§ 123, 124 GWB) (Ab einer Auftragssumme von 30.000,00 EUR wird der Auftraggeber gem. § 6 Abs. 1 WRegG für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, bei der Registerbehörde
abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind.)
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Falls das Angebot in die engere Wahl kommt und auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b
EStG vorzulegen);
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Falls das Angebot in die engere Wahl kommt und auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen).
Falls geforderte Nachweise in dem PQ-Verzeichnis nicht enthalten sind, sind diese mit dem Angebot ergänzend einzureichen.
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
1. Eigenerklärung zu Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Eigenerklärung zu Arbeitskräften. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt und auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
Zu 1.: Falls das Angebot in die engere Wahl kommt und auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers sind zwei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen
Es gelten die Vorgaben des TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Altena
Vertreter des öffentlichen Auftraggebers werden im Vieraugenprinzip die Angebote nach Ablauf der Frist öffnen.
Bieter und deren Vertreter/Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Auftrag wird der Wiederaufbau der Stadt Altena (Westf.) und deren Ortschaften bezweckt, welche durch das Starkregen- und Flutereignis des Jahres 2021 erhebliche Beschädigungen und Zerstörungen erlitten haben.
Fördermittelrechtlicher Hinweis: Der Wiederaufbau und die mit ihm im Zusammenhang stehenden Vergabeverfahren, so auch das Vorliegende, werden mit Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland unterstützt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.