Auswahlverfahren - Notfallrettung 2024 ff. für die Stadt Münster
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 174-546793)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Klemesstr. 10
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahlverfahren - Notfallrettung 2024 ff. für die Stadt Münster
Gegenstand des verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren ist der Abschluss von 4 öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwecks Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung für einen Zeitraum von 4 Jahren (Grundlaufzeit) zzgl. einer Verlängerungsoption von 1 Jahr (Optionszeitraum) gegen eine pauschale jährliche Vergütung auf gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen i.S.v. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Daneben wirkt der Beauftragte auf Anforderung auch im geplanten und ungeplanten Mehrbedarf gegen eine einsatzabhängige pauschale Vergütung mit. Die Auswahl der Vertragspartner erfolgt in einem transparenten Auswahlverfahren in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit freiwilliger Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss (siehe Ziff. VI.3). Die Auftraggeberin nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 1 Jahr bis zum 31. März 2029 zu verlängern (Optionszeitraum). Sie hat den Auftragnehmer bis spätestens zum 30. September 2027 über die beabsichtigte Ausübung des Optionsrechts in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrags besteht nicht.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 1 Jahr bis zum 01. April 2029, 07:00 Uhr, zu verlängern (Optionszeitraum). Sie hat den Auftragnehmer bis spätestens zum 30. September 2027 über die beabsichtigte Ausübung des Optionsrechts in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrags besteht nicht.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 1 Jahr bis zum 31. März 2029 zu verlängern (Optionszeitraum). Sie hat den Auftragnehmer bis spätestens zum 30. September 2027 über die beabsichtigte Ausübung des Optionsrechts in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrags besteht nicht.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 1 Jahr bis zum 01. April 2029, 07:00 Uhr, zu verlängern (Optionszeitraum). Sie hat den Auftragnehmer bis spätestens zum 30. September 2027 über die beabsichtigte Ausübung des Optionsrechts in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrags besteht nicht.