Auswahlverfahren - Notfallrettung 2024 ff. für die Stadt Münster
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klemesstr. 10
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahlverfahren - Notfallrettung 2024 ff. für die Stadt Münster
Gegenstand des verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren ist der Abschluss von 4 öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwecks Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung für einen Zeitraum von 4 Jahren (Grundlaufzeit) zzgl. einer Verlängerungsoption von 1 Jahr (Optionszeitraum) gegen eine pauschale jährliche Vergütung auf gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen i.S.v. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Daneben wirkt der Beauftragte auf Anforderung auch im geplanten und ungeplanten Mehrbedarf gegen eine einsatzabhängige pauschale Vergütung mit. Die Auswahl der Vertragspartner erfolgt in einem transparenten Auswahlverfahren in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit freiwilliger Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss (siehe Ziff. VI.3). Die Auftraggeberin nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens.
Los 1
Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster
Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Vorhaltezeiten: 07:00 bis 00:00 Uhr an sieben Tagen die Woche, 365 Tage im Jahr. Die Auftraggeberin stellt für die Leistungsdurchführung die Mitnutzung der Feuer- und Rettungswache 1 zur Verfügung.
Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang die Vorhaltung eines Mehrbedarfs-RTW nebst geeigneter personeller Besetzung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) Nr. 4 dieser Bekanntmachung). Die Anforderung kann innerhalb oder außerhalb der je Los vorgesehenen Vorhaltezeiten erfolgen. Für den ungeplanten Mehrbedarf muss das besetzte Rettungsmittel binnen 30 Minuten nach Anforderung an einem von der Auftraggeberin bestimmten Ort innerhalb innerhalb des Stadtgebiets Münster einsatzbereit gemeldet sein. Die Anforderung für den geplanten Mehrbedarf erfolgt grundsätzlich mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 14 Tagen. In Einzelfällen kann eine kürzere Anforderung mit einem Vorlauf von nicht weniger als 48 Stunden geschehen.
Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Vorhaltezeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen.
Der Auftragnehmer besetzt die je Los vorgesehenen Rettungsmittel zu den Vorhaltezeiten mit geeigneten Personal und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze durch. Der Rettungswachenstandort und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial für den Grundbedarf werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung nebst Anlagen.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 1 Jahr bis zum 31. März 2029 zu verlängern (Optionszeitraum). Sie hat den Auftragnehmer bis spätestens zum 30. September 2027 über die beabsichtigte Ausübung des Optionsrechts in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrags besteht nicht.
1) Verlängerungsoption gem. Ziffer II.2.7)
2) Gemäß Ziffer 4.2.1 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt, bei Bedarfsänderungen die Vorhaltezeiten der Einsatzmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los (d.h. fahrzeugübergreifend) unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenstundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
3) Gemäß Ziffer 4.2.2 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin ist die Trägerin zu Veränderungen im Umfang von bis zu +/- 20 % der Gesamtwochenstundenanzahl je Los berechtigt.
4) Gemäß Ziffer 4.3 der Anlage Einbindungsvereinbarung behält sich die Auftraggeberin vor, die Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit bedarfsgerecht anzupassen.
Los 2
Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster
Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Vorhaltezeiten: 07:00 bis 00:00 Uhr an sieben Tagen die Woche, 365 Tage im Jahr. Die Auftraggeberin stellt für die Leistungsdurchführung die Mitnutzung der Feuer- und Rettungswache 2 zur Verfügung. Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang die Vorhaltung eines Mehrbedarfs-RTW nebst geeigneter personeller Besetzung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) Nr. 4 dieser Bekanntmachung). Die Anforderung kann innerhalb oder außerhalb der je Los vorgesehenen Vorhaltezeiten erfolgen. Für den ungeplanten Mehrbedarf muss das besetzte Rettungsmittel binnen 30 Minuten nach Anforderung an einem von der Auftraggeberin bestimmten Ort innerhalb innerhalb des Stadtgebiets Münster einsatzbereit gemeldet sein. Die Anforderung für den geplanten Mehrbedarf erfolgt grundsätzlich mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 14 Tagen. In Einzelfällen kann eine kürzere Anforderung mit einem Vorlauf von nicht weniger als 48 Stunden geschehen. Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Vorhaltezeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen. Der Auftragnehmer besetzt die je Los vorgesehenen Rettungsmittel zu den Vorhaltezeiten mit geeigneten Personal und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze durch. Der Rettungswachenstandort und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial für den Grundbedarf werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung nebst Anlagen.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 1 Jahr bis zum 31. März 2029 zu verlängern (Optionszeitraum). Sie hat den Auftragnehmer bis spätestens zum 30. September 2027 über die beabsichtigte Ausübung des Optionsrechts in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrags besteht nicht.
1) Verlängerungsoption gem. Ziffer II.2.7)
2) Gemäß Ziffer 4.2.1 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt, bei Bedarfsänderungen die Vorhaltezeiten der Einsatzmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los (d.h. fahrzeugübergreifend) unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenstundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
3) Gemäß Ziffer 4.2.2 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin ist die Trägerin zu Veränderungen im Umfang von bis zu +/- 20 % der Gesamtwochenstundenanzahl je Los berechtigt.
4) Gemäß Ziffer 4.3 der Anlage Einbindungsvereinbarung behält sich die Auftraggeberin vor, die Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit bedarfsgerecht anzupassen.
Los 3
Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster
Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Vorhaltezeiten: rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche, 365 Tage im Jahr. Die Auftraggeberin stellt für die Leistungsdurchführung die Nutzung der Rettungswache 16 zur Verfügung.
Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang die Vorhaltung eines Mehrbedarfs-RTW nebst geeigneter personeller Besetzung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) Nr. 4 dieser Bekanntmachung). Die Anforderung kann innerhalb oder außerhalb der je Los vorgesehenen Vorhaltezeiten erfolgen. Für den ungeplanten Mehrbedarf muss das besetzte Rettungsmittel binnen 30 Minuten nach Anforderung an einem von der Auftraggeberin bestimmten Ort innerhalb innerhalb des Stadtgebiets Münster einsatzbereit gemeldet sein. Die Anforderung für den geplanten Mehrbedarf erfolgt grundsätzlich mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 14 Tagen. In Einzelfällen kann eine kürzere Anforderung mit einem Vorlauf von nicht weniger als 48 Stunden geschehen.
Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Vorhaltezeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen.
Der Auftragnehmer besetzt die je Los vorgesehenen Rettungsmittel zu den Vorhaltezeiten mit geeigneten Personal und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze durch. Der Rettungswachenstandort und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial für den Grundbedarf werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung nebst Anlagen.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 1 Jahr bis zum 31. März 2029 zu verlängern (Optionszeitraum). Sie hat den Auftragnehmer bis spätestens zum 30. September 2027 über die beabsichtigte Ausübung des Optionsrechts in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrags besteht nicht.
1) Verlängerungsoption gem. Ziffer II.2.7)
2) Gemäß Ziffer 4.2.1 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt, bei Bedarfsänderungen die Vorhaltezeiten der Einsatzmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los (d.h. fahrzeugübergreifend) unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenstundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
3) Gemäß Ziffer 4.2.2 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin ist die Trägerin zu Veränderungen im Umfang von bis zu +/- 20 % der Gesamtwochenstundenanzahl je Los berechtigt.
4) Gemäß Ziffer 4.3 der Anlage Einbindungsvereinbarung behält sich die Auftraggeberin vor, die Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit bedarfsgerecht anzupassen.
Los 4
Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster
Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Vorhaltezeiten: rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche, 365 Tage im Jahr. Die Auftraggeberin stellt für die Leistungsdurchführung die Nutzung der Rettungswache 19a (zu einem späteren Zeitpunkt nach Fertigstellung der Ertüchtigung die Rettungswache 19) zur Verfügung.
Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang die Vorhaltung eines Mehrbedarfs-RTW nebst geeigneter personeller Besetzung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) Nr. 4 dieser Bekanntmachung). Die Anforderung kann innerhalb oder außerhalb der je Los vorgesehenen Vorhaltezeiten erfolgen. Für den ungeplanten Mehrbedarf muss das besetzte Rettungsmittel binnen 30 Minuten nach Anforderung an einem von der Auftraggeberin bestimmten Ort innerhalb innerhalb des Stadtgebiets Münster einsatzbereit gemeldet sein. Die Anforderung für den geplanten Mehrbedarf erfolgt grundsätzlich mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 14 Tagen. In Einzelfällen kann eine kürzere Anforderung mit einem Vorlauf von nicht weniger als 48 Stunden geschehen.
Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Vorhaltezeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen.
Der Auftragnehmer besetzt die je Los vorgesehenen Rettungsmittel zu den Vorhaltezeiten mit geeigneten Personal und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze durch. Der Rettungswachenstandort und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial für den Grundbedarf werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung nebst Anlagen.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 1 Jahr bis zum 31. März 2029 zu verlängern (Optionszeitraum). Sie hat den Auftragnehmer bis spätestens zum 30. September 2027 über die beabsichtigte Ausübung des Optionsrechts in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrags besteht nicht.
1) Verlängerungsoption gem. Ziffer II.2.7)
2) Gemäß Ziffer 4.2.1 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt, bei Bedarfsänderungen die Vorhaltezeiten der Einsatzmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los (d.h. fahrzeugübergreifend) unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenstundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
3) Gemäß Ziffer 4.2.2 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin ist die Trägerin zu Veränderungen im Umfang von bis zu +/- 20 % der Gesamtwochenstundenanzahl je Los berechtigt.
4) Gemäß Ziffer 4.3 der Anlage Einbindungsvereinbarung behält sich die Auftraggeberin vor, die Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit bedarfsgerecht anzupassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Gültiger Freistellungsbescheid gem. §§ 52 ff. AO oder gültiger Feststellungsbescheid gem. § 60a AO. Hinweis: Es dürfen alternative Nachweise vorgelegt werden, sofern daraus hervorgeht, dass es sich um eine Organisation oder Vereinigung handelt, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig ist und etwaige Gewinne reinvestiert, um ihr Ziel zu erreichen.
- Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Die Auftraggeberin wird außerdem für die für eine Beauftragung in Betracht kommenden Bieter zusätzlich einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister ziehen und diesen in die Prüfung der Eignungsanforderungen einbeziehen.
- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung ergeben sich aus der Anlage ergänzende Hinweise zu Bietergemeinschaften und zum Einsatz anderer Unternehmen.
- Mit dem Angebot ist vorzulegen:
- Jahresabschluss (Bilanz, Auszug) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres oder (sofern keine Bilanzierungspflicht besteht) Eigenkapitalbescheinigung entsprechend § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV in Kopie
- Hinweis: Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss das andere Unternehmen die gemeinsame Haftung mit dem Bieter für die Auftragsdurchführung im entsprechenden Umfang der Eignungsleihe erklären (siehe Anlage ergänzende Hinweise zu Bietergemeinschaften und zum Einsatz anderer Unternehmen).
Die weiteren Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung ergeben sich aus der Anlage ergänzende Hinweise zu Bietergemeinschaften und zum Einsatz anderer Unternehmen.
- Hinweis: Die Auftraggeberin behält sich außerdem vor, diejenigen Bieter, die für einen Zuschlag in Betracht kommen, nach Angebotsabgabe und vor Erteilung des Zuschlags noch dazu aufzufordern, folgende Unterlagen zur Verifizierung der vorgelegten Eigenerklärung einzureichen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts / Bescheinigung in Steuersachen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als 6 Monate ist; Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, bei dem die Mehrzahl der Mitarbeiter versichert sind, über das Nichtbestehen von Beitragsrückständen.
s.o.
- Ausgefüllte Anlage Referenzliste unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formblatts mit folgenden Angaben: Leistungszeitraum (von/bis Monat/Jahr), Vorhalteumfang (Rettungsmittel / Wochenvorhaltestunden), Auftraggeber (oder der Genehmigungsbehörde), Kontaktdaten des Auftraggebers (oder der Genehmigungsbehörde), Telefonnummer sowie Ansprechpartner(in) beim Auftraggeber (oder der Genehmigungsbehörde). Die Auftraggeberin beabsichtigt, die in der Anlage Referenzliste benannten Referenzaufträge einschließlich der Erfüllung der maximalen durchschnittlichen Ausfallquote von 10 % (Mindestanforderung) beim Referenzgeber zu überprüfen.
- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung ergeben sich aus der Anlage ergänzende Hinweise zu Bietergemeinschaften und zum Einsatz anderer Unternehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen: Angabe von mindestens einer Referenz aus den letzten drei Jahren über die Wahrnehmung von Aufgaben im Rettungsdienst im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 RettG NRW, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Achtung: Die bisherige Wahrnehmung von Leistungen der Notfallrettung kann nur dann als Referenz angegeben werden, wenn sie eine maximale durchschnittliche Ausfallquote in Höhe von 10% bezogen auf die Wochenvorhaltestunden aller von der Referenz erfassten Fahrzeuge im Referenzzeitraum aufweist (Mindestanforderung).
s.o.
Für die Durchführung der Leistungen der Notfallrettung gelten insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW, für Notfallsanitäter das NotSanG sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsantitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV). Außerdem gilt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO).
1) Der Auftragnehmer muss die in der Anlage Eigenerklärung Sanktionen aufgeführten Anforderungen erfüllen. Andernfalls gilt u.a. ein Zuschlagsverbot.
2) Der Auftragnehmer ist über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit verpflichtet, seinen Betrieb über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i.H.v. 5.000.000,00 pauschal je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (2-fach Maximierung ausreichend) zu versichern und muss das (Fort-)Bestehen des Versicherungsschutzes der Auftraggeberin auf Verlangen durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung des Versicherers oder Versicherungsmaklers nachweisen.
3) Mitarbeiter mit Eintragungen im Führungszeugnis über strafgerichtliche Verurteilungen oder gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2 BZRG dürfen nicht eingesetzt werden. Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis eines für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiters haben demgegenüber keine Relevanz für die Beurteilung der Eignung im Auswahlverf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bitte beachten Sie die Hinweise zur Textform der Angebotsabgabe in den Bewerbungsbedingungen sowie zu Dokumenten, die abweichend als eingescannte Version mit Originalunterschrift als pdf-Dokument einzureichen sind.
2) Anforderungen an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem Vertreter, siehe Anlage ergänzende Hinweise für Bietergemeinschaften und zum Einsatz anderer Unternehmen. Siehe im Übrigen die Anlage ergänzende Hinweise für Bietergemeinschaften und den Einsatz anderer Unternehmen.
3) Neben den gem. Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise sind mit dem Angebot folgende weitere Unterlagen vorzulegen:
- Anlage Angebotsschreiben, in Textform
- Anlage Preisblätter für die Lose, für die ein Angebot abgegeben werden soll, einschließlich der geforderten Preisangaben zu Pos. A und B und der Angaben zur Personalbedarfsberechnung für den Grundbedarf je Los (Pos. C.): Anzahl VZÄ, Ausfallfaktor (ohne Urlaub, für Krankheit und Fortbildung) insgesamt in Stunden, Anzahl der „Köpfe“ sowie ggf. der Aufschlüsselung sonstiger Kosten
- Konzept zu Unterkriterium 2a (vom Bieter zu erstellen)
- Konzept zu Unterkriterium 2b (vom Bieter zu erstellen)
- Konzept für Unterkriterium 2c (vom Bieter zu erstellen)
- Konzept für Unterkriterium 2d (vom Bieter zu erstellen)
- Anlage Eigenerklärung Sanktionen
4) Zum Mehrbedarf: Bezogen auf die Einzelabrufe für den Mehrbedarf ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt. Diese Leistungen bilden jedoch nicht den Schwerpunkt der Beauftragung. Die geschätzte Abrufmenge für die Gewichtung des Angebotspreises je Einsatzstunde Mehrbedarf zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotspreises (siehe Anlage Preisblätter) sowie eine Höchstabrufmenge (s. Bewerbungsbedingungen, Ziff. 20.2 und Anlage Einbindungsvereinbarung, Ziff. 6.9) sind definiert. Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf die Inanspruchnahme der Leistungen in einem bestimmten Umfang.
5) Das Auswahlverfahren ist in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren wie folgt ausgestaltet: Mit Ablauf der Angebotsfrist können alle interessierten Bieter Erstangebote einreichen. Diese sind im Hinblick auf die Eignungsanforderungen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen verbindlich. In Bezug auf die Anlage Preisblätter nebst Angaben zu Preisen und zur Kalkulation und den Qualitätskonzepten des Bieters sind die Erstangebote hingegen nicht verbindlich (so genanntes „indikatives Angebot“) und dienen als Grundlage für die nachfolgenden Verhandlungen / Bietergespräche. Die Auftraggeberin wendet insoweit keine Ausschlussgründe in Bezug auf die Erstangebote an. Sämtliche Bieter, die das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die Eignungsanforderungen erfolgreich nachgewiesen haben, werden zu Verhandlungs-/Bietergesprächen eingeladen. Die Auftraggeberin beachtet den Gleichbehandlungsgrundsatz in den Bietergesprächen/Verhandlungen. Nach Abschluss der Gespräche werden alle teilnehmenden Bieter zur Abgabe eines finalen (verbindlichen) Angebots aufgefordert. Auf die finalen Angebote werden alle Ausschlussgründe angewendet. Auf Grundlage der verbindlichen Angebote kann die Beauftragung erfolgen.
6) Es gilt eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Danach kann jeder Bieter nur in maximal 2 Losen (davon nur ein Los mit einem Vorhalteumfang von 24 Stunden) den Zuschlag erhalten. Zur Wirtschaftlichkeitswertung unter Berücksichtigung der Loslimitierung, siehe Dokument Bewerbungsbedingungen (Ziff. 22.3).
7) Es besteht die Möglichkeit zur Besichtigung der Rettungswachen der Auftraggeberin nach vorheriger Terminabstimmung vorauss. am 11.9.2023. Die Besichtigung ist nicht Voraussetzung für die Angebotsabgabe.
8) Alle Verfahrensunterlagen müssen unverzüglich auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten geprüft werden. Unklarheiten oder Verstöße sind der Auftraggeberin unverzüglich nach Kenntnis, spätestens jedoch bis zum Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist anzuzeigen.
Postanschrift: Piusallee 38
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2515970
Fax: +49 251597200
Internet-Adresse: https://www.vg-muenster.nrw.de/
Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend nicht um ein Verhandlungsverfahren nach EU-Vergaberecht, u. a. nach Maßgaben der Bestimmungen der VgV und des GWB handelt. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für die freiwillige Veröffentlichung von Auswahlverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts. Ungeachtet der vorstehenden Hinweise wird vorsorglich auf die nach EU-Vergaberecht geltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen verwiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn:
§ 160 GWB (Absatz 3, Auszug)
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: