Projekt 496 Teilprojekt 2: KI-Methoden in der Seitenkanalanalyse (KISKA) Referenznummer der Bekanntmachung: P496 TP2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 200363
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 496 Teilprojekt 2: KI-Methoden in der Seitenkanalanalyse (KISKA)
Im Rahmen des Projektes wird ein Überblick über existierende KI-Ansätze im Bereich der Seitenkanalanalyse gewonnen, mit Schwerpunkt auf asymmetrischen und ggfs. asymmetrischen Post-Quanten Verfahren. Dazu werden zunächst bisherige Veröffentlichungen und entsprechende Forschungsansätze auf diesem Gebiet zusammengefasst und anschließend Gemeinsamkeiten, Unterschiede und potentielle Schwierigkeiten im Vergleich zur symmetrischen Seitenkanalanalyse mit KI-Methoden, wo es bereits deutlich mehr Resultate und Veröffentlichungen gibt, ausgearbeitet. Es werden sowohl „klassische“ Machine Learning Verfahren (z.B. Random Forest, Support Vektor Machines, Decision Trees, Gradient Boosting, Naive Bayes, Template Attack) als auch neuronale Netze (z.B. Multi Layer Perceptron, Convolutional Neural Network, Residual Neural Network) berücksichtigt.
In einem weiteren Schritt wird experimentell analysiert, welche KI-Ansätze aus dem Bereich der symmetrischen Kryptographie übernommen oder ggf. angepasst werden können und wo generell Unterschiede zwischen symmetrischen und asymmetrischen Methoden bestehen, die den Entwurf neuer Methoden nötig machen. Derartige neue Ansätze werden gemeinsam mit dem Auftraggeber entwickelt und erprobt, wobei der Fokus auf Power/EM-Seitenkanalattacken liegen wird. Insbesondere werden dazu geeignete Datensätze (Seitenkanaltraces und zugehörige Daten) erzeugt, die sich für das Testen und Benchmarking verschiedener Verfahren eignen. Für die Akquise der Testdaten werden relevante Verfahren verwendet, die in unterschiedlichem Maße durch dem Stand der Technik entsprechende Gegenmaßnahmen geschützt sind, so dass verschieden anspruchsvolle Angriffsszenarien entstehen. Im Rahmen der Experimente mit neuronalen Netzen werden ferner die Aspekte „Leakage-Attribution“, d.h. die Analyse, welche Informationen neuronale Netze ausnutzen, sowie die Studie adversarieller Beispiele berücksichtigt. Auch die Verwendung synthetischer Daten (z.B. adversarielle Beispiele, Data Augmentation, simulierte Traces, Traces mit künstlich eingefügtem Jitter etc.) zur Verbesserung von Seitenkanalattacken oder zur Extraktion von Informationen über Schwachstellen untersuchter Implementierungen ist zu untersuchen.
Bei der Auswertung der Ergebnisse werden unter anderem KI-Methoden mit den derzeitig verwendeten, „klassischen“ Methoden verglichen und es wird auf die Frage eingegangen, ob KI-Methoden klassischen Methoden in bestimmten Aspekten über- oder unterlegen sind und ob man beide Ansätze ggf. gewinnbringend kombinieren kann.
Die Ergebnisse des Projekts werden in eine Tool-Box von KI-Methoden münden, die unterstützend für die Seitenkanalanalyse von asymmetrischen (und ggf. asymmetrischen Post-Quanten) Verfahren genutzt werden kann.
Beim Auftragnehmer
Siehe Abschnitt II.1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt 496 Teilprojekt 2: KI-Methoden in der Seitenkanalanalyse (KISKA)
Postanschrift: An der Ziegelei 17
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45133
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.