Projekt 496 Teilprojekt 2: KI-Methoden in der Seitenkanalanalyse (KISKA) Referenznummer der Bekanntmachung: P496 TP2

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift: Postfach 200363
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projekt 496 Teilprojekt 2: KI-Methoden in der Seitenkanalanalyse (KISKA)

Referenznummer der Bekanntmachung: P496 TP2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen des Projektes wird ein Überblick über existierende KI-Ansätze im Bereich der Seitenkanalanalyse gewonnen, mit Schwerpunkt auf asymmetrischen und ggfs. asymmetrischen Post-Quanten Verfahren. Dazu werden zunächst bisherige Veröffentlichungen und entsprechende Forschungsansätze auf diesem Gebiet zusammengefasst und anschließend Gemeinsamkeiten, Unterschiede und potentielle Schwierigkeiten im Vergleich zur symmetrischen Seitenkanalanalyse mit KI-Methoden, wo es bereits deutlich mehr Resultate und Veröffentlichungen gibt, ausgearbeitet. Es werden sowohl „klassische“ Machine Learning Verfahren (z.B. Random Forest, Support Vektor Machines, Decision Trees, Gradient Boosting, Naive Bayes, Template Attack) als auch neuronale Netze (z.B. Multi Layer Perceptron, Convolutional Neural Network, Residual Neural Network) berücksichtigt.

In einem weiteren Schritt wird experimentell analysiert, welche KI-Ansätze aus dem Bereich der symmetrischen Kryptographie übernommen oder ggf. angepasst werden können und wo generell Unterschiede zwischen symmetrischen und asymmetrischen Methoden bestehen, die den Entwurf neuer Methoden nötig machen. Derartige neue Ansätze werden gemeinsam mit dem Auftraggeber entwickelt und erprobt, wobei der Fokus auf Power/EM-Seitenkanalattacken liegen wird. Insbesondere werden dazu geeignete Datensätze (Seitenkanaltraces und zugehörige Daten) erzeugt, die sich für das Testen und Benchmarking verschiedener Verfahren eignen. Für die Akquise der Testdaten werden relevante Verfahren verwendet, die in unterschiedlichem Maße durch dem Stand der Technik entsprechende Gegenmaßnahmen geschützt sind, so dass verschieden anspruchsvolle Angriffsszenarien entstehen. Im Rahmen der Experimente mit neuronalen Netzen werden ferner die Aspekte „Leakage-Attribution“, d.h. die Analyse, welche Informationen neuronale Netze ausnutzen, sowie die Studie adversarieller Beispiele berücksichtigt. Auch die Verwendung synthetischer Daten (z.B. adversarielle Beispiele, Data Augmentation, simulierte Traces, Traces mit künstlich eingefügtem Jitter etc.) zur Verbesserung von Seitenkanalattacken oder zur Extraktion von Informationen über Schwachstellen untersuchter Implementierungen ist zu untersuchen.

Bei der Auswertung der Ergebnisse werden unter anderem KI-Methoden mit den derzeitig verwendeten, „klassischen“ Methoden verglichen und es wird auf die Frage eingegangen, ob KI-Methoden klassischen Methoden in bestimmten Aspekten über- oder unterlegen sind und ob man beide Ansätze ggf. gewinnbringend kombinieren kann.

Die Ergebnisse des Projekts werden in eine Tool-Box von KI-Methoden münden, die unterstützend für die Seitenkanalanalyse von asymmetrischen (und ggf. asymmetrischen Post-Quanten) Verfahren genutzt werden kann.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 478 618.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Beim Auftragnehmer

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe Abschnitt II.1.4).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 101-315521
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: P496 TP2
Bezeichnung des Auftrags:

Projekt 496 Teilprojekt 2: KI-Methoden in der Seitenkanalanalyse (KISKA)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: cryptosolutions UG
Postanschrift: An der Ziegelei 17
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45133
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 478 618.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 478 618.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den

Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.

Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/09/2023

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