FE 82.0816/2023 - Auswirkung einer Neuregelung zur Cannabisabgabe auf die Verkehrssicherheit Referenznummer der Bekanntmachung: Z2r-FE 82.0816/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 82.0816/2023 - Auswirkung einer Neuregelung zur Cannabisabgabe auf die Verkehrssicherheit
FE 82.0816/2023
„Auswirkung einer Neuregelung zur Cannabisabgabe auf die Verkehrssicherheit“
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
FE 82.0816/2023 - Auswirkung einer Neuregelung zur Cannabisabgabe auf die Verkehrssicherheit
Die Zahl der Cannabiskonsumenten in Deutschland ist verhältnismäßig groß. Laut ESA haben im Jahr 2021 8,8 % der erwachsenen Bevölkerung in den letzten 12 Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert und 4,3 % haben innerhalb des letzten Monats konsumiert.
Neue gesetzliche Regelungen zu psychoaktiven Substanzen können sich auf das Konsumverhalten und/oder die Anzahl von Fahrten oder Unfällen unter Substanzeinfluss auswirken. Da Fahren unter Cannabiseinfluss (DUIC) das Unfallrisiko erhöht, stellt sich die Frage, ob eine Neuregelung zur Cannabisabgabe Auswirkungen auf das Konsumentenverhalten und somit auf die Verkehrssicherheit hat. Es gibt bislang international wenige Studien mit teilweise heterogenen Ergebnissen zu Änderungen im Konsumverhalten oder der Auftretenshäufigkeit von Fahrten unter Einfluss nach einer Cannabislegalisierung.
Ziel/Nutzen
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es zu ermitteln, ob und wie sich die Neuregelung zur Cannabisabgabe auf den Konsum und die Häufigkeit des Fahrens unter Cannabiseinfluss auswirkt.
Um eine mögliche Änderung im Konsumentenverhalten in Bezug auf die Verkehrssicherheit nach einer Neuregelung zur Cannabisabgabe in Deutschland interpretieren zu können, sollen auch die Ursachen dieser Veränderungen beleuchtet werden.
Daher sollen in diesem Forschungsvorhaben die beiden Aspekte „Konsumverhalten“ und „DUIC“ in einem ausreichenden Zeitraum vor und nach der Neuregelung zur Cannabisabgabe analysiert werden. Um aus den Ergebnissen Empfehlungen für weitere Maßnahmen z. B. zur Prävention von DUIC ableiten zu können, sollen zudem die Faktoren identifiziert werden, die Einfluss auf die Häufigkeit von DUIC nehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 82.0816/2023 - Auswirkung einer Neuregelung zur Cannabisabgabe auf die Verkehrssicherheit
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.