Backup Repository Erneuerung Referenznummer der Bekanntmachung: Ia2/24/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neufelder Straße 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 22189070
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Backup Repository Erneuerung
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH planen die Erneuerung der Backup-Infrastruktur, da das bisherige Speichersystem abgelöst werden soll.
Die Backup-Orchestrierung wird mittels Veeam Backup & Replication Enterprise 12 realisiert für ca. 700 virtuellen Server.
Die Kliniken der Stadt Köln planen die Erneuerung der Backup-Infrastruktur, da das alte Speichersystem abgelöst werden soll.
Die Backup-Orchestrierung wird mittels Veeam Backup & Replication Enterprise 12 realisiert für ca. 700 virtuellen Server.
Die zukünftige Veeam-Backup-Umgebung besteht aus einem virtualisierten Veeam-Management- Server, der die Backup-Konfiguration trägt und sich in unsere Storage Umgebung einbettet.
Das primäre Backup soll durch Veeam auf einer All-Flash-Appliance erstellt werden. Die Ablage der Daten erfolgt via Netzwerk Fileshares.
Direkt im Anschluss soll eine 1. Kopie der Backup-Daten in ein „Veeam Hardenend Repository“ geschrieben werden. Dieses System soll aus einem Server mit direkt per FC angebundenen Hybrid-Storage-System bestehen. Auf diesem System soll mittels Linux der Plattenbereich des Storage mit XFS als Filesystem zur Verfügung gestellt werden zur Konfiguration mit der Immutability Funktion. Innerhalb des Linux-Systems sollen die notwendigen Veeam-Rollen (Repository/Transport) direkt installiert und das System weitergehend gehärtet werden. Diese Konfigurationen soll der Bieter durchführen.
Vorhandenen NAS-Systeme dienen weiterhin eine optionale Kopie der Daten.
In dem Gesamtbudget von 440.000€ brutto müssen alle in dem Leistungsverzeichnis genannten Systeme inklusive der geforderten Dienstleistung enthalten sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Backup Repository Erneuerung
Postanschrift: Berliner Ring 127-129
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 215.000,- wurde in dieser Ausschreibung erreicht.
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig,
wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die
Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.