Backup Repository Erneuerung Referenznummer der Bekanntmachung: Ia2/24/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neufelder Straße 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 22189070
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Backup Repository Erneuerung
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH planen die Erneuerung der Backup-Infrastruktur, da das bisherige Speichersystem abgelöst werden soll.
Die Backup-Orchestrierung wird mittels Veeam Backup & Replication Enterprise 12 realisiert für ca. 700 virtuellen Server.
Die Kliniken der Stadt Köln planen die Erneuerung der Backup-Infrastruktur, da das alte Speichersystem abgelöst werden soll.
Die Backup-Orchestrierung wird mittels Veeam Backup & Replication Enterprise 12 realisiert für ca. 700 virtuellen Server.
Die zukünftige Veeam-Backup-Umgebung besteht aus einem virtualisierten Veeam-Management- Server, der die Backup-Konfiguration trägt und sich in unsere Storage Umgebung einbettet.
Das primäre Backup soll durch Veeam auf einer All-Flash-Appliance erstellt werden. Die Ablage der Daten erfolgt via Netzwerk Fileshares.
Direkt im Anschluss soll eine 1. Kopie der Backup-Daten in ein „Veeam Hardenend Repository“ geschrieben werden. Dieses System soll aus einem Server mit direkt per FC angebundenen Hybrid-Storage-System bestehen. Auf diesem System soll mittels Linux der Plattenbereich des Storage mit XFS als Filesystem zur Verfügung gestellt werden zur Konfiguration mit der Immutability Funktion. Innerhalb des Linux-Systems sollen die notwendigen Veeam-Rollen (Repository/Transport) direkt installiert und das System weitergehend gehärtet werden. Diese Konfigurationen soll der Bieter durchführen.
Vorhandenen NAS-Systeme dienen weiterhin eine optionale Kopie der Daten.
In dem Gesamtbudget von 440.000€ brutto müssen alle in dem Leistungsverzeichnis genannten Systeme inklusive der geforderten Dienstleistung enthalten sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen
können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
2. ggf. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (nur notwendig wenn ein Nachunternehmer eingesetzt wird)
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz bezüglich der Leistung, die Gegenstand der Ausschreibung ist; jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Formular 2 - Unternehmensauskunft)
2. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung. Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 EUR Deckungssumme pro Versicherungsfall für Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden verfügen bzw. im Falle der angekündigten Auftragserteilung eine solche abschließen. (Formular 3 - Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung)
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung zur bestehenden Gold Partnerschaft mit Veeam
2. Datenblätter der angebotenen Systeme (Primärsystem, Serversystem und Hybrid-Storage-System)
3. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe von Name, Anschrift und Ansprechpartner des Auftraggebers sowie Leistungszeitraum des Auftrags. Es ist mindestens eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgenden Anforderungen erfüllen (Mindestanforderung) (Formular 1 - Erklärung zu den Referenzen) :
(i) Die benannte Referenzleistung umfasst die Lieferung der geforderten Hardware (Primärsystem/ Serversystem und Hybrid-Storage-System) an öffentliche oder private Auftraggeber inklusive der Inbetriebnahme der beauftragten Komponenten zu einem funktionsfähigen Gesamtsystem
(ii)Die benannte Referenzleistung darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebotes nicht älter als 3 Jahre sein
(iii) Der Bieter/ Das Mitglied der Bietergemeinschaft/ Die Bietergemeinschaft/ Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter/ ein Mitglied der Bietergemeinschaft/ eine Bietergemeinschaft/ ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
4. Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
5. Allgemeine Angaben und Hinweise zur Gewerbezentralregisterabfrage (Formblatt: 0450-BL_DL_LL_FBL_DE_EU-Angaben für GZR_)
6. Eigenerklärung Sanktionspaket 5 Russland (Formblatt: 0523 – Eigenerklärung Sanktionspaket)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig,
wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die
Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.