Anmeldeverkehr Südlicher Landkreis
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 147-469328)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Haydnstraße 5-7
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72766
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Prof. Dr. Holger Zuck
E-Mail:
Telefon: +49 7117824280
Fax: +49 71178242899
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-reutlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmeldeverkehr Südlicher Landkreis
Betrieb des Anmeldeverkehrs mit Pkw im Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG gemäß Fahrplan und Linienverlaufsplan, der hier heruntergeladen werden kann:
https://www.kanzlei-zuck.de/anforderungen-und-standards
Vorzuhalten sind zwei Pkw, einer mit 8 Fahrgastsitzplätzen, einer mit Klapprampe und bis zu 6 Fahrgastplätzen oder Klapprampe und vier Fahrgastsitzplätzen und Ropllstuhlstellplatz mit einem Höchstalter von acht Jahren (über die gesamte Vertragslaufzeit), an den beiden Standorten Münsingen und Großengstingen.
Zur Anwendung kommt der naldo-Tarif (Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen). Ein Zuschlag zu den Beförderungsentgelten wird nicht erhoben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Vorzuhalten sind zwei Pkw, einer mit 8 Fahrgastsitzplätzen, einer mit Klapprampe und bis zu 6 Fahrgastplätzen oder Klapprampe und vier Fahrgastsitzplätzen und Ropllstuhlstellplatz mit einem Höchstalter von acht Jahren (über die gesamte Vertragslaufzeit), an den beiden Standorten Münsingen und Großengstingen.
Vorzuhalten sind
1. zwei Pkw mit 8 Fahrgastsitzplätzen mit einem Höchstalter von acht Jahren (über die gesamte Vertragslaufzeit) an den beiden Standorten Münsingen und Großengstingen; und
2. zusätzlich ein Pkw mit Klapprampe und bis zu 6 Fahrgastplätzen und Rollstuhlstellplatz oder Klapprampe und vier Fahrgastsitzplätzen und Rollstuhlstellplatz mit einem Höchstalter von acht Jahren (über die gesamte Vertragslaufzeit); dieser Pkw kommt nur bei Bedarf zum Einsatz; es ist dem VU überlassen, ob er diesen Pkw selbst vorhält, und an welchem Ort.