Patientenportallösung - Mühlenkreiskliniken Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/AW-650052
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hans-Nolte-Str. 1
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32429
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 57179052423
Fax: +49 5717902411
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenportallösung - Mühlenkreiskliniken
Beschaffung einer Patientenportallösung für die Mühlenkreiskliniken (AöR) inkl. Wartung [60 Monate]
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ziel der Ausschreibung ist es, vergleichbare Angebote als Entscheidungsgrundlage für die Einführung einer Patientenportallösung zu erhalten.Die Mühlenkreiskliniken (AöR) haben sich das Ziel gesetzt, mit einer neuen, modernen und zukunftsorientierten Portallösung in Betrieb zu gehen, wobei die Portallösung die MUSS-Kriterien des KHZG-Fördertatbestands 2 (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV) zwingend erfüllen muss wie auch nach Möglichkeit die zugehörigen KANN-Kriterien. Dabei soll das Gesamtsystem eine integrative Lösung mit den bereits vorhandenen und einzubindenden Krankenhausinformationssystem (KIS) sowie Subsystemen bilden, welche inhaltlich die vorstehend genannten MUSS-Kriterien zwingend in Kombination mit dem vorhandenen KIS erfüllt. Übergeordnet betrifft dies die Bereiche- Aufnahmemanagement- Behandlungsmanagement- Entlassungsmanagement (hier ist in 2 Häusern bereits eine reine, KHZG-unabhängige Testinstallation der Lösung recare im Einsatz, die nicht als bereists vorhandene Lösung zu werten ist)Da bisher keine Patientenportallösung beim den Mühlenkreiskliniken (AöR) vorhanden ist (Ausnahme vorstehend beschriebene, temporäre Teststellung, die unabhängig vom KHZG erfolgt ist), ist eine 1:1-Ablösung bisheriger Funktionen zum Starttermin des Echtbetriebes nicht erforderlich. Jedoch soll wie vorstehend beschrieben mit einer die Leistungsinhalte abdeckenden Teststellung in einer Fachdisziplin gestartet werden. Anschließend ist ein sukzessiver Ausbau der Lösung über alle Fachdisziplinen angedacht. Dabei soll der Projektplan unter Berücksichtigung der logistischen und ablauforientierten Notwendigkeiten gemeinsam mit dem Anbieter erarbeitet und zum Vertragsbestandteil erhoben werden.Es wird ein Anbieter gesucht, der als Generalunternehmer die im Leistungsverzeichnis geforderten Leistungen erfüllen kann. Ist dies mit den eigenen Softwareprodukten nicht zu leisten, steht es dem Anbieter frei, im Einzelfall und (als erkennbar) Untermenge Subsysteme anzubieten. In diesen Fällen muss sichergestellt werden, dass zu diesen Subsystemen eine funktionierende, umfassende und komfortable (Standard-)Schnittstelle wie noch unter dem Punkt Schnittstellen aufgezeigt existiert bzw. geschaffen wird. Diese Schnittstelle muss im Angebot als Festpreis berücksichtigt werden und ist grundsätzlich offenzulegen und vom Anbieter eigenständig zu pflegen.Außerdem muss sich der Anbieter bereit erklären, das Krankenhaus bei zukünftigen Erweiterungen des IT-Einsatzes umfassend zu unterstützen.Es wird erwartet, dass das neue System den heuteigen Standards moderner Datenverarbeitungsprogramme genügt. Hier sind beispielhaft zu nennen:- Eine graphische Oberfläche,- Ein relationales Datenbanksystem zur Datenhaltung mit zentralem Server bzw. vernetzten Servern bei ausgewählten Subsystemen (z. B. Labor, RIS, DMS etc.) und dem KIS,- Hardwareunabhängigkeit,- Client-Server-Lösung,- Lauffähig unter Citrix / WTS,- Lauffähig unter virtueller Serverhardware (Applikation),- Die optimale Anpassungsfähigkeit an die Organisation des Krankenhauses,- Keine redundante Datenerhebung über alle abgefragten Module und bereits bestehenden Systeme (inklusive Integration von Subsystemen),- Nutzung von Standardschnittstellen (HL7 / FHIR, DICOM, Rest API etc.)- IHE-Konformität,- Investitionssicherheit der Lösung, - die Ausbaufähigkeit des Systems,- ein 24-Stunden-Betrieb des Systems, - ein leistungsstarker Listgenerator und- eine anwenderfreundliche Programmbedienung.Es sollte zu den im Markt etablierten Kommunikationsservern keine Kompatibilitätsprobleme geben.Das System soll den MS Windows Standards entsprechen, was als Mindestanforderung bedeutet, dass die aus der Portallösung gewonnene Daten ohne weiteres in MS Office Programme importiert und mit diesen Programmen weiter bearbeitet werden können.Die detaillierten Anforderungen sind dem Leistungsverzeichnis in den folgenden Punkten zu entnehmen.Es sind nur Angebote zugelassen, deren wesentliche Teile (Software) vom Bieter selbst erbracht werden. Vom Bieter wird jedoch die umfassende Verantwortlichkeit für die Software und Dienstleistung sowie Softwarepflege / Support im Sinne eines Generalunternehmers gefordert. Für die Hardware, welche von den Mühlenkreiskliniken (AöR) nach den Vorgaben des Auftragnehmers beigestellt wird, ist der Auftragnehmer verbindlich im Rahmen der Angebotsabgabe gemäß Dimensionierungszusicherung in dieser Unterlagen verantwortlich.Der Auftraggeber wird die Hardware (nach Vorgaben des Auftragnehmers) selbst beschaffen. Der Bieter hat dazu die Mindestanforderungen für die Hardware vorzugeben.So dennoch Hardware über die Stellung durch die Mühlenkreiskliniken (AöR) hinaus erforderlich ist, hat der Auftragnehmer diese aufzuzeigen und anzubieten.Es steht den Anbietern frei, eine on Premise oder Cloud-Lösung anzubieten. Bei Gleichstand der Aus- und Bewertung der Anbieter wird eine on Premise-Lösung favorisiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86153
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.