Patientenportallösung - Mühlenkreiskliniken Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/AW-650052
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenportallösung - Mühlenkreiskliniken
Beschaffung einer Patientenportallösung für die Mühlenkreiskliniken (AöR) inkl. Wartung [60 Monate]
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ziel der Ausschreibung ist es, vergleichbare Angebote als Entscheidungsgrundlage für die Einführung einer Patientenportallösung zu erhalten.
Die Mühlenkreiskliniken (AöR) haben sich das Ziel gesetzt, mit einer neuen, modernen und zukunftsorientierten Portallösung in Betrieb zu gehen, wobei die Portallösung die MUSS-Kriterien des KHZG-Fördertatbestands 2 (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV) zwingend erfüllen muss wie auch nach Möglichkeit die zugehörigen KANN-Kriterien. Dabei soll das Gesamtsystem eine integrative Lösung mit den bereits vorhandenen und einzubindenden Krankenhausinformationssystem (KIS) sowie Subsystemen bilden, welche inhaltlich die vorstehend genannten MUSS-Kriterien zwingend in Kombination mit dem vorhandenen KIS erfüllt. Übergeordnet betrifft dies die Bereiche
- Aufnahmemanagement
- Behandlungsmanagement
- Entlassungsmanagement (hier ist in 2 Häusern bereits eine reine, KHZG-unabhängige Testinstallation der Lösung recare im Einsatz, die nicht als bereists vorhandene Lösung zu werten ist)
Da bisher keine Patientenportallösung beim den Mühlenkreiskliniken (AöR) vorhanden ist (Ausnahme vorstehend beschriebene, temporäre Teststellung, die unabhängig vom KHZG erfolgt ist), ist eine 1:1-Ablösung bisheriger Funktionen zum Starttermin des Echtbetriebes nicht erforderlich. Jedoch soll wie vorstehend beschrieben mit einer die Leistungsinhalte abdeckenden Teststellung in einer Fachdisziplin gestartet werden. Anschließend ist ein sukzessiver Ausbau der Lösung über alle Fachdisziplinen angedacht. Dabei soll der Projektplan unter Berücksichtigung der logistischen und ablauforientierten Notwendigkeiten gemeinsam mit dem Anbieter erarbeitet und zum Vertragsbestandteil erhoben werden.
Es wird ein Anbieter gesucht, der als Generalunternehmer die im Leistungsverzeichnis geforderten Leistungen erfüllen kann. Ist dies mit den eigenen Softwareprodukten nicht zu leisten, steht es dem Anbieter frei, im Einzelfall und (als erkennbar) Untermenge Subsysteme anzubieten. In diesen Fällen muss sichergestellt werden, dass zu diesen Subsystemen eine funktionierende, umfassende und komfortable (Standard-)Schnittstelle wie noch unter dem Punkt Schnittstellen aufgezeigt existiert bzw. geschaffen wird. Diese Schnittstelle muss im Angebot als Festpreis berücksichtigt werden und ist grundsätzlich offenzulegen und vom Anbieter eigenständig zu pflegen.
Außerdem muss sich der Anbieter bereit erklären, das Krankenhaus bei zukünftigen Erweiterungen des IT-Einsatzes umfassend zu unterstützen.
Es wird erwartet, dass das neue System den heuteigen Standards moderner Datenverarbeitungsprogramme genügt. Hier sind beispielhaft zu nennen:
- Eine graphische Oberfläche,
- Ein relationales Datenbanksystem zur Datenhaltung mit zentralem Server bzw. vernetzten Servern bei ausgewählten Subsystemen (z. B. Labor, RIS, DMS etc.) und dem KIS,
- Hardwareunabhängigkeit,
- Client-Server-Lösung,
- Lauffähig unter Citrix / WTS,
- Lauffähig unter virtueller Serverhardware (Applikation),
- Die optimale Anpassungsfähigkeit an die Organisation des Krankenhauses,
- Keine redundante Datenerhebung über alle abgefragten Module und bereits bestehenden Systeme (inklusive Integration von Subsystemen),
- Nutzung von Standardschnittstellen (HL7 / FHIR, DICOM, Rest API etc.)
- IHE-Konformität,
- Investitionssicherheit der Lösung,
- die Ausbaufähigkeit des Systems,
- ein 24-Stunden-Betrieb des Systems,
- ein leistungsstarker Listgenerator und
- eine anwenderfreundliche Programmbedienung.
Es sollte zu den im Markt etablierten Kommunikationsservern keine Kompatibilitätsprobleme geben.
Das System soll den MS Windows Standards entsprechen, was als Mindestanforderung bedeutet, dass die aus der Portallösung gewonnene Daten ohne weiteres in MS Office Programme importiert und mit diesen Programmen weiter bearbeitet werden können.
Die detaillierten Anforderungen sind dem Leistungsverzeichnis in den folgenden Punkten zu entnehmen.
Es sind nur Angebote zugelassen, deren wesentliche Teile (Software) vom Bieter selbst erbracht werden. Vom Bieter wird jedoch die umfassende Verantwortlichkeit für die Software und Dienstleistung sowie Softwarepflege / Support im Sinne eines Generalunternehmers gefordert. Für die Hardware, welche von den Mühlenkreiskliniken (AöR) nach den Vorgaben des Auftragnehmers beigestellt wird, ist der Auftragnehmer verbindlich im Rahmen der Angebotsabgabe gemäß Dimensionierungszusicherung in dieser Unterlagen verantwortlich.
Der Auftraggeber wird die Hardware (nach Vorgaben des Auftragnehmers) selbst beschaffen. Der Bieter hat dazu die Mindestanforderungen für die Hardware vorzugeben.
So dennoch Hardware über die Stellung durch die Mühlenkreiskliniken (AöR) hinaus erforderlich ist, hat der Auftragnehmer diese aufzuzeigen und anzubieten.
Es steht den Anbietern frei, eine on Premise oder Cloud-Lösung anzubieten. Bei Gleichstand der Aus- und Bewertung der Anbieter wird eine on Premise-Lösung favorisiert.
Die Entscheidung über die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt nach Auswertung der Teilnahmekriterien. Hierbei dient die Summe der Punkte aus den Eignungskriterien 2 bis 7 (Formular "Erklärungen Bietereignung_PPL_MKK_221028") der ggf. notwendigen Eingrenzung auf max. vier Anbieter bei Erfüllung der Eignungskriterien durch mehr als vier Anbieter. Bei punktgleichen Ergebnissen entscheidet der höhere Wert im Kriterium 5 (Formular "Erklärung Bietereignung_PPL_MKK_221028"), d.h. die höhere Anzahl von realisierten oder in bestätigter Umsetzung befindlicher Referenzen in einem Krankenhaus in Deutschland in den Jahren 2018 - 2022 im Produktivbetrieb, in Einrichtungen mit einer Integration mittels FHIR oder HL7, MDM, ADT, Terminschnittstellen zum eingesetzten Krankenhausinformationssystem NEXUS KIS.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister, im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate [Ziffer 10 der Erklärung zur Bietereignung]
2. Eigenerklärung zu dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§123,124 GWB [Ziffer 9 der Erklärung zur Bietereignung]
3. Aktueller Nachweis oder Erklärung, dass kein Strafverfahren eröffnet ist [Ziffer 12 der Erklärung zur Bietereignung]
1. Erklärung zum Umsatz des Unternehmens im Bereich Patientenportallösung mit Aufnahmemanagement, Behandlungsmanagement, Entlassungsmanagement in Deutschland kumuliert über die vergangenen drei Jahre - mind. 2,5 Mio. Euro[Ziffer 3 der Erklärung zur Bietereignung]
2. Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate [Ziffer 11 der Erklärung zur Bietereignung]
3. Aktueller Nachweis - nicht älter als sechs Monate - oder Eigenerklärung, dass kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren eröffnet ist bzw. eröffnet werden soll [Ziffer 13 der Erklärung zur Bietereignung]
4. Nachweis oder Erklärung der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen [Ziffer 14 der Erklärung zur Bietereignung]
5. Aktueller Nachweis (im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate) einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mind. 500.000 EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung geschlossen wird. [Ziffer 16 der Erklärung zur Bietereignung]
1. Bieter - Unternehmensdarstellung / Firmenprofil [Ziffer 1 der Erklärung zur Bietereignung]
2. Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter im Bereich Portallösung in Deutschland in den letzten 3 Jahren [Entwicklung, Support, Vertrieb, Projektleitung, etc.) mind. 15 [Ziffer 2 der Erklärung zur Bietereignung]
3. Anzahl Krankenhauskunden im angebotenen Produktbereich Patientenportal im deutschsprachigem Raum [Ziffer 4 der Erklärung zur Bietereignung]
4. Realisierte oder in bestätigter Umsetzung befindliche Referenz in einem Krankenhaus in Deutschland in den Jahren 2018 - 2022 im Produktivbetrieb, in Einrichtungen mit einer Integration mittels FHIR oder HL7, MDM, ADT, Terminschnittstellen zum eingesetzten Krankenhausinformationssystem NEXUS KIS - mind. 1 [Ziffer 5 der Erklärung zur Bietereignung]
5. Realisierte oder in bestätigter Umsetzung befindliche Referenz größer 500 Betten in Deutschland, Österreich und Schweiz in den Jahren 2018 - 2022 im Produktivbetrieb mit einem Patientenportal. - mind. 3 [Ziffer 6 der Erklärung zur Bietereignung]
1. Die Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen wird gewährleistet [Ziffer 15 der Erklärung zur Bietereignung]
2. Durchgängige Datenbank [Nutzung einer gemeinsamen Datenbank] über die Bereiche Aufnahmemanagement, Behandlungsmanagement, Entlassungsmanagement [Ziffer 7 der Erklärung zur Bietereignung]
3. Der Anbieter muss im Besitz der Applikationssoftware und der technischen Ausstattung zur Anpassung des Quellcodes sein, damit er in der Lage ist, eine Vornahme etwaiger erforderlicher Änderungen ausführen zu können. (zutreffend für das Patientenportal selbst, ausgenommen vom KIS-Anbieter supportete Portallösungen, dann auch KIS-Anbieter mit einer derartigen Lösung zulässig) [Ziffer 8 der Erklärung zur Bietereignung]
4. BAS-Zertifikat (Berechtigung nach § 21 Abs. 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung) eines wesentlich an der Beschaffung oder Umsetzung beteiligten Mitarbeiters des Bewerbers ist gegeben / liegt vor. [Ziffer 17 der Erklärung zur Bietereignung]
5. Support in deutscher Sprache [Ziffer 18 der Erklärung zur Bietereignung]
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.