Bekanntmachung vergebener Auftrag - Auswahlverfahren qualifizierter Krankentransport ab 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV 23-118
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 17
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung vergebener Auftrag - Auswahlverfahren qualifizierter Krankentransport ab 2024
Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags zwecks Übertragung der Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransports auf geeignete gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für einen Zeitraum von 3 Jahren zzgl. zweier Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr, die der Auftraggeber einseitig ausüben kann.
Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens.
Los Nr. 1
Kreisgebiet Kreis Unna
Die Leistungspflicht umfasst die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln (KTW) mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) an dem vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Standort sowie die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte im Grundbedarf. Die Leistungspflicht umfasst darüber hinaus die Vorhaltung von Personal zur Besetzung eines vom Auftragnehmer gestellten zusätzlichen KTW im Sonderbedarf im Umfang von maximal 100 Stunden im Jahr. Die Vorlaufzeit zur Besetzung des zusätzlichen Rettungsmittels beträgt mindestens 48 Stunden.
Der Auftragnehmer stellt den KTW-Standort, sowie die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (KTW) inklusive der Reserverettungsmittel und der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte zur Verfügung. Der Auftraggeber plant derzeit die Beschaffung eigener KTW und behält sich vor, dem Auftragnehmer die Rettungsmittel während der Optionszeiträume zur Verfügung zu stellen (s. Anlage Beauftragungsvertrag).
Die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.
Vorhaltezeit KTW 1: täglich 24 Stunden, 7 Tage die Woche (168 RM-Wochenstunden)
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 1 um zwei weitere KTW zu erweitern. Vorhaltezeiten der Erweiterungsoption für KTW 3 und KTW 4: jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (40 RM-Wochenstunden)
1. Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen etwa wegen Veränderungen des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
2. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen auch außerhalb von förmlichen Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los (rettungsmittelübergreifend) bis zu 15 % berechtigt.
3. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion zwecks Sicherstellung des Rettungsdienstes außerdem dazu berechtigt, den Auftragnehmer vorübergehend von einem anderen Standort im Kreis Unna aus einzusetzen.
4. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer die zur Leistungsdurchführung erforderlichen Rettungsmittel während des Optionszeitraums 1 und/oder Optionszeitraums 2 zur Verfügung zu stellen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber die Rettungsmittel zur Verfügung stellt entfällt die Pflicht des Auftragnehmers zur Gestellung der Rettungsmittel einschließlich Kfz-Haftpflichtversicherung.
5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vorhalteumfang in Los 1 um zwei weitere KTW (Vorhaltezeiten jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr) und in Los 2 um zwei weitere KTW (Vorhaltezeit KTW 5: montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Vorhaltezeit KTW 6: täglich 24 Stunden, 7 Tage die Woche) zu erweitern.
6. Zur Verlängerungsoption wird auf Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung verwiesen.
Weitere Einzelheiten zu den Optionen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und aus dem Beauftragungsvertrag.
Von einer Angabe der Auftragswerte unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren abgesehen.
Los Nr. 2
Kreisgebiet Kreis Unna
Die Leistungspflicht umfasst die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln (KTW) mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) an dem vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Standort sowie die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte im Grundbedarf. Die Leistungspflicht umfasst darüber hinaus die Vorhaltung von Personal zur Besetzung eines vom Auftragnehmer gestellten zusätzlichen KTW im Sonderbedarf im Umfang von maximal 100 Stunden im Jahr. Die Vorlaufzeit zur Besetzung des zusätzlichen Rettungsmittels beträgt mindestens 48 Stunden.
Der Auftragnehmer stellt den KTW-Standort, sowie die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (KTW) inklusive der Reserverettungsmittel und der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte zur Verfügung. Der Auftraggeber plant derzeit die Beschaffung eigener KTW und behält sich vor, dem Auftragnehmer die Rettungsmittel während der Optionszeiträume zur Verfügung zu stellen (s. Anlage Beauftragungsvertrag).
Die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.
Vorhaltezeit KTW 2: montags bis Sonntag von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr (112 RM-Wochenstunden).
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 2 um zwei weitere KTW zu erweitern. Vorhaltezeit der Erweiterungsoption für KTW 5: montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (40 RM-Wochenstunden), für KTW 6: täglich 24 Stunden, 7 Tage die Woche (168 RM-Wochenstunden).
1. Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen etwa wegen Veränderungen des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
2. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen auch außerhalb von förmlichen Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los (rettungsmittelübergreifend) bis zu 15 % berechtigt.
3. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion zwecks Sicherstellung des Rettungsdienstes außerdem dazu berechtigt, den Auftragnehmer vorübergehend von einem anderen Standort im Kreis Unna aus einzusetzen.
4. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer die zur Leistungsdurchführung erforderlichen Rettungsmittel während des Optionszeitraums 1 und/oder Optionszeitraums 2 zur Verfügung zu stellen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber die Rettungsmittel zur Verfügung stellt entfällt die Pflicht des Auftragnehmers zur Gestellung der Rettungsmittel einschließlich Kfz-Haftpflichtversicherung.
5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vorhalteumfang in Los 1 um zwei weitere KTW (Vorhaltezeiten jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr) und in Los 2 um zwei weitere KTW (Vorhaltezeit KTW 5: montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Vorhaltezeit KTW 6: täglich 24 Stunden, 7 Tage die Woche) zu erweitern.
6. Zur Verlängerungsoption wird auf Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung verwiesen.
Weitere Einzelheiten zu den Optionen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und aus dem Beauftragungsvertrag.
Von einer Angabe der Auftragswerte unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren abgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KTW 1 und optional KTW 3 und KTW 4
Postanschrift: Minister-Stein-Allee 3
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44339
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KTW 2 und optional KTW 5 und KTW 6
Postanschrift: Minister-Stein-Allee 3
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44339
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Siehe Ziff. II.1.4) dieser Bekanntmachung. Es handelt sich um ein einstufiges verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Anlehnung an eine öffentliche Ausschreibung, da vorliegend gemäß § 26 Abs. 1 KomHVO besondere Umstände eine Ausnahme von der Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung oder beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb rechtfertigen. Der Auftraggeber nimmt für das Verfahren die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch.
Der Auftragnehmer muss eine gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB sein. "Gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen" in diesem Sinne sind Organisationen oder Vereinigungen, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig sind und die etwaige Gewinne reinvestieren, um das Ziel der Organisationen oder Vereinigungen zu erreichen (vgl. EuGH, Urt. v. 21. März 2019, Rs. C-465/17, Tz. 59).
Es handelt sich insoweit um eine zwingende Voraussetzung für die Erbringung der Leistungen des Krankentransports für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer muss den Status der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 52, 55 AO vor Vertragsschluss nachweisen und über die gesamte Beauftragungsdauer aufrechterhalten (siehe Ziff. 3.2 des Beauftragungsvertrags).
Der Auftraggeber vertritt unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.03.2019 (C-465/17) und des OVG NRW vom 16.12.2022, (13 B 839/22) die Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Bereichsausnahme vorliegen (siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2023, Az.: VII Verg 28/22).
2. Die Bekanntmachung und die Verfahrensunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Unterbleibt ein Hinweis auf Rechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zum Angebotsfristablauf, verzichtet der Bieter auf eine spätere Geltendmachung (siehe Ziff. 3.5 der Bewerbungsbedingungen).
3. Rückfragen zum Ablauf des Verfahrens, zu inhaltlichen Fragen der Leistungsausführung und/oder Vertragsgestaltung sowie zu den vorzulegen Erklärungen und Nachweisen sind über das Vergabeportal (Tool "Bieterkommunikation") zu stellen.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DL80
Postanschrift: Postfach 10 01 55
Ort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45801
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2091701-0
Fax: +49 2091701-124
Internet-Adresse: https://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/
Siehe u.a. Ziff. VI.3): Die Bekanntmachung und die Verfahrensunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Unterbleibt ein Hinweis auf Rechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zum Angebotsfristablauf, verzichtet der Bieter auf eine spätere Geltendmachung (siehe Ziff. 3.5 der Bewerbungsbedingungen).
Es wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend nicht um ein offenes Verfahren nach EU-Vergaberecht, u. a. nach Maßgaben der Bestimmungen der VgV und des GWB handelt. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für die Veröffentlichung von Auswahlverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts.
Ungeachtet der vorstehenden Hinweise wird vorsorglich auf die nach EU-Vergaberecht geltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen verwiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn:
§ 160 GWB (Absatz 3, Auszug)
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.