Auswahlverfahren qualifizierter Krankentransport ab 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV 23-118

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD5D9LS/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD5D9LS
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Auswahlverfahren qualifizierter Krankentransport ab 2024

Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV 23-118
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85143000 Einsatz von Krankenwagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags zwecks Übertragung der Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransports auf geeignete gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für einen Zeitraum von 3 Jahren zzgl. zweier Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr, die der Auftraggeber einseitig ausüben kann.

Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los Nr. 1

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85143000 Einsatz von Krankenwagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5C Unna
Hauptort der Ausführung:

Kreisgebiet Kreis Unna

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistungspflicht umfasst die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln (KTW) mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) an dem vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Standort sowie die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte im Grundbedarf. Die Leistungspflicht umfasst darüber hinaus die Vorhaltung von Personal zur Besetzung eines vom Auftragnehmer gestellten zusätzlichen KTW im Sonderbedarf im Umfang von maximal 100 Stunden im Jahr. Die Vorlaufzeit zur Besetzung des zusätzlichen Rettungsmittels beträgt mindestens 48 Stunden.

Der Auftragnehmer stellt den KTW-Standort, sowie die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (KTW) inklusive der Reserverettungsmittel und der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte zur Verfügung. Der Auftraggeber plant derzeit die Beschaffung eigener KTW und behält sich vor, dem Auftragnehmer die Rettungsmittel während der Optionszeiträume zur Verfügung zu stellen (s. Anlage Beauftragungsvertrag).

Die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.

Vorhaltezeit KTW 1: täglich 24 Stunden, 7 Tage die Woche (168 RM-Wochenstunden)

Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 1 um zwei weitere KTW zu erweitern. Vorhaltezeiten der Erweiterungsoption für KTW 3 und KTW 4: jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (40 RM-Wochenstunden)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 01/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung zweimal um jeweils ein Jahr bis längstens zum 1. Januar 2029, 7:00 Uhr zu verlängern (Optionszeitraum 1 und Optionszeitraum 2). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1. Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen etwa wegen Veränderungen des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.

2. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen auch außerhalb von förmlichen Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los (rettungsmittelübergreifend) bis zu 15 % berechtigt.

3. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion zwecks Sicherstellung des Rettungsdienstes außerdem dazu berechtigt, den Auftragnehmer vorübergehend von einem anderen Standort im Kreis Unna aus einzusetzen.

4. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer die zur Leistungsdurchführung erforderlichen Rettungsmittel während des Optionszeitraums 1 und/oder Optionszeitraums 2 zur Verfügung zu stellen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber die Rettungsmittel zur Verfügung stellt entfällt die Pflicht des Auftragnehmers zur Gestellung der Rettungsmittel einschließlich Kfz-Haftpflichtversicherung.

5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vorhalteumfang in Los 1 um zwei weitere KTW und in Los 2 um einen weiteren KTW zu erweitern (Vorhaltezeiten jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr).

6. Zur Verlängerungsoption wird auf Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung verwiesen.

Weitere Einzelheiten zu den Optionen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und aus dem Beauftragungsvertrag.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los Nr. 2

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85143000 Einsatz von Krankenwagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5C Unna
Hauptort der Ausführung:

Kreisgebiet Kreis Unna

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistungspflicht umfasst die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln (KTW) mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) an dem vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Standort sowie die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte im Grundbedarf. Die Leistungspflicht umfasst darüber hinaus die Vorhaltung von Personal zur Besetzung eines vom Auftragnehmer gestellten zusätzlichen KTW im Sonderbedarf im Umfang von maximal 100 Stunden im Jahr. Die Vorlaufzeit zur Besetzung des zusätzlichen Rettungsmittels beträgt mindestens 48 Stunden.

Der Auftragnehmer stellt den KTW-Standort, sowie die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (KTW) inklusive der Reserverettungsmittel und der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte zur Verfügung. Der Auftraggeber plant derzeit die Beschaffung eigener KTW und behält sich vor, dem Auftragnehmer die Rettungsmittel während der Optionszeiträume zur Verfügung zu stellen (s. Anlage Beauftragungsvertrag).

Die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.

Vorhaltezeit KTW 2: montags bis Sonntag von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr (112 RM-Wochenstunden).

Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 2 um einen weiteren KTW zu erweitern. Vorhaltezeit der Erweiterungsoption KTW 5: montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (40 RM-Wochenstunden).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 01/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung zweimal um jeweils ein Jahr bis längstens zum 1. Januar 2029, 7:00 Uhr zu verlängern (Optionszeitraum 1 und Optionszeitraum 2). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1. Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen etwa wegen Veränderungen des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.

2. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen auch außerhalb von förmlichen Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los (rettungsmittelübergreifend) bis zu 15 % berechtigt.

3. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion zwecks Sicherstellung des Rettungsdienstes außerdem dazu berechtigt, den Auftragnehmer vorübergehend von einem anderen Standort im Kreis Unna aus einzusetzen.

4. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer die zur Leistungsdurchführung erforderlichen Rettungsmittel während des Optionszeitraums 1 und/oder Optionszeitraums 2 zur Verfügung zu stellen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber die Rettungsmittel zur Verfügung stellt entfällt die Pflicht des Auftragnehmers zur Gestellung der Rettungsmittel einschließlich Kfz-Haftpflichtversicherung.

5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vorhalteumfang in Los 1 um zwei weitere KTW und in Los 2 um einen weiteren KTW zu erweitern (Vorhaltezeiten jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr).

6. Zur Verlängerungsoption wird auf Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung verwiesen.

Weitere Einzelheiten zu den Optionen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und aus dem Beauftragungsvertrag.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister* in Kopie (nicht älter als 3 Monate bei Angebotsabgabe)

[* für Deutschland das "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und bei Dienstleistungsaufträgen das "Vereinsregister", das "Partnerschaftsregister" und die "Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder", siehe Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU]

- Gültiger Freistellungsbescheid gem. §§ 52 ff. AO oder gültiger Feststellungsbescheid gem. § 60a AO. Hinweis: Es dürfen alternative Nachweise vorgelegt werden, sofern daraus insgesamt hervorgeht, dass es sich um eine Organisation oder Vereinigung handelt, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig ist und etwaige Gewinne reinvestiert, um ihr Ziel zu erreichen.

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

- Der Auftraggeber wird für die für eine Beauftragung in Betracht kommenden Bieter außerdem einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister ziehen und diesen in die Prüfung der Eignungsanforderungen einbeziehen.

- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 7 bis 9 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung oder bei bestehender Bilanzierungspflicht eines Jahresabschlusses (Bilanz, Auszug) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres als PDF-Datei

- Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, diejenigen Bieter, die für einen Zuschlag in Betracht kommen, nach Angebotsabgabe und vor Erteilung des Zuschlags noch dazu aufzufordern, folgende Unterlagen zur Verifizierung der vorgelegten Eigenerklärung einzureichen:

a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts / Bescheinigung in Steuersachen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als 6 Monate ist;

b) Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, bei dem die Mehrzahl der Mitarbeiter versichert sind, über das Nichtbestehen von Beitragsrückständen.

- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 7 bis 9 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angabe von Referenzen unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formblatts (Anlage "Referenzliste") mit folgenden Angaben: Leistungszeitraum (von/bis Monat/Jahr), Vorhalteumfang (Rettungsmittel / Wochenvorhaltestunden), Auftraggeber (oder der Genehmigungsbehörde), Kontaktdaten des Auftraggebers (oder der Genehmigungsbehörde), Telefonnummer sowie Ansprechpartner(in) beim Auftraggeber (oder der Genehmigungsbehörde).

Es gelten folgende Mindestanforderungen: Angabe von mindestens einer Referenz, die mit dem jeweiligen Auftragsgegenstand vergleichbar ist, das heißt mindestens die Durchführung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports i.S.v. § 2 Abs. 3 RettG NRW betrifft und im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist hinsichtlich der Beendigung der Leistungserbringung / der Beauftragung nicht älter als drei Jahre ist. Es werden demnach keine Referenzen berücksichtigt, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vor mehr als drei Jahren beendet wurden. Über mindestens eine Referenz in der ausgefüllten Anlage hinaus, ist eine Mindestanzahl von Referenzen nicht gefordert. Es steht den Bietern frei, wie viele Referenzen sie angeben.

- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 7 bis 9 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Für die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW, für Notfallsanitäter das Not-SanG sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV). Außerdem gilt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO).

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1) Der Auftragnehmer muss die in der Anlage Eigenerklärung Sanktionen aufgeführten Anforderungen erfüllen. Andernfalls gilt u.a. ein Zuschlagsverbot.

2) Der Auftragnehmer ist über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit verpflichtet, seinen Betrieb über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i.H.v. 5.000.000,00 pauschal je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (2-fach Maximierung ausreichend) zu versichern und muss das (Fort-)Bestehen des Versicherungsschutzes der Auftraggeberin auf Verlangen durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung des Versicherers oder Versicherungsmaklers nachweisen.

3) Mitarbeiter mit Eintragungen im Führungszeugnis über strafgerichtliche Verurteilungen oder gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2 BZRG dürfen nicht eingesetzt werden. Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis eines für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiters haben keine Relevanz für die Beurteilung d. Eignung im Vergabeverfahrens.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/06/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

online

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Siehe Ziff. II.1.4) dieser Bekanntmachung. Es handelt sich um ein einstufiges verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Anlehnung an eine öffentliche Ausschreibung, da vorliegend gemäß § 26 Abs. 1 KomHVO besondere Umstände eine Ausnahme von der Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung oder beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb rechtfertigen. Der Auftraggeber nimmt für das Verfahren die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch.

Der Auftragnehmer muss eine gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB sein. "Gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen" in diesem Sinne sind Organisationen oder Vereinigungen, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig sind und die etwaige Gewinne reinvestieren, um das Ziel der Organisationen oder Vereinigungen zu erreichen (vgl. EuGH, Urt. v. 21. März 2019, Rs. C-465/17, Tz. 59).

Es handelt sich insoweit um eine zwingende Voraussetzung für die Erbringung der Leistungen des Krankentransports für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer muss den Status der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 52, 55 AO vor Vertragsschluss nachweisen und über die gesamte Beauftragungsdauer aufrechterhalten (siehe Ziff. 3.2 des Beauftragungsvertrags).

Der Auftraggeber vertritt unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.03.2019 (C-465/17) und des OVG NRW vom 16.12.2022, (13 B 839/22) die Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Bereichsausnahme vorliegen (siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2023, Az.: VII Verg 28/22).

2. Die Bekanntmachung und die Verfahrensunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Unterbleibt ein Hinweis auf Rechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zum Angebotsfristablauf, verzichtet der Bieter auf eine spätere Geltendmachung (siehe Ziff. 3.5 der Bewerbungsbedingungen).

3. Rückfragen zum Ablauf des Verfahrens, zu inhaltlichen Fragen der Leistungsausführung und/oder Vertragsgestaltung sowie zu den vorzulegen Erklärungen und Nachweisen sind über das Vergabeportal (Tool "Bieterkommunikation") zu stellen.

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.

Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.

Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.

Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.

Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).

Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5D9LS

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Siehe u.a. Ziff. VI.3): Die Bekanntmachung und die Verfahrensunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Unterbleibt ein Hinweis auf Rechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zum Angebotsfristablauf, verzichtet der Bieter auf eine spätere Geltendmachung (siehe Ziff. 3.5 der Bewerbungsbedingungen).

Es wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend nicht um ein offenes Verfahren nach EU-Vergaberecht, u. a. nach Maßgaben der Bestimmungen der VgV und des GWB handelt. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für die Veröffentlichung von Auswahlverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts.

Ungeachtet der vorstehenden Hinweise wird vorsorglich auf die nach EU-Vergaberecht geltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen verwiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn:

§ 160 GWB (Absatz 3, Auszug)

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2023

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Oer Erkenschwick
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Steinhagen
Steinheim
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Stolberg
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Südlohn
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Swisttal
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Übach-Palenberg
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