Sicherheitsdienstleistung für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 92
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 233693-2004/2005/2006/2007
Fax: +49 23369312531
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistung für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat für einen Zeitraum von zwei Jahren vom 01.10.2023 bis 30.09.2025 Sicherheitsdienstleistungen in einem Rahmenvertrag für verschiedenen Dienstgebäuden des Ennepe-Ruhr-Kreises (JobCenter, Straßenverkehrsämter und Ausländerbehörde) vergeben.
Die Höchstabnahmemenge dieser Rahmenvereinbarung ist auf die jeweilige geschätzte Abnahmemenge in Stunden zzgl. 20 % begrenzt. Es ergeben sich folgende Schätz- bzw. Höchstmengen: Los 1 - 6.650 Std./Jahr bzw. max. 7.980 Std./Jahr; Los 2 - 12.625 Std./Jahr bzw. max. 15.150 Std./ Jahr.
Eine Verlängerung des Vertrages ist bis zum 30.06.2026, maximal jedoch bis zum 30.09.2027 möglich (Verlängerungsoptionen).
Sicherheitsdienstleistungen für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Ennepe-Ruhr-Kreis
U.A. Stellung von Sicherheitsmitarbeitern zur Überwachung und Kontrollgang der Dienstgebäude und Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Mitarbeiter sowie Kunden/Besucher an den Standorten:
- Verwaltungsnebenstelle (Jobcenter/Ausländerbehörde) Schwelm (Rheinische Straße 41, 58332 Schwelm)
- Zulassungsstelle Schwelm (Hattinger Straße 2a, 58332 Schwelm)
Der Vertrag verlängert sich automatisch einmal um ein Jahr (bis 30.06.2026), wenn er nicht bis sechs Monate vor Ablauf vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich ein weiteres Mal um maximal ein Jahr (bis 30.09.2027), wenn er nicht bis neun Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Sicherheitsdienstleistungen für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Ennepe-Ruhr-Kreis
U.A. Stellung von Sicherheitsmitarbeitern zur Überwachung und Kontrollgang der Dienstgebäude und Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Mitarbeiter sowie Kunden/Besucher an den Standorten:
- Zulassungsstelle Witten (Wittener Straße 100, 58456 Witten)
- Jobcenter Jugendberufsagentur (Schlachthofstr. 27, 58455 Witten) – optional, d.h. innerhalb des Rahmenvertrages besteht keine Abrufverpflichtung
- Jobcenter Regionalstelle Witten (Holzkampstraße 7b, 58453 Witten)
- Jobcenter Regionalstelle Hattingen (Hüttenstraße 45, 45527 Hattingen)
- Jobcenter Regionalstelle Wetter (Bismarckstraße 7, 58300 Wetter)
Der Vertrag verlängert sich automatisch einmal um ein Jahr (bis 30.06.2026), wenn er nicht bis sechs Monate vor Ablauf vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich ein weiteres Mal um maximal ein Jahr (bis 30.09.2027), wenn er nicht bis neun Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Barmer Straße 13a
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Barmer Str. 13a
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.