Sicherheitsdienstleistung für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2005/2006/2007
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistung für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat für einen Zeitraum von zwei Jahren vom 01.10.2023 bis 30.09.2025 Sicherheitsdienstleistungen in einem Rahmenvertrag für verschiedenen Dienstgebäuden des Ennepe-Ruhr-Kreises (JobCenter, Straßenverkehrsämter und Ausländerbehörde) zu vergeben.
Die Höchstabnahmemenge dieser Rahmenvereinbarung ist auf die jeweilige geschätzte Abnahmemenge in Stunden zzgl. 20 % begrenzt. Es ergeben sich folgende Schätz- bzw. Höchstmengen: Los 1 - 6.650 Std./Jahr bzw. max. 7.980 Std./Jahr; Los 2 - 12.625 Std./Jahr bzw. max. 15.150 Std./ Jahr.
Eine Verlängerung des Vertrages ist bis zum 30.06.2026, maximal jedoch bis zum 30.09.2027 möglich (Verlängerungsoptionen).
Sicherheitsdienstleistungen für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Ennepe-Ruhr-Kreis
U.A. Stellung von Sicherheitsmitarbeitern zur Überwachung und Kontrollgang der Dienstgebäude und Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Mitarbeiter sowie Kunden/Besucher an den Standorten:
- Verwaltungsnebenstelle (Jobcenter/Ausländerbehörde) Schwelm (Rheinische Straße 41, 58332 Schwelm)
- Zulassungsstelle Schwelm (Hattinger Straße 2a, 58332 Schwelm)
Der Vertrag verlängert sich automatisch einmal um ein Jahr (bis 30.06.2026), wenn er nicht bis sechs Monate vor Ablauf vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich ein weiteres Mal um maximal ein Jahr (bis 30.09.2027), wenn er nicht bis neun Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Der Vertrag verlängert sich automatisch einmal um ein Jahr (bis 30.06.2026), wenn er nicht bis sechs Monate vor Ablauf vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich ein weiteres Mal um maximal ein Jahr (bis 30.09.2027), wenn er nicht bis neun Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Sicherheitsdienstleistungen für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Ennepe-Ruhr-Kreis
U.A. Stellung von Sicherheitsmitarbeitern zur Überwachung und Kontrollgang der Dienstgebäude und Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Mitarbeiter sowie Kunden/Besucher an den Standorten:
- Zulassungsstelle Witten (Wittener Straße 100, 58456 Witten)
- Jobcenter Jugendberufsagentur (Schlachthofstr. 27, 58455 Witten) – optional, d.h. innerhalb des Rahmenvertrages besteht keine Abrufverpflichtung
- Jobcenter Regionalstelle Witten (Holzkampstraße 7b, 58453 Witten)
- Jobcenter Regionalstelle Hattingen (Hüttenstraße 45, 45527 Hattingen)
- Jobcenter Regionalstelle Wetter (Bismarckstraße 7, 58300 Wetter)
Der Vertrag verlängert sich automatisch einmal um ein Jahr (bis 30.06.2026), wenn er nicht bis sechs Monate vor Ablauf vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich ein weiteres Mal um maximal ein Jahr (bis 30.09.2027), wenn er nicht bis neun Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Der Vertrag verlängert sich automatisch einmal um ein Jahr (bis 30.06.2026), wenn er nicht bis sechs Monate vor Ablauf vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich ein weiteres Mal um maximal ein Jahr (bis 30.09.2027), wenn er nicht bis neun Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Zulassung des Betriebes nach § 34 a GewO.
- Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Formular E1 521EU/EN des Bieters/ der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. bei Eignungsleihe (bei Unterauftragsvergabe spätestens auf gesondertes Verlangen vor Vertragsschluss)
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021, falls bereits vorhanden 2020 bis 2022 (E5))
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € für Personen- und Sachschäden , 250.000 € beim Verlust von Schlüsseln, 250.000 € beim Verlust bewachter Sachen (E5). Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Versicherung des Bieters zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung zum Abschluss bzw. zur Erhöhung einer entsprechenden Versicherung abzugeben (E5). Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotswertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
- auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotswertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z.B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- bei Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Angabe von Vertretung und Haftung gemäß Formular E2 531 EU-EN.
- bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV) / Eignungsleihe (nach § 47 VgV) Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme (E3 532 EU-EN) und Verpflichtungserklärung (gemäß Formular E4 533 EU-EN). Der Bieter hat bei der Eignungsleihe mit dem Angebot, bei der Unterauftragsvergabe auf gesondertes Verlangen des Auftragsgebers vor Zuschlagserteilung mit der Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.
- Referenz/-en als Eigenerklärung über vergleichbare Sicherheitsdienstleistungen in Verwaltungsgebäuden oder sonstigen öffentlichen Gebäuden mit Kundenverkehr;
- Nachweis einer Zertifizierung gemäß DIN 77200.
- Nachweis der Zulassung des Betriebes nach § 34 a GewO.
- bei Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Angabe von Vertretung und Haftung gemäß Formular E2 531 EU-EN; Eigenerklärung zur Eignung E5; Nachweis einer Zertifizierung gemäß DIN 77200, Nachweis der Zulassung des Betriebes nach § 34 a GewO.
- bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV) / Eignungsleihe (nach § 47 VgV) Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme (E3 532 EU-EN) und Verpflichtungserklärung (gemäß Formular E4 533 EU-EN). Der Bieter hat bei der Eignungsleihe mit dem Angebot, bei der Unterauftragsvergabe auf gesondertes Verlangen des Auftragsgebers vor Zuschlagserteilung mit der Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Ggf. sind auch Nachweise einer Zertifizierung gemäß DIN 77200 und der Zulassung des Betriebes nach § 34 a GewO erforderlich.
- 5 Referenzen als Eigenerklärung über vergleichbare durchgeführte Sicherheitsdienstleistungen in öffentlichen Verwaltungsgebäuden mit Kundenverkehr der letzten drei Jahre (2020 bis 2022). Die Referenzen sind durch eine Auflistung der/ des Auftraggeber/-s, der erbrachten
Leistungen mit Kontaktdaten (Ansprechpartner bzw. Ansprechstelle und Telefonnummer) und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (Eigenerklärung E5 oder eigene Übersicht);
- Nachweis einer Zertifizierung gemäß DIN 77200 mindestens für Dienstleistungen im Bereich Alarmdienst, Empfangsdienst, Interventionsdienst, Objektschutz und Kontrolldienst;
- Nachweis der Zulassung des Betriebes nach § 34 a GewO.
Es dürfen keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates am Auftrag beteiligt werden. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E6) ist dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.