Software MinIO_KONSENS Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 -027
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 119-372610)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Moltkestraße 80
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle LZfD
E-Mail:
Telefon: +49 721/7215-2851
Fax: +49 721/7215-2155
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_
Abschnitt II: Gegenstand
Software MinIO_KONSENS
Rahmenvereinbarung für die dem KONSENS-Verbund angeschlossenen 16 Bundesländer mit einem Auftragnehmer über Lieferung, Pflege und Support sowie Schulungsleistungen von MinIO Enterprise Software.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 3 Jahre und hat eine Verlängerungsoption um 1 weiteres Jahr.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Rahmenvereinbarung für die dem KONSENS-Verbund angeschlossenen 16 Bundesländer mit einem Auftragnehmer über Lieferung, Pflege und Support sowie Schulungsleistungen von MinIO Software. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Gegenstand der Ausschreibung ist:
- Die Lieferung und Überlassung von dauerhaften Lizenzen für die benötigte MinIO Software
- Die Pflege der MinIO Software
- Der Support für die MinIO Software
- Trainings und Schulungsleistungen
Das Lizenzmodell erfordert die Einräumung von dauerhaften (unbefristeten) Nutzungsrechten für die Software (Source Code und Binaries) für den jeweiligen Bezugsberechtigten. Das Lizenzmodell darf dual gestaltet werden. Es kann aus einer dauerhaften Open Source basierten Lizenz und einer kommerziellen Lizenz für die Laufzeit der Abrufverträge bestehen. Die Lizenz ist einmalig bereitzustellen.
Mit Ende der jeweiligen Abrufverträge wechselt das kommerzielle Lizenzmodell für alle im Einsatz befindlichen Komponenten auf das Open Source Modell. Hieraus dürfen keine weiteren Kosten entstehen. Sofern einzelne Komponenten in ihren Nutzungsrechten ausschließlich der kommerziellen Lizenz unterliegen, werden diese dauerhaft gewährt.
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für die 16 Bundesländer für die in der Leistungsbeschreibung im Detail beschriebenen Liefer- und Dienstleistungen betreffend die MinIO Enterprise Software:
- Die Lieferung und Überlassung von dauerhaften Lizenzen für die benötigte MinIO Enterprise Software
- Die Pflege der MinIO Enterprise Software
- Der Support für die MinIO Enterprise Software
- Trainings und Schulungsleistungen
Entsprechend der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung sind alle Länder für die Beschaffung der MinIO Enterprise
Software und der Zurverfügungstellung der MinIO basierten Objectstores selbst verantwortlich.
Der Zeitpunkt für die Einführung der einzelnen KONSENS-Verfahren obliegt den Ländern unter Vorbehalt einer zentralen
Einsatzplanung für KONSENS.
Die Lieferadressen für die Software sind in Anhang A der Leistungsbeschreibung gelistet.
Der Beschaffungsbedarf der Bundesländer wurde auf Basis einer zukunftsgerichteten Kapazitätsplanung ermittelt. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Die in "Anhang B:" im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die geschätzte Abnahmemenge dar. Die tatsächlich zu erzielenden Mengen hängen vielmehr von den individuellen
Beschaffungsbedarfen der bezugsberechtigten/abrufberechtigten Bundesländer ab. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung abgerufen werden. Das Mengengerüst für die einzelnen
Bundesländer ist detailliert Anhang B der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Bedarf des Landes Baden-Württemberg (geschätzte Datenmenge in TB aktuell 53 TB) stellt die garantierte Mindestabnahmemenge dar. Eine Verpflichtung der Bezugsberechtigten/Abrufberechtigten zur Abnahme der ausgeschriebenen Liefer- und
Dienstleistungen aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht (vgl. § 21 Abs. 1 S. 2 VgV).
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und beträgt drei Jahre mit einer Verlängerungsoption von einem Jahr.
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für die 16 Bundesländer für die in der Leistungsbeschreibung im Detail beschriebenen Liefer- und Dienstleistungen betreffend die MinIO Software:
- Die Lieferung und Überlassung von dauerhaften Lizenzen für die benötigte MinIO Software
- Die Pflege der MinIO Software
- Der Support für die MinIO Software
- Trainings und Schulungsleistungen
Entsprechend der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung sind alle Länder für die Beschaffung der MinIO Software und der Zurverfügungstellung der MinIO basierten Objectstores selbst verantwortlich.
Der Zeitpunkt für die Einführung der einzelnen KONSENS-Verfahren obliegt den Ländern unter Vorbehalt einer zentralen
Einsatzplanung für KONSENS.
Die Lieferadressen für die Software sind in Anhang A der Leistungsbeschreibung gelistet.
Der Beschaffungsbedarf der Bundesländer wurde auf Basis einer zukunftsgerichteten Kapazitätsplanung ermittelt. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Die in "Anhang B:" im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die geschätzte Abnahmemenge dar. Die tatsächlich zu erzielenden Mengen hängen vielmehr von den individuellen
Beschaffungsbedarfen der bezugsberechtigten/abrufberechtigten Bundesländer ab. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung abgerufen werden. Das Mengengerüst für die einzelnen
Bundesländer ist detailliert Anhang B der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Bedarf des Landes Baden-Württemberg (geschätzte Datenmenge in TB aktuell 53 TB) stellt die garantierte Mindestabnahmemenge dar. Eine Verpflichtung der Bezugsberechtigten/Abrufberechtigten zur Abnahme der ausgeschriebenen Liefer- und
Dienstleistungen aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht (vgl. § 21 Abs. 1 S. 2 VgV).
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und beträgt vier Jahre.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und beträgt drei Jahre mit einer Verlängerungsoption von einem Jahr.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und beträgt vier Jahre.
Aufgrund Bieterfragen wurden die Vergabeunterlagen nachgeschärft und präzisiert. Beschaffungsgegenstand bleibt derselbe (dauerhaft überlassene MinIO-Lizenzen (OSS) mit Pflege und Support) .
Die angepassten Vergabeunterlagen wurden den Bietern zur Verfügung gestellt.
Um auch Bietern, die bisher nicht am Verfahren teilgenommen haben bzw. Bietern die aufgrund der alten Vergabeunterlagen entschieden haben, von einer Beteiligung abzusehen, die Möglichkeit zu bieten, an der Ausschreibung teilzunehmen, wird die Angebotsfrist nochmals geändert und auf 30 Kalendertage verlängert. Die nachfolgenden Fristen verschieben sich entsprechend.