Software MinIO_KONSENS Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 -027
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_
Abschnitt II: Gegenstand
Software MinIO_KONSENS
Rahmenvereinbarung für die dem KONSENS-Verbund angeschlossenen 16 Bundesländer mit einem Auftragnehmer über Lieferung, Pflege und Support sowie Schulungsleistungen von MinIO Enterprise Software.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 3 Jahre und hat eine Verlängerungsoption um 1 weiteres Jahr.
OFD Karlsruhe-LZfD Moltkestraße 80 76133 Karlsruhe Standorte der nachgeordneten Dienststellen für einzelne Bundesländer:
Dataport AöR, Altenholzer Str. 10-14, 24161 Altenholz
, Bayerisches Landesamt für Steuern IuK 24 Sophienstr. 6 80333 München, Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW Roßstr. 131 40476 Düsseldorf, Technisches Finanzamt Berlin Klosterstr. 59 10179 Berlin, Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Mainzer Straße 29 65185 Wiesbaden, Landesamt für Steuern Niedersachsen Waterloostr. 5 30169 Hannover, Landesamt für Steuern Zentrale Datenverarbeitung der Finanzverwaltung(ÄRheinladne-Pfalz Ferd.-Sauerbruch-Str. 17 56073 Koblenz, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Landesrechenzentrum Steuern Stauffenbergallee 2 01099 Dresden, Technisches Finanzamt Cottbus (Brandenburg) Lipezker Str. 45, Haus 2 03048 Cottbus, Dataport, AöR (Bremen) Erich-Schlesinger Str. 37 18059 Rostock, Finanzbehörde Hamburg Steinstraße 10 20095 Hamburg, IT-Stelle der Steuerverwaltung (Mecklenburg-...
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für die 16 Bundesländer für die in der Leistungsbeschreibung im Detail beschriebenen Liefer- und Dienstleistungen betreffend die MinIO Enterprise Software:
- Die Lieferung und Überlassung von dauerhaften Lizenzen für die benötigte MinIO Enterprise Software
- Die Pflege der MinIO Enterprise Software
- Der Support für die MinIO Enterprise Software
- Trainings und Schulungsleistungen
Entsprechend der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung sind alle Länder für die Beschaffung der MinIO Enterprise Software und der Zurverfügungstellung der MinIO basierten Objectstores selbst verantwortlich.
Der Zeitpunkt für die Einführung der einzelnen KONSENS-Verfahren obliegt den Ländern unter Vorbehalt einer zentralen Einsatzplanung für KONSENS.
Die Lieferadressen für die Software sind in Anhang A der Leistungsbeschreibung gelistet.
Der Beschaffungsbedarf der Bundesländer wurde auf Basis einer zukunftsgerichteten Kapazitätsplanung ermittelt. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Die in "Anhang B:" im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die geschätzte Abnahmemenge dar. Die tatsächlich zu erzielenden Mengen hängen vielmehr von den individuellen Beschaffungsbedarfen der bezugsberechtigten/abrufberechtigten Bundesländer ab. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung abgerufen werden. Das Mengengerüst für die einzelnen Bundesländer ist detailliert Anhang B der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Bedarf des Landes Baden-Württemberg (geschätzte Datenmenge in TB aktuell 53 TB) stellt die garantierte Mindestabnahmemenge dar.
Eine Verpflichtung der Bezugsberechtigten/Abrufberechtigten zur Abnahme der ausgeschriebenen Liefer- und Dienstleistungen aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht (vgl. § 21 Abs. 1 S. 2 VgV).
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und beträgt drei Jahre mit einer Verlängerungsoption von einem Jahr.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und beträgt drei Jahre mit einer Verlängerungsoption von einem Jahr.
Suppportzeiten: Standard 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr // optional von 06:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Schulungsleistungen: online // optional in Präsenz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sowie § 19 MiLoG (C3_Eigenerklärung zur Eignung)
Banknachweis/Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
mit dem Angebot mittels Dritterklärung einzureichende Unterlagen:
-Vorlage einer Bankbestätigung oder Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
B1.2 Vorlage einer Darstellung der Umsatzentwicklung des Unternehmens in den letzten 3 Jahren/ab Betriebsgründung
(Eigenerklärung)
B2.1 Mindestens 1 Referenzprojekt für die Lieferung von MinIO-Lizenzen in vergleichbarer Größenordnung (hinsichtlich Supportlaufzeit 4 Jahre) in den vergangenen zwei Jahren mit den folgenden Angaben:
> Kurzbeschreibung des Projektes zur Projektlaufzeit (Beginn und Ende des Projekts)
> Ggf. anonymisierte (z.B. Behörde, Wirtschaftsunternehmen, Banken Versicherungen etc.) Angabe des Auftraggebers
(Eigenerklärung)
B2.2 Angabe der Anzahl der Mitarbeiter, die deutschlandweit für Pflege und Support der MinIO-Software zur Verfügung stehen
(Eigenerklärung)
Eigenerklärungen mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
C3a Eigenerklärung RUS-Sanktionen
C4 Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
C8 Schutzerklärung in Bezug auf die Scientology-Organisation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich zu diesem Verfahren über das eingesetzte E-Vergabetool statt.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6Y16JKC55G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.