Verpflegung im Ankunftszentrum für ukrainische Staatsangehörige in Meßstetten Referenznummer der Bekanntmachung: RPT0152-1353-445
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 20
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/
Adresse des Beschafferprofils: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/service/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegung im Ankunftszentrum für ukrainische Staatsangehörige in Meßstetten
Das Regierungspräsidium Tübingen vergibt die Verpflegung im Ankunftszentrum für ukrainische Staatsangehörige in Meßstetten.
Ankunftszentrum Meßstetten Geißbühlstraße 51 72469 Meßstetten
Das Regierungspräsidium Tübingen vergibt die Verpflegung im Ankunftszentrum für ukrainische Staatsangehörige in Meßstetten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: In der Steele 14
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40599
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YDEYH4Z
Postanschrift: Durlalcher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/
Sofern ein Bieter gegen Form und/oder Ablauf dieses Ausschreibungsverfahrens Einwände oder behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen geltend machen möchte, kann er sich an die zuständige o.g. Vergabekammer wenden.
Auf folgende gesetzliche Bestimmungen wird im Zusammenhang mit der Einleitung von Nachprüfungsverfahren hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden soll, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Die Information erfolgt auf elektronischem Weg. Daher darf ein Vertrag 10 Kalendertage nach Absendung der Information durch das Regierungspräsidium Tübingen geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Regierungspräsidium Tübingen; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Hinweis:
Das RPT ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht.
Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, bitten wir Sie daher diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.