Verpflegung im Ankunftszentrum für ukrainische Staatsangehörige in Meßstetten Referenznummer der Bekanntmachung: RPT0152-1353-445
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 20
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/
Adresse des Beschafferprofils: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/service/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegung im Ankunftszentrum für ukrainische Staatsangehörige in Meßstetten
Das Regierungspräsidium Tübingen vergibt die Verpflegung im Ankunftszentrum für ukrainische Staatsangehörige in Meßstetten.
Ankunftszentrum Meßstetten Geißbühlstraße 51 72469 Meßstetten
Das Regierungspräsidium Tübingen vergibt die Verpflegung im Ankunftszentrum für ukrainische Staatsangehörige in Meßstetten.
Der Vertrag sowie der Leistungszeitraum verlängern sich nach Ablauf des Vertrages automatisch um weitere drei Monate, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich widerspricht. In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieses Vertrages, davon abweichend endet dieser Vertrag jedoch in jedem Falle mit Ablauf des 30.09.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Abgabe eines Angebotes ist gem. der o. g. Ziff. I.3) elektronisch einzureichen. Dabei ist die Textform ausreichend (§ 126b BGB).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen:
- Referenzliste: Nennen Sie mindestens zwei Referenzen aus den vergangenen drei Jahren, zzgl. des laufenden Geschäftsjahres, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Leistung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für eine Dauer von mindestens sechs Monaten erbracht worden sein. Die Vergleichbarkeit bezieht sich insbesondere auf die Anzahl der täglich ausgegebenen Mahlzeiten und zu verpflegenden Personen, vergleichbar mindestens der Preisstufe 2 (51-200 Mahlzeiten),
- Bieterfragebogen,
- Nachweis der erforderlichen Eignung anhand einer Eigenerklärung (§§ 123, 124 GWB, Terrorliste, § 19 MiLoG, § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg, Umgang zum Datenschutz),
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG,
- Erklärung Qualitätsmanagement
- ggf. Erklärung Bietergemeinschaft
- ggf. Erklärung Unterauftragnehmer
- Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnorm
- Eigenerklärung Russlandsanktionen
Alle Details und Nachweise sind auch in den Vergabeunterlagen genannt.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1 WRegG anfordern.
Eine Erklärung mit dem Bieterfragebogen zur Höhe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (bei jüngeren Unternehmen: Angaben soweit möglich) sowie zum Anteil auf die Leistung der ausgeschriebenen Art.
Alle Details und Nachweise sind auch in den Vergabeunterlagen genannt.
Eine Erklärung mit dem Bieterfragebogen zu den Standorten, Geschäftsfelder, prozentualer Verteilung der Aufträge (öffentliche sowie private Auftraggeber), Beteiligungen sowie zur Anzahl der Mitarbeiter.
Alle Details und Nachweise sind auch in den Vergabeunterlagen genannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YDEY6TF
Postanschrift: Durlalcher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/
Sofern ein Bieter gegen Form und/oder Ablauf dieses Ausschreibungsverfahrens Einwände oder behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen geltend machen möchte, kann er sich an die zuständige o.g. Vergabekammer wenden.
Auf folgende gesetzliche Bestimmungen wird im Zusammenhang mit der Einleitung von Nachprüfungsverfahren hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden soll, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Die Information erfolgt auf elektronischem Weg. Daher darf ein Vertrag 10 Kalendertage nach Absendung der Information durch das Regierungspräsidium Tübingen geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Regierungspräsidium Tübingen; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Hinweis:
Das RPT ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht.
Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, bitten wir Sie daher diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.