Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Bezug eines digitalen, wissenschaftlich basierten diagnostischen Instruments zur Beurteilung der Englischkompetenzen an Schulen in Baden-Württemberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/3397
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ibbw-bw.de/,Lde/Startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Bezug eines digitalen, wissenschaftlich basierten diagnostischen Instruments zur Beurteilung der Englischkompetenzen an Schulen in Baden-Württemberg
Bereitstellung eines webbasierten Diagnoseinstruments zur Beurteilung der Englischkompetenzen (Lese- und Hörverständnis, Sprachliche Mittel) von Schülerinnen und Schülern der weiterführenden öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg als SaaS-Lösung
Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist ein wissenschaftlich basiertes, diagnostisches Instrument speziell zur Beurteilung der Englischkompetenzen
(Lese- und Hörverständnis, Sprachliche Mittel) von Schülerinnen und Schülern der weiterführenden öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg, welches lehrwerkunabhängig
den allgemeinen Leistungsstand der schulischen und alltäglichen Englischkenntnisse misst. Verschiedene Niveaustufen für Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe der weiterführenden Schulen sind erforderlich. Neben der Einstufung in den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) soll der Test auch Informationen liefern, in welchen Teilkompetenzen der einzelne Schüler/die einzelne Schülerin besondere Stärken und Schwächen aufweist. Das Diagnoseangebot erfolgt zur Unterstützung der
Schulen beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände, insbesondere zur Förderung im Rahmen des Förderprogramms "Lernen mit Rückenwind (LmR)".
Das massentaugliche Test-Angebot soll für die Schülerinnen und Schüler an weiterführenden allgemeinen sowie beruflichen öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg zur
Verfügung stehen. Hierfür steht ein maximales Volumen von 2,8 Mio EUR zur Verfügung.
Ein Abruf aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung erfolgt maximal bis zu dieser
Höhe. Der Umfang der durchzuführenden Tests richtet sich nach der Nachfrage der
Schulen. Dem künftigen Auftragnehmer wird eine Mindestabnahme mit einem Volumen
von [Betrag gelöscht] EUR (unabhängig vom Einzelpreis je Test) zugesichert.
Die Massentauglichkeit des Testangebots muss so ausgestaltet sein, dass theoretisch
ein Testabruf für ca. 600.000 Schülerinnen und Schüler an weiterführenden allgemeinen
sowie beruflichen öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg innerhalb des maßgeblichen Abrufzeitraums möglich ist. Es erfolgt jedoch höchstens ein Abruf aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung bis zum Erreichen des Maximalvolumens von 2,8 Mio EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Die vorstehenden Leistungen wurden bereits in einem vorangegangenen europaweiten Offenen Verfahren ausgeschrieben. Insoweit wird auf die entsprechende Auftragsbekanntmachung (Bekanntmachungsnr. im ABl.: 2023/S 058-172091) verwiesen. In dem genannten Offenen Verfahren gingen innerhalb der vorgegebenen Angebotsfrist keine Angebote ein. vor diesem Hintergrund hat sich der öffentliche Auftraggeber unter sachgerechter Ausübung des ihm zustehenden Ermessens dazu entschieden, die Leistung in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben, vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 5 bzw. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Bezug eines wissenschaftlich basierten, diagnostischen Instruments zur Beurteilung der Englischkompetenzen an Schulen in Baden-Württemberg
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38104
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter Ziff. II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung" sowie dem unter Ziff. V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses" angegebenen Wert handelt es sich um den Höchstwert, bis zu dem Abrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen können.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6VF4
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.