Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Bezug eines wissenschaftlich basierten, diagnostischen Instruments zur Beurteilung der Englischkompetenzen an Schulen in Baden-Württemberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/3397
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ibbw-bw.de/,Lde/Startseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Bezug eines wissenschaftlich basierten, diagnostischen Instruments zur Beurteilung der Englischkompetenzen an Schulen in Baden-Württemberg
Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist ein wissenschaftlich basiertes, diagnostisches Instrument speziell zur Beurteilung der Englischkompetenzen (Lese- und Hörverständnis, Sprachliche Mittel) von Schülerinnen und Schülern der weiterführenden öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg, welches lehrplanunabhängig den allgemeinen Leistungsstand der schulischen und alltäglichen Englischkenntnisse misst.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.
Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist ein wissenschaftlich basiertes, diagnostisches Instrument speziell zur Beurteilung der Englischkompetenzen (Lese- und Hörverständnis, Sprachliche Mittel) von Schülerinnen und Schülern der weiterführenden öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg, welches lehrplanunabhängig den allgemeinen Leistungsstand der schulischen und alltäglichen Englischkenntnisse misst. Verschiedene Niveaustufen für Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe der weiterführenden Schulen sind erforderlich. Neben der Einstufung in den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) soll der Test auch Informationen liefern, in welchen Teilkompetenzen der einzelne Schüler/die einzelne Schülerin besondere Stärken und Schwächen aufweist. Das Diagnoseangebot erfolgt zur Unterstützung der Schulen beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände, insbesondere zur Förderung
im Rahmen des Förderprogramms "Lernen mit Rückenwind (LmR)".
Das massentaugliche Test-Angebot soll für bis zu 180.000 Schülerinnen und Schüler an weiterführenden allgemeinen sowie beruflichen öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg
zur Verfügung stehen. Hierfür steht ein maximales Volumen von 2,8 Mio EUR zur Verfügung. Ein Abruf aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung erfolgt maximal bis
zu dieser Höhe. Der Umfang der papierbasiert durchzuführenden Tests richtet sich nach der Nachfrage der Schulen. Dem künftigen Auftragnehmer wird insoweit eine Mindestabnahme von 20.000 Tests, jedoch maximal eine Mindestabnahmemenge in Höhe von 10 Prozent des Maximalvolumens der Rahmenvereinbarung von 2,8 Mio EUR (mithin in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR), zugesichert.
Die Testdurchführung soll an den Schulen selbst durch die Lehrkräfte erfolgen. Testzeitraum ist vom 12.06.2023 bis zum 30.11.2024 nach vorherigem Abruf der Schulen. Die einzelnen Lehrkräfte legen den konkreten Testtermin ihrer Klasse individuell selbst fest.
Ein flexibler Abruf der Tests durch sämtliche Schulen erfolgt bis spätestens 31.10.2024. Die voraussichtliche Anzahl der Tests ist ab diesem Zeitpunkt konkret darstellbar. Im Anschluss an den jeweiligen Abruf können die Aufsichtskräfte der jeweiligen Schule die Online-Schulung zur Durchführung der Tests in Anspruch nehmen (vgl. Ziff. 3.4). Die jeweilige Schulung muss insbesondere derart zeitlich flexibel durchführbar sein, dass gewährleistet ist, dass die jeweiligen Aufsichtskräfte die Schulung vor Durchführung der von der jeweiligen Schule abgerufenen Tests absolvieren kann. Die Tests werden den Schulen innerhalb von 14 Werktagen nach Abruf bereitgestellt
(postalischer Zugang bei der jeweiligen Schule) und nach Durchführung postalisch an den Anbieter zurückgeschickt. Die Einzelergebnisse der Schüler werden außerhalb der Schule beim Anbieter automatisch ausgewertet und innerhalb von 20 Werktagen nachpostalischem Zugang beim Anbieter den Schulen bzw. Lehrkräften zur Verfügung gestellt (postalischer Zugang der Einzelergebnisse bei der jeweiligen Schule). Des Weiteren erfolgt innerhalb von 15 Werktagen nach postalischem Zugang beim Anbieter eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Klasse an die entsprechende Lehrkraft. Diese kann wahlweise auch digital online erfolgen.
Hinsichtlich weiterer Details wird auf die "Leistungsbeschreibung" verwiesen.
Am Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung (31.10.2024) noch nicht erfüllte Einzelaufträge sind über das Vertragsende hinaus zu den Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung zu erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bieter(bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Bereich vergleichbarer
Leistungen mit wissenschaftlich basierten
Diagnoseinstrumenten zur Beurteilung
der Englischkompetenzen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden mit jeweils marktüblichen Deckungssummen bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen
wird.
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022)
(2) Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Zusammenhang mit wissenschaftlich basierten Diagnoseinstrumenten zur Beurteilung der Englischkompetenzen für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum
Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:
Nachweis von mindestens 2 geeigneten Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Zusammenhang mit wissenschaftlich basierten Diagnoseinstrumenten zur Beurteilung der Englischkompetenzen,
mit denen jeweils hinreichende Erfahrungen mit öffentlichen Schulen, der Testdurchführung in öffentlichen Schulen sowie mit der Schulung von Schulpersonal belegt werden, für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren.
Die Einreichung von mehr als drei Referenzen je Bieter/Bietergemeinschaft ist nicht erwünscht.
Die geforderten Mindestreferenzen sind je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6NHW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.