Generalplanungsleistung Neubau eines Elektrolyseurs in Ulm Referenznummer der Bekanntmachung: H2Factory
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Karlstraße 1 - 3
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7311661222
Fax: +49 7311661209
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistung Neubau eines Elektrolyseurs in Ulm
Generalplanung mit Genehmigung eines Elektrolyseurs zur Wasserstofferzeugung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Generalplanung gemäß HOAI 2021, Leistungsphase 1 - 5 (optional LP 6-8) mit folgenden Leistungsanteilen:• Objektplanung• Tragwerksplanung• Elektroplanung• HLS-Planung• Genehmigung• Brandschutz• Blitzschutz• Bauphysik• SiGeKoIm Zuge der Planung soll der Neubau der Elektrolyse-Anlage auf den in den Unterlagen beigefügten Lageplan zum Grundstück entwickelt werden.Ziel des Projektes ist die Genehmigungsplanung nach den einschlägigen Normen und des Standes der Technik zum Erhalt aller notwendigen Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb eines Wasserstoff-Elektrolyseurs zur Versorgung des ZSWs in Ulm.Das Einhalten des Förderbescheids und deren Auflagen sind zwingend umzusetzen. Die Gesamtvorhaben-Beschreibung ist in den beiliegenden Vergabeunterlagen ersichtlich.
siehe Projektbeschreibung
Wasserstoff_2292898
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89077
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.