Schulsozialarbeit an städtischen Schulen ab dem Schuljahr 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/23/040
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stadthausstr. 3
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulsozialarbeit an städtischen Schulen ab dem Schuljahr 2023/2024
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Schulsozialarbeit an zwei städtischen Schulen ab dem Schuljahr 2023/2024 europaweit aus.
Die Schulsozialarbeit orientiert sich dabei an den Vorgaben des Erlasses der Schulsozialarbeit des Landes (Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung - 524.-6.08.01-162765 - vom 22.09.2021), um in Zusammenarbeit mit Lehrkräften, weiterem an Schule tätigem Personal, außerschulischen Partnern und den Personenberechtigten, alle Kinder und Jugendliche an allen Schulformen bei der Entwicklung zu eigenständigen und verantwortungsvollen Persönlichkeiten zu unterstützen.
Gegenstand der Schulsozialarbeit sind insbesondere die folgenden Zielsetzungen:
- Stärkung des Sozialverhaltens durch sozialpädagogische Gruppenarbeit,
- Persönlichkeitsstärkung durch Einzelfallhilfe sowie durch systemische Beratung,
- Mitarbeit erfolgreicher inner- und außerschulischer Netzwerkarbeit (sogenannte Lotsen-Funktion) und Unterstützung von Eltern bei Antragstellungen im schulischen Kontext,
- konzeptionelle Arbeit im Bereich der Schulentwicklung,
- qualitative Absicherung und Weiterentwicklung der ganzheitlichen Schulsozialarbeit durch Koordinierungsaufgaben.
Dazu stellt der Auftraggeber Schulsozialarbeit aus Fördermitteln und kommunalen Mitteln bereit. Insgesamt werden im Stadtgebiet 19,75 Stellen Schulsozialarbeit eingerichtet. Diese Stellen werden zielgerichtet Schulen zugutekommen. Die Verteilung der Stellen erfolgt auf der Grundlage der rechnerischen Zügigkeit und des Sozialindex.
In diesem Verfahren werden die 0,75 Stellenanteile ausgeschrieben, die bisher noch nicht vergeben werden konnten.
Um die Schulsozialarbeit mit den Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort bzw. in den Sozialräumen bestmöglich zu vernetzen, soll sie durch Auftragnehmerpersonal vor Ort durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund wird mit diesem Verfahren eine entsprechende Dienstleistung vergeben.
Folgende Informationen zu den jeweiligen Sozialräumen bzw. Schulen können von den Bietern als Basis für die Konzeptentwicklung hinzugezogen werden:
- Statistiken zum Sozialraum: www.hamm.de/rathaus-politik/finanzen-und-statistik/hamm-in-zahlen/struktur-atlas
- Angebote im Sozialraum: www.buergerangebote.de
- Homepages der Schulen: www.hamm.de/schule/ueberblick
Die Anforderungen an die zu vergebende Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Fremdsprachige Nachweise, Zertifikate sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. Deutsch ist auch nach Zuschlagserteilung die festgelegte Sprache jeglicher Kommunikationen, Präsentationen, Besprechungen, Informationen und Dokumentationen, etc.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Vergabeunterlagen auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Die in den Vergabeunterlagen genannten Beträge sind als Bruttowerte in Euro zu verstehen.
Kettelerschule
Amt für schulische Bildung Stadthausstr. 3 59065 Hamm Leistungsort:
Kettelerschule, Grundschule der Stadt Hamm
Heithofer Allee 45
59071 Hamm
Von dem Auftragnehmer sind die Organisation der Schulsozialarbeit, Beratung der Schule sowie Organisation und Durchführung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Sinne der in der Leistungsbeschreibung unter A.3.4.2 formulierten Ziele und die Durchführung der Angebote nach inhaltlicher Rücksprache mit der Schule und zeitlicher Vorgabe durch die Schule jeweils unter Berücksichtigung der Regelung in dieser Leistungsbeschreibung zu leisten. Dazu ist jährlich eine Vereinbarung über die konkreten operativen Ziele zwischen der Schule und dem Auftragnehmer zu schließen. Diese ist dem Auftraggeber zur Kenntnis zu geben.
Bei der Ausgestaltung hat der Auftragnehmer grundsätzlich die Schüler zu einem umweltschonenden Verhalten anzuleiten und die Ziele einer zukunftsfähigen Schule zu Grunde zu legen.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine eingesetzten Fachkräfte den Schutzauftrag nach § 8 a Abs. 1 SGB VIII in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus die notwendigen administrativen Aufgaben für die Schulsozialarbeit zu übernehmen.
Hierzu zählen u.a.:
- Personaleinstellung,
- Personalführung,
- Vertretungsregelung,
- Abrechnung und Verwendungsnachweisführung (inkl. Nachweis über den Personaleinsatz)
Realschule Mark
Amt für schulische Bildung Stadthausstr. 3 59065 Hamm Leistungsort:
Realschule Mark
Marker Dorfstraße 8
59071 Hamm
Von dem Auftragnehmer sind die Organisation der Schulsozialarbeit, Beratung der Schule sowie Organisation und Durchführung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Sinne der in der Leistungsbeschreibung unter A.3.4.2 formulierten Ziele und die Durchführung der Angebote nach inhaltlicher Rücksprache mit der Schule und zeitlicher Vorgabe durch die Schule jeweils unter Berücksichtigung der Regelung in dieser Leistungsbeschreibung zu leisten. Dazu ist jährlich eine Vereinbarung über die konkreten operativen Ziele zwischen der Schule und dem Auftragnehmer zu schließen. Diese ist dem Auftraggeber zur Kenntnis zu geben.
Bei der Ausgestaltung hat der Auftragnehmer grundsätzlich die Schüler zu einem umweltschonenden Verhalten anzuleiten und die Ziele einer zukunftsfähigen Schule zu Grunde zu legen.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine eingesetzten Fachkräfte den Schutzauftrag nach § 8 a Abs. 1 SGB VIII in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus die notwendigen administrativen Aufgaben für die Schulsozialarbeit zu übernehmen.
Hierzu zählen u.a.:
- Personaleinstellung,
- Personalführung,
- Vertretungsregelung,
- Abrechnung und Verwendungsnachweisführung (inkl. Nachweis über den Personaleinsatz)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kettelerschule
Postanschrift: Unnaer Straße 29a
Ort: Kamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59174
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Realschule Mark
Postanschrift: Unnaer Straße 29a
Ort: Kamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59174
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrages. Es können keine Vergabeunterlagen angefordert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDLAQ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html