Schulsozialarbeit an städtischen Schulen ab dem Schuljahr 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/23/040
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulsozialarbeit an städtischen Schulen ab dem Schuljahr 2023/2024
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Schulsozialarbeit an zwei städtischen Schulen ab dem Schuljahr 2023/2024 europaweit aus.
Die Schulsozialarbeit orientiert sich dabei an den Vorgaben des Erlasses der Schulsozialarbeit des Landes (Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung - 524.-6.08.01-162765 - vom 22.09.2021), um in Zusammenarbeit mit Lehrkräften, weiterem an Schule tätigem Personal, außerschulischen Partnern und den Personenberechtigten, alle Kinder und Jugendliche an allen Schulformen bei der Entwicklung zu eigenständigen und verantwortungsvollen Persönlichkeiten zu unterstützen.
Gegenstand der Schulsozialarbeit sind insbesondere die folgenden Zielsetzungen:
- Stärkung des Sozialverhaltens durch sozialpädagogische Gruppenarbeit,
- Persönlichkeitsstärkung durch Einzelfallhilfe sowie durch systemische Beratung,
- Mitarbeit erfolgreicher inner- und außerschulischer Netzwerkarbeit (sogenannte Lotsen-Funktion) und Unterstützung von Eltern bei Antragstellungen im schulischen Kontext,
- konzeptionelle Arbeit im Bereich der Schulentwicklung,
- qualitative Absicherung und Weiterentwicklung der ganzheitlichen Schulsozialarbeit durch Koordinierungsaufgaben.
Dazu stellt der Auftraggeber Schulsozialarbeit aus Fördermitteln und kommunalen Mitteln bereit. Insgesamt werden im Stadtgebiet 19,75 Stellen Schulsozialarbeit eingerichtet. Diese Stellen werden zielgerichtet Schulen zugutekommen. Die Verteilung der Stellen erfolgt auf der Grundlage der rechnerischen Zügigkeit und des Sozialindex.
In diesem Verfahren werden die 0,75 Stellenanteile ausgeschrieben, die bisher noch nicht vergeben werden konnten.
Um die Schulsozialarbeit mit den Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort bzw. in den Sozialräumen bestmöglich zu vernetzen, soll sie durch Auftragnehmerpersonal vor Ort durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund wird mit diesem Verfahren eine entsprechende Dienstleistung vergeben.
Folgende Informationen zu den jeweiligen Sozialräumen bzw. Schulen können von den Bietern als Basis für die Konzeptentwicklung hinzugezogen werden:
- Statistiken zum Sozialraum: www.hamm.de/rathaus-politik/finanzen-und-statistik/hamm-in-zahlen/struktur-atlas
- Angebote im Sozialraum: www.buergerangebote.de
- Homepages der Schulen: www.hamm.de/schule/ueberblick
Die Anforderungen an die zu vergebende Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Fremdsprachige Nachweise, Zertifikate sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. Deutsch ist auch nach Zuschlagserteilung die festgelegte Sprache jeglicher Kommunikationen, Präsentationen, Besprechungen, Informationen und Dokumentationen, etc.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Vergabeunterlagen auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Die in den Vergabeunterlagen genannten Beträge sind als Bruttowerte in Euro zu verstehen.
Die Angebote können für ein Los oder für den Gesamtauftrag eingereicht werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag je Los an unterschiedliche Bieter oder als Gesamtauftrag zu erteilen.
Kettelerschule
Amt für schulische Bildung Stadthausstr. 3 59065 Hamm Leistungsort:
Kettelerschule, Grundschule der Stadt Hamm
Heithofer Allee 45
59071 Hamm
Von dem Auftragnehmer sind die Organisation der Schulsozialarbeit, Beratung der Schule sowie Organisation und Durchführung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Sinne der in der Leistungsbeschreibung unter A.3.4.2 formulierten Ziele und die Durchführung der Angebote nach inhaltlicher Rücksprache mit der Schule und zeitlicher Vorgabe durch die Schule jeweils unter Berücksichtigung der Regelung in dieser Leistungsbeschreibung zu leisten. Dazu ist jährlich eine Vereinbarung über die konkreten operativen Ziele zwischen der Schule und dem Auftragnehmer zu schließen. Diese ist dem Auftraggeber zur Kenntnis zu geben.
Bei der Ausgestaltung hat der Auftragnehmer grundsätzlich die Schüler zu einem umweltschonenden Verhalten anzuleiten und die Ziele einer zukunftsfähigen Schule zu Grunde zu legen.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine eingesetzten Fachkräfte den Schutzauftrag nach § 8 a Abs. 1 SGB VIII in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus die notwendigen administrativen Aufgaben für die Schulsozialarbeit zu übernehmen.
Hierzu zählen u.a.:
- Personaleinstellung,
- Personalführung,
- Vertretungsregelung,
- Abrechnung und Verwendungsnachweisführung (inkl. Nachweis über den Personaleinsatz)
Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Fortführung der beschriebenen Leistung kann der Auftraggeber den Vertrag maximal um bis zu insgesamt 4 Jahre (i.d.R. für die Dauer eines Schuljahres) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird vor Vertragsablauf spätestens zum 31.03. schriftlich ausgeübt.
Der Vertrag endet somit spätestens am 31.07.2028, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Realschule Mark
Amt für schulische Bildung Stadthausstr. 3 59065 Hamm Leistungsort:
Realschule Mark
Marker Dorfstraße 8
59071 Hamm
Von dem Auftragnehmer sind die Organisation der Schulsozialarbeit, Beratung der Schule sowie Organisation und Durchführung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Sinne der in der Leistungsbeschreibung unter A.3.4.2 formulierten Ziele und die Durchführung der Angebote nach inhaltlicher Rücksprache mit der Schule und zeitlicher Vorgabe durch die Schule jeweils unter Berücksichtigung der Regelung in dieser Leistungsbeschreibung zu leisten. Dazu ist jährlich eine Vereinbarung über die konkreten operativen Ziele zwischen der Schule und dem Auftragnehmer zu schließen. Diese ist dem Auftraggeber zur Kenntnis zu geben.
Bei der Ausgestaltung hat der Auftragnehmer grundsätzlich die Schüler zu einem umweltschonenden Verhalten anzuleiten und die Ziele einer zukunftsfähigen Schule zu Grunde zu legen.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine eingesetzten Fachkräfte den Schutzauftrag nach § 8 a Abs. 1 SGB VIII in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus die notwendigen administrativen Aufgaben für die Schulsozialarbeit zu übernehmen.
Hierzu zählen u.a.:
- Personaleinstellung,
- Personalführung,
- Vertretungsregelung,
- Abrechnung und Verwendungsnachweisführung (inkl. Nachweis über den Personaleinsatz)
Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Fortführung der beschriebenen Leistung kann der Auftraggeber den Vertrag maximal um bis zu insgesamt 4 Jahre (i.d.R. für die Dauer eines Schuljahres) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird vor Vertragsablauf spätestens zum 31.03. schriftlich ausgeübt.
Der Vertrag endet somit spätestens am 31.07.2028, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzen (Vordruck Bieterfragebogen) der vergangenen 3 Jahre (2020 bis 2022) über die Durchführung von qualitativ und quantitativ vergleichbaren Leistungen. Referenzen mit Angabe der Leistung / Maßnahme Art / Zielgruppe, des Auftragswertes, Leistungszeitraumes, Auftraggebers (Name des Auftraggebers mit Organisations-einheit und zentraler Tel.-Nr.).
Der Nachweis ist erbracht, wenn der Bieter bereits zur zu vergebenden Leistung quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistung innerhalb der letzten drei Jahre, mindestens für ein vollständiges Schuljahr ausgeführt hat.
Vergleichbare Leistungen sind insbesondere:
- Erfahrungen des Bieters im Bereich der Betreuungsangebote an Schule oder im Bereich der schulischen Eingliederungshilfen, andere Tätigkeiten des Bieters zur Förderung der Teilhabe sowie andere Tätigkeiten im Bereich der Sozialen Arbeit des Bieters mit vergleichbaren Zielgruppen (z.B. Schüler, Eltern, Lehrer) und Zielsetzungen.
(1.2) Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Zur weiteren Beurteilung sind in dem Vordruck "Bieterfragebogen" folgende Angaben darzustellen:
- Darstellung der Erfahrungen/Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe und Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe
- Beschreibung konkreter Aktivitäten (mit Orts- und Zeitangaben) insbesondere zu dem Thema "Schulsozialarbeit und an der Schnittstelle Jugendhilfe/Schule"
- Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe
- Angaben über Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter/innen (einzeln aufgeschlüsselt mit Hinweis ob Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen o.ä. oder feste/befristete Stellen)
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Bieterfragebogen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.3) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.3.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.3.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(2) Auf besondere Anforderung innnerhalb von 6 Kalendertagen:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Die Angebotsabgabe ist sowohl durch einzelne Bieter als auch durch Bietergemeinschaften zulässig.
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben, sofern darin zugleich eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprache liegt. Gleiches gilt, für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
Fallen ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines weiteren Mitglieds der Bietergemeinschaft ist zulässig, vorausgesetzt, der Auftraggeber hat das neu benannte Mitglied als geeignet anerkannt.
Die Abrechnung/Verwendungsnachweisführung hat im Namen der Bietergemeinschaft zu erfolgen und ist vom Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
Eine Bietergemeinschaft hat über die, für die zu vergebene Leistung erforderliche Eignung zu verfügen und diese wie ein Einzelbieter nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
(Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug"
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug" einzureichen
(1.4) Bei Eignungsleihe ist:
(1.4.1) eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.4.2) eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
(Sanktions-VO) mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug" einzureichen
(1.5) Vordruck "Angebot"
(1.6) Konzeption (Vordruck) für das Los 1 und Los 2.
(1.7) Personalerhebungsbogen (Vordruck)
(1.8) Scientology Schutzklausel (Vordruck)
(1.9) Bieterfragebogen (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung nach Zuschlagserteilung:
(2.1) namentliche Benennung des Mitarbeiters und Nachweis der Qualifikation
(2.2) Nachweis der Zuverlässigkeit, erweitertes Führungszeugnis im Sinne des § 30a Abs. 2 BZRG für das eingesetzte Personal
(3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(6.1) Leistungsbeschreibung
(6.2) Anlage_Weiterleitungsvertrag
(6.3) Bewertungsmatrix
(6.4) Bewerbungsbedingungen
(6.5) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(6.6) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(6.7) Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD9G7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html