Versicherungsmaklerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/G3/0372
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Breisacher Straße 153
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79110
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Materialwirtschaft
E-Mail:
Telefon: +49 76127020350
Fax: +49 76727084210
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uniklinik-freiburg.de/de.html
Abschnitt II: Gegenstand
Versicherungsmaklerleistungen
Versicherungsmakler- und Risikoberaterleistungen
Universitätsklinikum Freiburg Breisacher Str. 153 79110 Freiburg
Das Universitätsklinikum Freiburg beabsichtigt, einen Auftrag zur umfassenden Betreuung der Vertrags- und Schadenabwicklung sowie des Risikomanagements und der Risikoberatung im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen an einen Versicherungsmakler und Risikoberater zu vergeben. Hierbei sollen folgende Leistungsinhalte von dem zu beauftragenden Versicherungsmakler und Risikoberater übernommen werden:
1) Unterstützung beim umfassenden Risikomanagement (klinisch/medizinisch, betriebswirtschaftlich, technisch)
2) Unterstützung und Beratung im Vertragsmanagement
3) Unterstützung und Beratung im Schadenmanagement in der Haftpflichtversicherung im Rahmen einer Self-Insured-Retention inkl. regelmäßiger mathematischer Analysen zur Rückstellungsbildung
4) Unterstützung bei der Vorbereitung und Vergabe von Versicherungsverträgen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Marsh Medical Consulting GmbH
Postanschrift: Bismarckstraße 2
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYVY14Q6VR9F
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.