Planung einer Anlage zur Grubenwasseraufbereitung (AzGA) am Standort Haus Aden Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Im Welterbe 10
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2013782053
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung einer Anlage zur Grubenwasseraufbereitung (AzGA) am Standort Haus Aden
Der Bergbau an der Ruhr wurde im Dezember 2018 beendet. Seitdem laufen Maßnahmen zur Umgestaltung der Wasserhaltungen in der Region. Es ist vorgesehen, das Grubenwasserniveau mit behördlicher Genehmigung auf ein Niveau von -600mNHN ansteigen zu lassen. Ein optimiertes Annahmeniveau von -380mNHN steht ebenfalls zur Diskussion und wird durch die RAG bei den zuständigen Behörden beantragt. Durch das Anheben des Wasserniveaus könnten die mineralischen Frachten im Grubenwasser verringert werden und der erforderliche Energiebedarf für das Heben des Grubenwassers deutlich reduziert werden. Das gesamte anzunehmende Grubenwasser wird am Standort Haus Aden durch Tauchmotorpumpen zutage gefördert. Die Planung der Anlage zur Grubenwasseraufbereitung (AzGA) bezieht sich auf die bisherige Fördermenge, sowie die zu erwartende Fördermenge nach dem Wasseranstieg auf -600mNHN bzw. -380mNHN. Der Ablauf des Grubenwassers erfolgt im freien Gefälle zur Lippe.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Bergbau an der Ruhr wurde im Dezember 2018 beendet. Seitdem laufen Maßnahmen zur Umgestaltung der Wasserhaltungen in der Region. Zur Optimierung der Grubenwasserhaltung ist vorgesehen, das Grubenwasserniveau in der Wasserprovinz Aden schrittweise mit behördlicher Genehmigung auf ein Niveau von -600mNHN ansteigen zu lassen. Ein optimiertes Annahmeniveau von -380mNHN steht ebenfalls zur Diskussion und wird durch die RAG bei den zuständigen Behörden beantragt. Durch das Anheben des Wasserniveaus könnten die mineralischen Frachten im Grubenwasser verringert werden und der erforderliche Energiebedarf für das Heben des Grubenwassers deutlich reduziert werden. Das gesamte anzunehmende Grubenwasser wird am Standort Haus Aden durch Tauchmotorpumpen zutage gefördert. Die Planung der Anlage zur Grubenwasseraufbereitung (AzGA) bezieht sich auf die bisherige Fördermenge, sowie die zu erwartende Fördermenge nach dem Wasseranstieg auf -600mNHN bzw. -380mNHN. Der Ablauf des Grubenwassers erfolgt im freien Gefälle zur Lippe.Auf der Grundlage des von der RAG zur Verfügung gestellten aktuellen Datenbestandes inkl. der Prognosen, Mischungsrechnungen sowie eigener fachlicher Überlegungen ist, insbesondere unter dem Aspekt der Machbarkeit, der Funktionssicherheit sowie niedriger Anlagen- und Betriebskosten, die Planung einer Anlage zur Grubenwasseraufbereitung am Standort Haus Aden durchzuführen. Aktive, passive Reinigungsverfahren sowie deren Kombination sind planerisch zu betrachten.Die Planung zur neuen Grubenwasseraufbereitung Haus Aden muss nachfolgende Randbedingungen und Anforderungen berücksichtigen.• Planung und Auslegung einer zentralen, kontinuierlich arbeitenden Grubenwasseraufbereitungsanlage für das zukünftig gehobene Grubenwasser am Standort Haus Aden.• Wasserprognosen und Mischungsrechnungen für das Zielgewässer sind vorhanden und sind vorläufige Grundlage der Planung. • Auslegung der Grubenwasseraufbereitungsanlage Haus Aden auf die prognostizierte Beschaffenheit des Grubenwassers sowie die Behandlungszielwerte gemäß Gewässeranforderungen nach WRRL und den Anforderungen gemäß zugehöriger BVT. Die Festlegung der tatsächlich erforderlichen Behandlungsstufen und zulässiger Einleitgrenzwerte der AzGA wir im Zuge des Behörden Scoping festgelegt.• Verfahrenstechnische Auslegung der Grubenwasseraufbereitungsanlage Haus Aden als aktive mehrstufige Anlage, sowie eine parallele Betrachtung über die Möglichkeit der Integration von passiven Anlagenteilen.• Erstellen eines abgestimmten Einleitkonzeptes. • Die aktive Begleitung und Beteiligung am Behörden Scoping ist Bestandteil der Planungsleistungen.• Die Erstellung aller Planerischen Unterlagen für und während des Behörden Scopings.• Alle durch die Behörden im Zuge der Scoping Termine geforderten Vergleiche und Ausarbeitungen.• Planung einer AzGA für den Regelbetrieb mit einem Zulauf von min. 10m³/min, 17m³/min und max. 2x 17 m³/min. (zwei Pumpen) unter der Berücksichtigung der Mischungsrechnung für das Zielgewässer sowie der Prognosen und möglicher Behördlicher Auflagen. Der Bezugswert zur Angebotserstellung der AzGA erfolgt auf einen geschätzten Erstellungspreis von 30 Mio €.• Variantenplanung zur Festlegung einer Vorzugsvariante durch den AG.• Rückstandsbehandlung sowie -deponie und ggf. Immobilisierung der abgetrennten Schadstoffe mit der Zielorientierung auf Einhaltung der erforderlichen Zuordnungskriterien.• Berücksichtigung einer Betriebszeit der neuen Grubenwasseraufbereitungsnlage Haus Aden von mindestens 30 Jahre.• Auslegung der Grubenwasseraufbereitungsanlage Haus Aden mit der Zielstellung der Erreichung niedriger Betriebskosten (Kosten für Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe, für Personal, Wartung/Instandhaltung). • Die Planung der Anlagentechnik und der Gebäude hat unter Beachtung einschlägiger Gesetze (z.B. Bergrecht) und Verordnungen zum Einsatz und zur Anwendung energieeffizienter Produkte und Technologien zu erfolgen. Der Einsatz regenerativer Energien, die Anwendung von Kraft-Wärme-Kopplung zu Heizungszwecken und zur Warmwassererzeugung sowie zur Elektroenergieversorgung der Anlage ist unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten vorzusehen. Die Vorgaben des § 58 Sektorenverordnung (SektVO) zur Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen sind zu beachten.Technische Detailvorgaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.